renden Entehrung, in der sie sich befand,
befreit ist?
Fälle von Arbeitsheldentaten sind bei
uns bereits, und wahrscheinlich in nicht ge-
ringer Anzahl vorgekommen. Einige von
ihnen werden in den Zeitungen veröffent-
licht, wo sie auf der „roten Tafel“ stehen, in
bezug auf andere sind schon Befehle er-
lassen, die denen, die diese Heldentaten
vollbracht haben, goldene Uhren, Belohnun-
gen von drei- und vierfachem Monatsgehalt
zusprechen. Das zeigt, daß der Gedanke
an die öffentliche Auszeichnung hier natür-
lich und unabwendbar ist. Zeigen diese
Fälle aber nicht auch zugleich, daß hier eine
andere Form der Öffentlichen Auszeich-
nung nötig ist, eine Form, die dem Wesen
der Sache mehr entspricht. Die Veröffent-
lichung der Arbeitsheldentat auf der „roten
Tafel“ der Zeitung ist zu zufällig, kann
vielleicht sogar willkürlich sein, die Zu-
erkennung einer „Geldbelohnung“ aber für
eine wirkliche „Heldentat“ kann weder vom
Gesichtspunkte der. belohnenden Gesell-
schaft noch vom Gesichtspunkte der zu be-
lohnenden Persönlichkeit für geeignet an-
gesehen werden. Augenscheinlich tut hier
etwas anderes not, dieses andere ist ein
Zeichen der öffentlichen Auszeichnung für
eine wirklich große Heldentat auf dem Ar-
beitsgebiete. Und die Militarisierung der
Arbeit legt auch diesen Gedanken nahe:
wenn auf Umgehung der Arbeitspflicht, auf
Arbeitsfahnenflucht eine militärische Be-
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