1. Anlaß und Durchführung der Arbeit.
Daß der städtische Hausbesitz durch die zum Schutz der
Kriegsteilnehmer und der Mieter überhaupt sofort nach Kriegsausbruch
erlassenen Gesetze und Verordnungen vielfach in eine
mißliche Lage geraten ist, wird von keiner Seite bestritten.
Eingekeilt zwischen den Mieter, der seinen Hauszins schuldig
bleibt und der Hypothekengläubiger, der auf seinem Schein
besteht, si,eht er sich in seiner Existenz bedroht und ist nach
einem rasch beliebt gewordenen Gleichnis zwischen zwei Mühlsteine
geraten. Es ist nicht unseres Amtes, die Anstrengungen
zu schildern, die seine Interessenvertretungen gemacht haben,
um ihn aus dieser Notlage zu befreien, oder die Bestrebungen der
Gesetzgebung, der Gemeindeverwaltung, der Organe der Kriegsfürsorge
und anderer Instanzen zu erörtern, die jene wenigstens
zu erleichtern suchten. Eine schon zu ansehnlicher Höhe angeschwollene
Literatur hat sich dieser Aufgabe unterzogen,
hat darüber hinaus auch das Für und Wider eines öffentlichen
Eingreifens zugunsten des bedrängten Hausbesitzes im Hinblick
auf den herrschenden Kriegszustand und in seiner über diesen
in künftige Friedenszeiten hinausragenden Bedeutung gründlich
durchgesprochen. Mit recht verschiedenartigem Ergebnis freilich.
Denn so wenig der Tatbestand als solcher, quantitative
Unterschiede der Einschätzung Vorbehalten, Anlaß zu Meinungsverschiedenheiten
bot, — die Anschauungen über das Ob und
Wie des Eingreifens gingen darum doch weit genug auseinander.
Immerhin will uns scheinen, als ob die extremen Standpunkte
der ersten Kriegsmonate, mögen sie in der Theorie vielleicht
auch noch aufrechterhalten werden, ip der Praxis zugunsten einer
Politik der mittleren Linie aufgegeben worden sind. Die ethischen
Kraftsprüche über wirtschaftlichen Wert oder Unwert
von Hausbesitz und Realkredit in ihrer heutigen Verfassung
klingen gedämpfter; die Kleinarbeit mit ihrer Sorge beherrscht
zum mindesten dem äußeren Anschein nach die Stunde.
Auch in Mannheim hat diese Kleinarbeit schon bald nach
Kriegsausbruch einsetzen müssen. Zunächst in Gestalt der Gewährung
von Mietzuschüssen. Denn wenn der Hypothekenmühlstein
auch der größere ist, so hat sich der Hauszinsmühlstein
um so rascher zu drehen begonnen, oder ohne Gleichnis gesprochen:
Mietzinsausfälle brachte gleich der August 1914 in
großer Menge, während der nächste Zinszahlungstermin für
die Pfandlasten erst am 1. Oktober bevorstand und diese
selbst auch nur ausnahmsweise vorher fällig wurden. Als daher