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Politische Verhältnisse
Albertrag
105 804000 Lei
II. Allgemeine Einnahmen:
Direkte Steuern 57235000 „
Indirekte Steuern 134600000 „
Stempel und Gebühren 34900000 „
Staatsmonopole 101185000 „
Staatliche Betriebe 156015000 „
S taatsdomänen 33351000 „
Zusammen 622790000 Lei
Die Ausgaben gehen auf Rechnung der einzelnen Ressorts
und werden Posten für Posten in den Voranschlag eingestellt. Die Be
hörden, denen die einzelnen Posten zur Verfügung gestellt werden,
sind unter keinen Umständen befugt, diese Kredite zu überschreiten,
auf Rechnung derselben größere als die bewilligten Beträge an
zuweisen oder höhere Verpflichtungen einzugehen. Desgleichen
dürfen die für ein Ressort bewilligten Kredite nicht für ein anderes
Ressort und ebensowenig die innerhalb desselben Ressorts bei den
einzelnen Kapiteln und Artikeln vorgesehenen Summen für den
Dienst eines anderen Kapitels oder Artikels verwendet werden.
Wenn die bewilligten Kredite zur Bestreitung der Diensterforder
nisse nicht ausreichen, müssen Nachtragskredite, und wenn für einen
Zweck überhaupt kein Kredit eröffnet wurde, außerordentliche Kre
dite angefordert werden. Beide haben ihre Grenzen in dem zu
einem besonderen Artikel bewilligten Kredite für Nachtrags- und
außerordentliche Erfordernisse, wobei jeder außerordentliche Kredit
ein besonderes Kapitel des betreffenden Ressorts zu bilden hat. Die
Eröffnung von Krediten auf Rechnung der allgemeinen Einnahmen
des Voranschlages oder der im Vorjahre nicht verwendeten Summen
ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Nachtrags- und außerordent
lichen Kredite werden in der Regel von den zur Bewilligung des
gesamten Voranschlages berufenen Faktoren in den hierfür fest
gesetzten Formen bewilligt. Nur wenn diese Faktoren nicht tagen,
und die betreffenden Erfordernisse keinen Aufschub dulden, kann der
König im Rahmen des für Nachtrags- und außerordentliche Kredite
bewilligten Fonds solche Kredite eröffnen; doch müssen alle der
artigen Kredite durch einen Gesetzentwurf der kompetenten Körper
schaft in der nächsten Session zur nachträglichen verfassungsmäßigen
Genehmigung vorgelegt werden.
Die erste Rolle unter den Ausgabeposten des Staates spielt
der Zinsendienst der Staatsschuld. Der Stand der Staats
schuld gestaltete sich Ende 1916 folgendermaßen: