Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Soziale Verhältnisse 
die Donaufürstentümer begründet und verteidigt hatten, die Träger 
der ältesten und glorreichsten rumänischen Namen, wurden Hörige 
der eingeschmuggelten griechischen Wucherer. 
Das SchicksalderHörigen aber gestaltete sich immertrauriger. Die 
Habgier der Bojaren steigerte die Frohndienste von 24 Tagen im 
Jahr allmählich auf 66, 72 und sogar 120, und die unerschwinglichen 
Steuern ließen von dem durch die restliche Arbeitskraft Erworbenen 
kaum das zur Notdurft des Lebens Ausreichende zurück. Dem uner 
träglichen Drucke suchten sich die hörigen Bauern, wie ihre Vorfahren 
zur Zeit der Völkerwanderung, durch die Flucht in die Wälder und 
Berge zu entziehen. Da erwirkten die Bojaren von den Fürsten 
Verordnungen, denen zufolge sie ihre Hörigen mit Gewalt zurückzu 
bringen ermächtigt waren. So wurden die Hörigen glebae adscripti, 
Leibeigene. Die zur Milderung dieses Herrschaftsverhältnisses vom 
Fürsten Konstantin Maurocordato 1743 in der Moldau und 1746 
in der Walachei unternommene Agrarreform hatte zwar den Erfolg, 
das Joch zu erleichtern, indem die Diwans anerkannten, daß die 
„vsoini", beziehungsweise ,,ruwauü° keine Leibeigenen (robi) wären 
und nicht ohne Scholle verkauft werden dürften, sondern als freie 
Dorfbewohner zu gelten hätten. Dafür jedoch wurde ihnen die ererbte 
Scholle und das Recht abgesprochen, das Dorf ohne Wissen des 
Herren zu verlassen. So verloren die Bauern gegen einen Schein 
von Freiheit ihren Grund und Boden und wurden zu Zwangs 
pächtern der Gutsbesitzer. Das von den Russen erlassene Reglement 
organique endlich sanktionierte diesen Zustand und engte eher die 
Freiheit der Bauern noch mehr ein.*) 
3. Gestaltung in Rumänien 
In der eben geschilderten Verfassung traten die Donaufürsten 
tümer in die Wirren der 1848er Revolution und in den neuen 
durch den Krimkrieg und den Pariser Vertrag geschaffenen Zustand 
ein. Die brennendste Frage nach der Vereinigung der Donau- 
fürstentümer war die Bauernfrage. Um sie zu lösen, ließ der erste 
Fürst Rumäniens, Alexander Joan l., der frühere Oberst Cuza, den 
Kammern eine die Erundentlastung der Bauern betreffende Vor 
lage unterbreiten. Die überwiegend aus Bojaren zusammenge 
setzten Kammern lehnten jedoch nicht nur diese Vorlage ab, sondern 
beschlossen direkt die vollständige Enteignung der Bauern. Der 
*) Vgl. N. Jorga, Geschichte des rumänischen Volkes im Rahmen 
seiner StaaUnbildung, Gotha 1905, und A. D- Lenopol I. o.
	        
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