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Hypotheken an als das Grundbuchamt, in 31 Fällen dieses mehr
als jene.
Hält man alle diese Angaben zusammen, so darf als Ergebnis
einer gewissenhaften Nachprüfung angesprochen werden,
daß 1. unser Material bezüglich der erststelligen Belastung
durchaus als repräsentativ gelten darf, 2. die Zahl und noch
mehr der Kapitalbetrag der Hypotheken höheren Rangs hinter
den Angaben des Grundbuchamts für die Gesamtheit zurückbleibt
und demzufolge 3. die Gesamtbelastung um etwas (7i4 0 /o)
geringer erscheint. Beide Abweichungen lassen sich aber ohne
weiteres daraus erklären, daß die grundbuchmäßige Belastung
mit der tatsächlichen zwar bei den ersten Hypotheken übereinstimmt,
bei den im Rang folgenden Hypotheken aber oft genug
eine Löschung der durch Ratenzahlung getilgten Beträge (Kaufschillinge
usf.) nicht regelmäßig oder gar nicht stattfindet, sodaß
die grundbuchmäßige Belastung höher erscheinen muß
als die tatsächliche. Man wird ja auch füglich annehmen dürfen,
daß der Hausbesitzer über die Belastung seines Grundstücks
Bescheid weiß; nur in bezug auf die Rangbezeichnung der Hypotheken
scheint insofern eine gewisse Willkür zu herrschen, als
mancher Hausbesitzer offenbar verschiedene Hypotheken, wenn
sie innerhalb bestimmter Beleihungsgrenzen blieben oder vielleicht
demselben Geldgeber gehörten oder aus irgendwelchen
sonstigen Gründen zusammengezogen hat.
Den repräsentativen Wert unserer Erhebung können solche
Mängel nicht empfindlich herabsetzen, denn auf die für die
Uebertragung erforderlichen Hauptzahlen haben sie keinen
Einfluß. Unter der Annahme, daß die rückständigen
Hypothekzinsen ebenso genau angegeben worden sind wie die
fälligen — und an dieser Voraussetzung zu zweifeln liegt kein
Grund vor — würde man im Winterhalbjahr 1914/15 für Alt-Mannheim
einen Ausfall an Hypothekzinsen von etwa
425 000 M. erhalten. Wieviel von dieser Summe als endgültiger
Verlust zu betrachten und welcher Betrag nachträglich etwa
schon bezahlt worden ist, entzieht sich freilich unserer Kenntnis.
Durch eine ähnliche Uebertragung würde man dann für
die gleichzeitig in Alt-Mannheim überhaupt fällig gewordenen
Hypotheken auf einen Kapitalbetrag von rund 38 Millionen
Mark kommen. Es ist aber wohl im Auge zu behalten,
daß diese beiden durch anteilige Rechnung gefündenen Werte
keineswegs gleich starkes Zutrauen verdienen, wie die berechnete
Gesamtsumme des Mietausfalls. Denn während dieser auf drei
Viertel aller beobachteten Grundstücke übergegriffen hat, ist
der Rückstand von Hypothekzinsen immerhin noch eine seltene
Erscheinung geblieben und ebenso wie die Fälligkeit einer Hypothek
nur etwa bei einem unter zehn Grundstücken eingetreten. Die
Zuckungen des Realkredits, die der Krieg ausgelöst hat, vermag
darum unser Apparat nur unvollkommen zu registrieren und