Full text : Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Soziale  Verhältnisse

In  dieser  Verfassung  erwiesen  sich  die  Donaufürstentümer  als
überaus  kräftige  Staatengebilde.  In  zahllosen  Kriegen  behaupteten
sie  sich  gegen  ihre  Nachbarn,  die  Ungarn  und  die  Polen,  und  leisteten ­
  durch  geraume  Zeit  selbst  der  gewaltigen  Übermacht  der
Osmanen  heroischen  und  erfolgreichen  Widerstand.  Doch  lag  schon
in  diesen  Kriegen  und  namentlich  in  der  eigenartigen  Erbfolge  in
die  Fürstenwürde  der  Keim  des  Verfalles.
Anerkannter  und  durch  das  Herkommen  geheiligter  Grundsatz
in  den  Donaufürstentümern  war  nämlich,  daß  zur  Herrschaft  nur
ein  „kiu  de  dornn“,  ein  Fürstensohn,  berufen  sei.  Als  Fürstensöhne
jedoch  wurden  nicht  bloß  die  legitimen,  sondern  auch  die  natürlichen
Söhne  aller  gewesenen  Fürsten  betrachtet;  es  genügte,  daß  sechs  Bojaren ­
  —  und  solcher  fanden  sich  stets  genug  —  mit  ihrem  Eide  die
Abkunft  des  Prätendenten  von  einem  Fürsten  bekräftigten,  um
ihn  sukzessionsfähig  zu  machen.  Unter  mehreren  Fürstensöhnen
aber  stand  die  Wahl  frei,  die  anfangs  vom  ganzen  Volke,  später
aber  von  den  Eroßbojaren  allein  ohne  irgend  ein  geregeltes  Verfahren ­
  durch  bloße  Akklamation  vorgenommen  wurde.  Da  eine
Einstimmigkeit  niemals  zu  erzielen  war,  jeder  Prätendent  stets
einen  gewissen  Anhang  besäst,  und  das  Resultat  daher  immer  anfechtbar ­
  war,  erstand  jedem  gewählten  Fürsten  regelmäßig  ein
Gegenfürst,  und  über  die  Frage,  wer  von  ihnen  die  Herrschaft  auszuüben ­
  habe,  entschied  in  der  überwiegenden  Mehrzahl  der  Fülle
nicht  die  Wahl,  sondern  die  Gewalt  der  Waffen.  Gegen  den  im
Besitze  der  Macht  befindlichen  Herrscher  rief  sein  Gegner  die  Unterstützung ­
  der  Nachbarn,  der  Ungarn,  Polen,  Kosaken  und  später  der
Türken  an,  und  stets  waren  sowohl  Ungarn  und  Polen,  die  seit  der
Errichtung  der  Donaufürstentümer  lehnsherrliche  Rechte  über  sie
in  Anspruch  nahmen,  als  auch  die  allzeit  beutegierigen  Kosaken  und
die  auf  die  Ausdehnung  ihres  Reiches  bedachten  Türken  bereit,  sich
in  die  inneren  Angelegenheiten  der  Fürstentümer  zu  mengen  und
unternehmenden  Prätendenten  Hilfe  zu  leisten.  Die  Türkei  hielt
sich  sogar  in  den  Schlössern  Syriens  und  auf  den  griechischen  Inseln
rumänische  Fürstensöhne  —  und  ihrer  gab  es  immer  eine  ganze
Auswahl  —  geradezu  auf  Lager,  um  bei  jedem  sich  bietenden  Anlasse
—  und  zu  einem  solchen  genügte  das  Verlangen  einiger  Bojaren  —
ihren  Schützling  mit  Waffengewalt  auf  den  Thron  zu  erheben.  Nach
der  Unterwerfung  Ungarns  im  Jahre  1626  und  dem  Niedergangs
Polens  wurde  die  Einsetzung  der  walachischen  und  moldauischen
Fürsten  sogar  zu  einem  ausschließlichen  Rechte  der  übermächtigen
Türkei.  Sie  liest  keinen  gelten,  der  nicht  den  „Sandschak",  eine
große  breite  Fahne,  das  Zeichen  der  Herrschberechtigung,  vom  Sultan
empfangen  hatte.  Der  Weg  zur  kaiserlichen  Fahne  aber  mußte
            
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