renden Entehrung, in der sie sich befand,
befreit ist?
Fälle von Arbeitsheldentaten sind bei
uns bereits, und wahrscheinlich in nicht geringer
Anzahl vorgekommen. Einige von
ihnen werden in den Zeitungen veröffentlicht,
wo sie auf der „roten Tafel“ stehen, in
bezug auf andere sind schon Befehle erlassen,
die denen, die diese Heldentaten
vollbracht haben, goldene Uhren, Belohnungen
von drei- und vierfachem Monatsgehalt
zusprechen. Das zeigt, daß der Gedanke
an die öffentliche Auszeichnung hier natürlich
und unabwendbar ist. Zeigen diese
Fälle aber nicht auch zugleich, daß hier eine
andere Form der Öffentlichen Auszeichnung
nötig ist, eine Form, die dem Wesen
der Sache mehr entspricht. Die Veröffentlichung
der Arbeitsheldentat auf der „roten
Tafel“ der Zeitung ist zu zufällig, kann
vielleicht sogar willkürlich sein, die Zuerkennung
einer „Geldbelohnung“ aber für
eine wirkliche „Heldentat“ kann weder vom
Gesichtspunkte der. belohnenden Gesellschaft
noch vom Gesichtspunkte der zu belohnenden
Persönlichkeit für geeignet angesehen
werden. Augenscheinlich tut hier
etwas anderes not, dieses andere ist ein
Zeichen der öffentlichen Auszeichnung für
eine wirklich große Heldentat auf dem Arbeitsgebiete.
Und die Militarisierung der
Arbeit legt auch diesen Gedanken nahe:
wenn auf Umgehung der Arbeitspflicht, auf
Arbeitsfahnenflucht eine militärische Be--