Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Politische Verhältnisse 
Albertrag 
105 804000 Lei 
II. Allgemeine Einnahmen: 
Direkte Steuern 57235000 „ 
Indirekte Steuern 134600000 „ 
Stempel und Gebühren 34900000 „ 
Staatsmonopole 101185000 „ 
Staatliche Betriebe 156015000 „ 
S taatsdomänen 33351000 „ 
Zusammen 622790000 Lei 
Die Ausgaben gehen auf Rechnung der einzelnen Ressorts 
und werden Posten für Posten in den Voranschlag eingestellt. Die Be 
hörden, denen die einzelnen Posten zur Verfügung gestellt werden, 
sind unter keinen Umständen befugt, diese Kredite zu überschreiten, 
auf Rechnung derselben größere als die bewilligten Beträge an 
zuweisen oder höhere Verpflichtungen einzugehen. Desgleichen 
dürfen die für ein Ressort bewilligten Kredite nicht für ein anderes 
Ressort und ebensowenig die innerhalb desselben Ressorts bei den 
einzelnen Kapiteln und Artikeln vorgesehenen Summen für den 
Dienst eines anderen Kapitels oder Artikels verwendet werden. 
Wenn die bewilligten Kredite zur Bestreitung der Diensterforder 
nisse nicht ausreichen, müssen Nachtragskredite, und wenn für einen 
Zweck überhaupt kein Kredit eröffnet wurde, außerordentliche Kre 
dite angefordert werden. Beide haben ihre Grenzen in dem zu 
einem besonderen Artikel bewilligten Kredite für Nachtrags- und 
außerordentliche Erfordernisse, wobei jeder außerordentliche Kredit 
ein besonderes Kapitel des betreffenden Ressorts zu bilden hat. Die 
Eröffnung von Krediten auf Rechnung der allgemeinen Einnahmen 
des Voranschlages oder der im Vorjahre nicht verwendeten Summen 
ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Nachtrags- und außerordent 
lichen Kredite werden in der Regel von den zur Bewilligung des 
gesamten Voranschlages berufenen Faktoren in den hierfür fest 
gesetzten Formen bewilligt. Nur wenn diese Faktoren nicht tagen, 
und die betreffenden Erfordernisse keinen Aufschub dulden, kann der 
König im Rahmen des für Nachtrags- und außerordentliche Kredite 
bewilligten Fonds solche Kredite eröffnen; doch müssen alle der 
artigen Kredite durch einen Gesetzentwurf der kompetenten Körper 
schaft in der nächsten Session zur nachträglichen verfassungsmäßigen 
Genehmigung vorgelegt werden. 
Die erste Rolle unter den Ausgabeposten des Staates spielt 
der Zinsendienst der Staatsschuld. Der Stand der Staats 
schuld gestaltete sich Ende 1916 folgendermaßen:
	        
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