Anfänglicher Stand
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VI. Die sozialen Verhältnisse
1. Anfänglicher Stand
Die sozialen Verhältnisse sind das Produkt geschichtlicher Ent
wicklung. Die Rumänen führen ihre Geschichte bis auf die Er
oberung Daciens durch Trajan (101—106 n. Chr.) zurück. Tat
sache ist, daß Dacien 270 Jahre hindurch unter römischer Herrschaft
stand und während dieser Zeit organisiert, stark kolonisiert und ro-
manisiert wurde. Doch fegten die Stürme der Völkerwanderung
die römischen Einrichtungen bald hinweg und verhüllten wie mit
einer tiefen Schneedecke die weiteren Schicksale dieses Landes sowie
insbesondere die Umbildung der dacischen Romanen in die späteren
Rumänen. Rach dem Aufhören der Völkerwanderung, an der
Schwelle ihrer Geschichte, erscheinen im 9. Jahrhunderte die Ru
mänen Daciens als eine fertige ethnische Individualität, als ein
Volk von seßhaften Bauern und Hirten. Sie bewohnten das Innere
Siebenbürgens sowie die nördlichen und westlichen Vorberge von
der Marmarosch an bis zur Donau und waren in weit voneinander
liegenden Dörfern (säte vom lateinischen satnm) angesiedelt. Jedes
Dorf umfaßte meist die Mitglieder einer und derselben Familie,
nach welcher es auch den Namen erhielt. Die Dorfflur war zwischen
den einzelnen Insassen geteilt, die Mark (Weide, Wald und Wasser)
gemeinsam. Wegen dieser Gemeinschaft konnte der Anteil an der
Dorfflur — genannt „bäträn“ vom lateinischen veteranus oder
„frate“ von frater — nicht frei veräußert werden, sondern setzte
die Aufnahme des Kaufwerbers in die Dorffamilie durch „rnkrahire"
(Verbrüderung) voraus. Jeder im Dorfe konnte die Aufnahme
dadurch vermeiden, daß er selbst den zumKaufe angebotenen Anteil
kaufte, und der Verkäufer mußte vor dem Verkaufe den Anteil
erst den Dorfgenossen zum Kaufe anbieten. Auch dem Richter
gegenüber präsentierte sich die Dorfgenossenschaft als eine Einheit;
sie erschien stets vollzählig vor Gericht; alle Urkunden wurden an
ihre Adresse gerichtet und dem Ältesten eingehändigt. Im Nahmen
dieser Beschränkungen war jedoch jeder Anteilsinhaber vollständiger
Eigentümer seines Anteils, freier Bauer auf seinem Grund und
Boden. Ihm oblag bloß die Pflicht, die „dir" genannte Kopf
steuer zu bezahlen und im Kriege Dienste als Soldat zu leisten.
An der Spitze des Dorfes stand der „jndioe" (vom lateinischen
judex) oder „kinez“ (vom slawischen knez, der Fürst) genannte
Häuptling. Er war ebenso Bauer, wie alle anderen, erhielt aber
einen größeren, ausgeschiedenen Anteil an der Mark, welcher mit
dem slawischen Namen „jtrabie“ bezeichnet wurde. Ferner stand