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Personen zusammensetzt. Man kann die Erklärung für diese Ab
weichung von der erwerbsmäßigen Warenvermittlung darin suchen,
daß die Konsumgenossenschaften infolge ihrer eigenartigen Stellung in
bezug auf Arbeitnehmerfragen sich mit der Anstellung von männlichem
Hilfspersonal zu große Lasten aufladen würden, mag man dabei nun
die Versorgung der Angestellten im vorgerückten Alter oder auch die
allgemeinen Arbeitsbedingungen, speziell die Gehaltsfrage im Auge
haben. Dadurch könnte die Leistungsfähigkeit des Konsumvereins
gegenüber den Erwerbsgeschäften, weil sich letztere jene sozialen Pflich
ten nicht im gleichen Maße auferlegen, beeinträchtigt werden.
Nur ein geringer Teil des Hilfspersonals ist bei seinem Eintritt
kaufmännisch vorgebildet. Nun ist der Konsumverein, von
der juristischen Seite abgesehen, ja auch kein Kaufmann, wenigstens
soweit die Güterverteilung in Frage kommt. Der Kaufmann hat sich
neben der Bedarfsdeckung noch die Weckung latenter Bedürfnisse zu
einer wesentlichen Aufgabe gemacht. Wir sahen aber an früherer
Stelle, daß die Konsumgenossenschaft nur in ganz besonderen Fällen
auf die Weckung latenter Bedürfnisse ausgeht. Im allgemeinen will
sie nur den vorhandenen Bedarf befriedigen. Allerdings ähnelt
sie darin den Erwerbsgeschäften, daß sie wie diese den vorhandenen
Bedarf auf sich zu lenken sucht, um seine Deckung vorzunehmen
und die Konsumenten von der Bedarfsdeckung bei der Konkurrenz fern
zuhalten bemüht ist. In vielen Erwerbsgeschäften ist es ferner üblich,
unschlüssigen Käufern die Ware mehr oder weniger aufzudrängen.
Das ist konsumgenossenschaftlich verwerflich. Die Manipulationen der
Erwerbsgeschäfte — wir haben schon früher darauf hingewiesen —
sind den Konsumvereinen fremd. Aus den Aufgaben der Erwerbsge
schäfte und den angewandten Mitteln zu ihrer Ausführung ergeben sich
deshalb wesentliche Unterschiede von der konsumgcnossenschaftlichen
Gütervermittlung, die auch bei der Ausbildung des Hilfspersonals zum
Ausdruck kommen. Wer je in einem Kleinhandelsgeschäft tätig war,
weiß, welche Rolle gerade die oben angeführten Momente bei der
Ausbildung spielen; die technischen Fertigkeiten treten vielfach dahinter
zurück.
Da nun die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, abgesehen
von der Technik, die in Erwerbsgeschäft und Konsumgenossenschaft in
der Hauptsache gleich ist und sicherlich einen wesentlichen Teil der
Ausbildung ausmacht, einen so ganz anderen Charakter trägt als
die erwerbsmäßige, spielt auch die eigentlich kaufmännische Ausbildung
eine weniger wichtige Rolle für sie als für Erwerbsgeschäfte. An
stelle des spezifisch kaufmännischen Geistes tritt