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Gesamtheit (R) und in unserer Teilgesamtheit (S) Auskunft
gibt. Darnach waren .... o/o aller Grundstücke belastet mit
Hypotheken:
bei 0 12 3 mehr als 3
R 8,0 27,3 35,9 18,7 10,1
S 7,5 36,3 35,4 15,8 5,0
und zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt man, wenn man den
ganzen Kapitalbetrag auf die Hypotheken ersten, zweiten sowie
dritten und höheren Ranges verteilt.
Das sind aber Unterschiede, über die man nicht einfach hinwegsehen
kann, denn während die Verteilung der lastenfreien
und der doppelt belasteten Hausgrundstücke gut übereinstimmt,
weist unsere Teilerhebung viel mehr einfach belastete und dementsprechend
weniger drei- und mehrfach belastete Grundstücke
auf. Zu gleichem Ergebnis führt eine Berechnung der durchschnittlichen
Belastung eines Grundstücks; diese betrug
nämlich . . .
.. . M.
durch Hypotheken
bei
ersten
zweiten
höheren Rangs
im Ganzen
R
46 921
12 054
5 730
64 705
S
48 250
9139
2 463
59 852
Während also in der Gesamtbelastung bei S nur ein Minderbetrag
von 71/2% sich ergab, der bei der Verschiedenheit des
Erhebungsmaterials und auch hinsichtlich der repräsentativen
Verwendbarkeit der Teilzahlen für praktische Zwecke noch erträglich
hätte genannt werden können, gehen die Abweichungen
bei den Rangklassen der Hypotheken über das zulässige Maß
weit hinaus. Mit idem Zufall der Auswahl unserer Grundstücke
konnten so große Verschiebungen im Gefüge der Teilgesamtheit
gegenüber der Struktur des Ganzen nicht erklärt oder vielmehr
in Einklang gebracht werden, esi blieb daher nur übrig,
deren Grund in irgendwelchen systematisch in bestimmter
Richtung wirkenden Mängeln oder Verschiedenheiten
der Bezeichnung im Vergleich mit den Grundbucheinträgen
zu suchen. Diese Spur verfolgend; haben wir, wiederum
in ganz willkürlicher Reihenfolge, 111 Erhebungsbogen d. h. den
vierten Teil unseres Materials, ausgeschieden und dem Grundbuchamt
mit der Bitte um Beisetzung; der Pfandlasten übermittelt.
Die 111 Bogen wurden sodann das einemal nach den
Angaben des Grundbuchamts (R 1 ), das zweitemal nach den Angaben
der Hausbesitzer (S 1 ) bearbeitet, woraus sich zunächst
folgende prozentuale Verteilung ergab: es waren .... o/ 0 aller
Grundstücke belastet mit Hypotheken
bei
0
1
2
3
mehr als 3
R 1
5,4
31,6
32,4
18,0
12,6
S 1
7,2
41,5
34,2
11,7
5,4
Auch bei diesen Teilgesamtheiten zweiter Ordnung wiederholte
sich also das Zurücktreten der mehrfach belasteten Grund-