Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Zwischenkonten.

Schon  an  anderer  Stelle  (Bd.  I,  S.  177ff.)  wurde  darauf  hingewiesen, ­
  daß  die  Unvollständigkeit  der  doppelten  Buchführung
in  rechtlicher  Beziehung  teilweise  beseitigt  werden  könne,  entweder ­
  durch  Ergänzung  des  Inventars  bzw.  der  B.  oder  durch
Einschiebung  von  Zwischenkonten x ).  Die  Anwendung  solcher
Konten  verfolgt  verschiedene  Zwecke.  Man  kann  Zwischenkonten
  für  interne  Verrechnungen  und  solche  für  äußere  Wirtschaftsvorgänge ­
  unterscheiden.
1.  Zwischenkonten  für  interne  Verrechnungen  (beispielsweise):
1.  Interimskonto,  entweder  zwecks  vorläufiger  Buchung  bei
noch  nicht  feststehender  Kontierung  oder  als  Sammclkonto  für
Ausgaben  bzw.  Einnahmen,  die  erst  später  übertragen  werden,
sei  es  nach  vollständiger  Ausgabe  oder  Einnahme,  sei  es  nach
Fertigstellung  einer  Verteilungsrechnung,  z.  B.  Neubau-Konto  (im
Soll  Einzelposten  für  die  Baurechnung,  Honorare,  Zeichnungen
usw.,  im  Haben  Übertrag  auf  das  Anlagekonto),  Maschineninterims-Konto ­
  für  ähnliche  Zwecke,  Warenspesen-Konto  (Aufteilung ­
  der  Ausgaben  nach  erfolgter  Unkostenberechnung  vgl-Bd.
  I,  S.  248).
2.  Zwischenkonten  für  interne  Kontrollen  oder  den  Erfolgsnachweis-, ­
  beispielsweise:  Konto  der  Abschreibungen  und  Konto
der  verrechneten  (kalkulierten)  Abschreibungen  zur  Kontrolle  der
zu  verteilenden  und  der  wirklich  verteilten  Abschreibungsverluste; ­
  Fabrikations-Konto  als  Aufwandsstatistik,  Fabrikate-Konlo
  als  Kontrolle  der  Lagerbestände,  Warenverkaufs-Konto
zum  Nachweis  des  Gewinnes  (Bd.  I,«  S.  272).
3.  Zwischenkonten  für  Abschlußzwecke,  z.  B.  Konto  transitorischer ­
  Aktiva  und  Passiva,  das  nach  Wiedereröffnung  der
Konten  aufgelöst  wird;  (S.  162,  164),  das  Bilanzdifferenzen-Konto
  für  unaufgeklärte  Abschlußdifferenzen,  Gewinnvortragsoder ­
  Gewinnverteilungs-Konto  bei  Kapitalgesellschaften.
II.  Zwischenkonten  für  äußere  Wirtschaftsvorgänge  (beispielsweise): ­

1.  Konto  zur  Darstellung  der  Solleinzahlung  auf  Grund  eines
Beschlusses  bzw.  Sollauszahlung  und  der  wirklichen  Einnahmen
J )  Vgl.  Leitner,  Zwischenkonten,  in  der  Zeitschr.  f.  Handelswissenschaft ­
  und  Handelspraxis,  1913,  S.  66  f.;  Band  I,  Sachregister,
            
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