Full text : Mietausfall, Zinsrückstand und Fällig werden von Pfandlasten in Mannheim während der ersten acht Kriegsmonate

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Hypotheken  an  als  das  Grundbuchamt,  in  31  Fällen  dieses  mehr
als  jene.
Hält  man  alle  diese  Angaben  zusammen,  so  darf  als  Ergebnis ­
  einer  gewissenhaften  Nachprüfung  angesprochen  werden,
daß  1.  unser  Material  bezüglich  der  erststelligen  Belastung
durchaus  als  repräsentativ  gelten  darf,  2.  die  Zahl  und  noch
mehr  der  Kapitalbetrag  der  Hypotheken  höheren  Rangs  hinter
den  Angaben  des  Grundbuchamts  für  die  Gesamtheit  zurückbleibt ­
  und  demzufolge  3.  die  Gesamtbelastung  um  etwas  (7i4 0 /o)
geringer  erscheint.  Beide  Abweichungen  lassen  sich  aber  ohne
weiteres  daraus  erklären,  daß  die  grundbuchmäßige  Belastung
mit  der  tatsächlichen  zwar  bei  den  ersten  Hypotheken  übereinstimmt, ­
  bei  den  im  Rang  folgenden  Hypotheken  aber  oft  genug
eine  Löschung  der  durch  Ratenzahlung  getilgten  Beträge  (Kaufschillinge ­
  usf.)  nicht  regelmäßig  oder  gar  nicht  stattfindet,  sodaß
  die  grundbuchmäßige  Belastung  höher  erscheinen  muß
als  die  tatsächliche.  Man  wird  ja  auch  füglich  annehmen  dürfen,
daß  der  Hausbesitzer  über  die  Belastung  seines  Grundstücks
Bescheid  weiß;  nur  in  bezug  auf  die  Rangbezeichnung  der  Hypotheken ­
  scheint  insofern  eine  gewisse  Willkür  zu  herrschen,  als
mancher  Hausbesitzer  offenbar  verschiedene  Hypotheken,  wenn
sie  innerhalb  bestimmter  Beleihungsgrenzen  blieben  oder  vielleicht ­
  demselben  Geldgeber  gehörten  oder  aus  irgendwelchen
sonstigen  Gründen  zusammengezogen  hat.
Den  repräsentativen  Wert  unserer  Erhebung  können  solche
Mängel  nicht  empfindlich  herabsetzen,  denn  auf  die  für  die
Uebertragung  erforderlichen  Hauptzahlen  haben  sie  keinen
Einfluß.  Unter  der  Annahme,  daß  die  rückständigen
Hypothekzinsen  ebenso  genau  angegeben  worden  sind  wie  die
fälligen  —  und  an  dieser  Voraussetzung  zu  zweifeln  liegt  kein
Grund  vor  —  würde  man  im  Winterhalbjahr  1914/15  für  Alt-Mannheim
  einen  Ausfall  an  Hypothekzinsen  von  etwa
425  000  M.  erhalten.  Wieviel  von  dieser  Summe  als  endgültiger
Verlust  zu  betrachten  und  welcher  Betrag  nachträglich  etwa
schon  bezahlt  worden  ist,  entzieht  sich  freilich  unserer  Kenntnis.
Durch  eine  ähnliche  Uebertragung  würde  man  dann  für
die  gleichzeitig  in  Alt-Mannheim  überhaupt  fällig  gewordenen ­
  Hypotheken  auf  einen  Kapitalbetrag  von  rund  38  Millionen ­
  Mark  kommen.  Es  ist  aber  wohl  im  Auge  zu  behalten,
daß  diese  beiden  durch  anteilige  Rechnung  gefündenen  Werte
keineswegs  gleich  starkes  Zutrauen  verdienen,  wie  die  berechnete
Gesamtsumme  des  Mietausfalls.  Denn  während  dieser  auf  drei
Viertel  aller  beobachteten  Grundstücke  übergegriffen  hat,  ist
der  Rückstand  von  Hypothekzinsen  immerhin  noch  eine  seltene
Erscheinung  geblieben  und  ebenso  wie  die  Fälligkeit  einer  Hypothek ­
  nur  etwa  bei  einem  unter  zehn  Grundstücken  eingetreten.  Die
Zuckungen  des  Realkredits,  die  der  Krieg  ausgelöst  hat,  vermag
darum  unser  Apparat  nur  unvollkommen  zu  registrieren  und
            
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