Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Soziale Verhältnisse 
In dieser Verfassung erwiesen sich die Donaufürstentümer als 
überaus kräftige Staatengebilde. In zahllosen Kriegen behaupteten 
sie sich gegen ihre Nachbarn, die Ungarn und die Polen, und lei 
steten durch geraume Zeit selbst der gewaltigen Übermacht der 
Osmanen heroischen und erfolgreichen Widerstand. Doch lag schon 
in diesen Kriegen und namentlich in der eigenartigen Erbfolge in 
die Fürstenwürde der Keim des Verfalles. 
Anerkannter und durch das Herkommen geheiligter Grundsatz 
in den Donaufürstentümern war nämlich, daß zur Herrschaft nur 
ein „kiu de dornn“, ein Fürstensohn, berufen sei. Als Fürstensöhne 
jedoch wurden nicht bloß die legitimen, sondern auch die natürlichen 
Söhne aller gewesenen Fürsten betrachtet; es genügte, daß sechs Bo 
jaren — und solcher fanden sich stets genug — mit ihrem Eide die 
Abkunft des Prätendenten von einem Fürsten bekräftigten, um 
ihn sukzessionsfähig zu machen. Unter mehreren Fürstensöhnen 
aber stand die Wahl frei, die anfangs vom ganzen Volke, später 
aber von den Eroßbojaren allein ohne irgend ein geregeltes Ver 
fahren durch bloße Akklamation vorgenommen wurde. Da eine 
Einstimmigkeit niemals zu erzielen war, jeder Prätendent stets 
einen gewissen Anhang besäst, und das Resultat daher immer an 
fechtbar war, erstand jedem gewählten Fürsten regelmäßig ein 
Gegenfürst, und über die Frage, wer von ihnen die Herrschaft aus 
zuüben habe, entschied in der überwiegenden Mehrzahl der Fülle 
nicht die Wahl, sondern die Gewalt der Waffen. Gegen den im 
Besitze der Macht befindlichen Herrscher rief sein Gegner die Unter 
stützung der Nachbarn, der Ungarn, Polen, Kosaken und später der 
Türken an, und stets waren sowohl Ungarn und Polen, die seit der 
Errichtung der Donaufürstentümer lehnsherrliche Rechte über sie 
in Anspruch nahmen, als auch die allzeit beutegierigen Kosaken und 
die auf die Ausdehnung ihres Reiches bedachten Türken bereit, sich 
in die inneren Angelegenheiten der Fürstentümer zu mengen und 
unternehmenden Prätendenten Hilfe zu leisten. Die Türkei hielt 
sich sogar in den Schlössern Syriens und auf den griechischen Inseln 
rumänische Fürstensöhne — und ihrer gab es immer eine ganze 
Auswahl — geradezu auf Lager, um bei jedem sich bietenden Anlasse 
— und zu einem solchen genügte das Verlangen einiger Bojaren — 
ihren Schützling mit Waffengewalt auf den Thron zu erheben. Nach 
der Unterwerfung Ungarns im Jahre 1626 und dem Niedergangs 
Polens wurde die Einsetzung der walachischen und moldauischen 
Fürsten sogar zu einem ausschließlichen Rechte der übermächtigen 
Türkei. Sie liest keinen gelten, der nicht den „Sandschak", eine 
große breite Fahne, das Zeichen der Herrschberechtigung, vom Sultan 
empfangen hatte. Der Weg zur kaiserlichen Fahne aber mußte
	        
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