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Zwischenkonten.
Schon an anderer Stelle (Bd. I, S. 177ff.) wurde darauf hingewiesen,
daß die Unvollständigkeit der doppelten Buchführung
in rechtlicher Beziehung teilweise beseitigt werden könne, entweder
durch Ergänzung des Inventars bzw. der B. oder durch
Einschiebung von Zwischenkonten x ). Die Anwendung solcher
Konten verfolgt verschiedene Zwecke. Man kann Zwischenkonten
für interne Verrechnungen und solche für äußere Wirtschaftsvorgänge
unterscheiden.
1. Zwischenkonten für interne Verrechnungen (beispielsweise):
1. Interimskonto, entweder zwecks vorläufiger Buchung bei
noch nicht feststehender Kontierung oder als Sammclkonto für
Ausgaben bzw. Einnahmen, die erst später übertragen werden,
sei es nach vollständiger Ausgabe oder Einnahme, sei es nach
Fertigstellung einer Verteilungsrechnung, z. B. Neubau-Konto (im
Soll Einzelposten für die Baurechnung, Honorare, Zeichnungen
usw., im Haben Übertrag auf das Anlagekonto), Maschineninterims-Konto
für ähnliche Zwecke, Warenspesen-Konto (Aufteilung
der Ausgaben nach erfolgter Unkostenberechnung vgl-Bd.
I, S. 248).
2. Zwischenkonten für interne Kontrollen oder den Erfolgsnachweis-,
beispielsweise: Konto der Abschreibungen und Konto
der verrechneten (kalkulierten) Abschreibungen zur Kontrolle der
zu verteilenden und der wirklich verteilten Abschreibungsverluste;
Fabrikations-Konto als Aufwandsstatistik, Fabrikate-Konlo
als Kontrolle der Lagerbestände, Warenverkaufs-Konto
zum Nachweis des Gewinnes (Bd. I,« S. 272).
3. Zwischenkonten für Abschlußzwecke, z. B. Konto transitorischer
Aktiva und Passiva, das nach Wiedereröffnung der
Konten aufgelöst wird; (S. 162, 164), das Bilanzdifferenzen-Konto
für unaufgeklärte Abschlußdifferenzen, Gewinnvortragsoder
Gewinnverteilungs-Konto bei Kapitalgesellschaften.
II. Zwischenkonten für äußere Wirtschaftsvorgänge (beispielsweise):
1. Konto zur Darstellung der Solleinzahlung auf Grund eines
Beschlusses bzw. Sollauszahlung und der wirklichen Einnahmen
J ) Vgl. Leitner, Zwischenkonten, in der Zeitschr. f. Handelswissenschaft
und Handelspraxis, 1913, S. 66 f.; Band I, Sachregister,