Full text : Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Soziale  Verhältnisse

die  Donaufürstentümer  begründet  und  verteidigt  hatten,  die  Träger
der  ältesten  und  glorreichsten  rumänischen  Namen,  wurden  Hörige
der  eingeschmuggelten  griechischen  Wucherer.
Das  SchicksalderHörigen  aber  gestaltete  sich  immertrauriger.  Die
Habgier  der  Bojaren  steigerte  die  Frohndienste  von  24  Tagen  im
Jahr  allmählich  auf  66,  72  und  sogar  120,  und  die  unerschwinglichen
Steuern  ließen  von  dem  durch  die  restliche  Arbeitskraft  Erworbenen
kaum  das  zur  Notdurft  des  Lebens  Ausreichende  zurück.  Dem  unerträglichen ­
  Drucke  suchten  sich  die  hörigen  Bauern,  wie  ihre  Vorfahren
zur  Zeit  der  Völkerwanderung,  durch  die  Flucht  in  die  Wälder  und
Berge  zu  entziehen.  Da  erwirkten  die  Bojaren  von  den  Fürsten
Verordnungen,  denen  zufolge  sie  ihre  Hörigen  mit  Gewalt  zurückzubringen ­
  ermächtigt  waren.  So  wurden  die  Hörigen  glebae  adscripti,
Leibeigene.  Die  zur  Milderung  dieses  Herrschaftsverhältnisses  vom
Fürsten  Konstantin  Maurocordato  1743  in  der  Moldau  und  1746
in  der  Walachei  unternommene  Agrarreform  hatte  zwar  den  Erfolg,
das  Joch  zu  erleichtern,  indem  die  Diwans  anerkannten,  daß  die
„vsoini",  beziehungsweise  ,,ruwauü°  keine  Leibeigenen  (robi)  wären
und  nicht  ohne  Scholle  verkauft  werden  dürften,  sondern  als  freie
Dorfbewohner  zu  gelten  hätten.  Dafür  jedoch  wurde  ihnen  die  ererbte
Scholle  und  das  Recht  abgesprochen,  das  Dorf  ohne  Wissen  des
Herren  zu  verlassen.  So  verloren  die  Bauern  gegen  einen  Schein
von  Freiheit  ihren  Grund  und  Boden  und  wurden  zu  Zwangspächtern ­
  der  Gutsbesitzer.  Das  von  den  Russen  erlassene  Reglement
organique  endlich  sanktionierte  diesen  Zustand  und  engte  eher  die
Freiheit  der  Bauern  noch  mehr  ein.*)

3.  Gestaltung  in  Rumänien
In  der  eben  geschilderten  Verfassung  traten  die  Donaufürstentümer ­
  in  die  Wirren  der  1848er  Revolution  und  in  den  neuen
durch  den  Krimkrieg  und  den  Pariser  Vertrag  geschaffenen  Zustand
ein.  Die  brennendste  Frage  nach  der  Vereinigung  der  Donaufürstentümer
  war  die  Bauernfrage.  Um  sie  zu  lösen,  ließ  der  erste
Fürst  Rumäniens,  Alexander  Joan  l.,  der  frühere  Oberst  Cuza,  den
Kammern  eine  die  Erundentlastung  der  Bauern  betreffende  Vorlage ­
  unterbreiten.  Die  überwiegend  aus  Bojaren  zusammengesetzten ­
  Kammern  lehnten  jedoch  nicht  nur  diese  Vorlage  ab,  sondern
beschlossen  direkt  die  vollständige  Enteignung  der  Bauern.  Der

*)  Vgl.  N.  Jorga,  Geschichte  des  rumänischen  Volkes  im  Rahmen
seiner  StaaUnbildung,  Gotha  1905,  und  A.  D-  Lenopol  I.  o.
            
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