130
Soziale Verhältnisse
die Donaufürstentümer begründet und verteidigt hatten, die Träger
der ältesten und glorreichsten rumänischen Namen, wurden Hörige
der eingeschmuggelten griechischen Wucherer.
Das SchicksalderHörigen aber gestaltete sich immertrauriger. Die
Habgier der Bojaren steigerte die Frohndienste von 24 Tagen im
Jahr allmählich auf 66, 72 und sogar 120, und die unerschwinglichen
Steuern ließen von dem durch die restliche Arbeitskraft Erworbenen
kaum das zur Notdurft des Lebens Ausreichende zurück. Dem uner
träglichen Drucke suchten sich die hörigen Bauern, wie ihre Vorfahren
zur Zeit der Völkerwanderung, durch die Flucht in die Wälder und
Berge zu entziehen. Da erwirkten die Bojaren von den Fürsten
Verordnungen, denen zufolge sie ihre Hörigen mit Gewalt zurückzu
bringen ermächtigt waren. So wurden die Hörigen glebae adscripti,
Leibeigene. Die zur Milderung dieses Herrschaftsverhältnisses vom
Fürsten Konstantin Maurocordato 1743 in der Moldau und 1746
in der Walachei unternommene Agrarreform hatte zwar den Erfolg,
das Joch zu erleichtern, indem die Diwans anerkannten, daß die
„vsoini", beziehungsweise ,,ruwauü° keine Leibeigenen (robi) wären
und nicht ohne Scholle verkauft werden dürften, sondern als freie
Dorfbewohner zu gelten hätten. Dafür jedoch wurde ihnen die ererbte
Scholle und das Recht abgesprochen, das Dorf ohne Wissen des
Herren zu verlassen. So verloren die Bauern gegen einen Schein
von Freiheit ihren Grund und Boden und wurden zu Zwangs
pächtern der Gutsbesitzer. Das von den Russen erlassene Reglement
organique endlich sanktionierte diesen Zustand und engte eher die
Freiheit der Bauern noch mehr ein.*)
3. Gestaltung in Rumänien
In der eben geschilderten Verfassung traten die Donaufürsten
tümer in die Wirren der 1848er Revolution und in den neuen
durch den Krimkrieg und den Pariser Vertrag geschaffenen Zustand
ein. Die brennendste Frage nach der Vereinigung der Donau-
fürstentümer war die Bauernfrage. Um sie zu lösen, ließ der erste
Fürst Rumäniens, Alexander Joan l., der frühere Oberst Cuza, den
Kammern eine die Erundentlastung der Bauern betreffende Vor
lage unterbreiten. Die überwiegend aus Bojaren zusammenge
setzten Kammern lehnten jedoch nicht nur diese Vorlage ab, sondern
beschlossen direkt die vollständige Enteignung der Bauern. Der
*) Vgl. N. Jorga, Geschichte des rumänischen Volkes im Rahmen
seiner StaaUnbildung, Gotha 1905, und A. D- Lenopol I. o.