Sprache und Eigenart
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Worte vor. Erst vom 16. Jahrhundert an kommt das Rumänische
in der Schrift, in Kirchenbüchern mit zyrillischen Lettern vor; doch
werden seit den 60 er Jahren des 19. Jahrhunderts nur mehr die
lateinischen Lettern angewendet. So wie sie heute ist, weist die
rumänische Sprache einen romanischen Bau und einen über
wiegend romanischen Wortschatz auf und unterscheidet sich hierdurch
trotz zahlreicher Anleihen aus dem Slavischen, dem Türkischen und
dem Ungarischen von den Sprachen aller benachbarten Völker.
Ebenso verschieden ist auch die Eigenart des rumänischen
Volkes; sie hat nichts gemein mit jener seiner russischen, ruthenischen,
tartarischen, ungarischen, serbischen und bulgarischen Nachbarn. Der
Rumäne ist durch Sprache, Charakter, Sitte und Tradition von
ihnen allen geschieden. Von den Städten mit ihrem internatio
nalen Firniß abgesehen, zeigt sich in Rumänien überall eine strenge
Sonderart im Stil des Hauses, in der Kleidung, in der Wirtschaft,
und sogar in der Haltung und im Charakter der Bewohner. Das
rumänische Landvolk, der alleinige Träger der nationalen Eigenart,
sieht kräftig aus. Gang und Haltung sind fest, gemessen, zurück
haltend. Seine Art zu reden ist ruhig, gesetzt, bilder- und gedanken
reich. Unbeirrbar ist sein Gleichmut, den nichts auch nur verwundern
kann. Im Kampfe ist es tapfer, ausdauernd und dem jeweiligen
Kriegsherrn treu bis in den Tod. Seine Anspruchslosigkeit über
steigt jeden Begriff; es ist, als ob es auf alles verzichten könnte.
Trotz seiner Dürftigkeit hängt es an der Scholle. Auswanderer
finden das Leben in der Fremde schwer und kehren bald zurück.
Der Rumäne arbeitet ganz ordentlich, aber die Arbeit macht ihm
keine Freude; denn er weiß von den Vorfahren, daß seit Jahr
hunderten die Frucht ihm doch nicht zufällt. Den raffinierten
Mitteln des modernen Lebens gegenüber ist er hilflos wie ein Kind,
aber er ist auch wie ein Kind reich an Gemüt und empfänglich für
das Gute. Ihm fehlt nur die Aufklärung und das Selbstbewußtsein
Klügeren und Mächtigeren gegenüber. Wo sich nur eine Spur von
Freiheit und wirtschaftlicher Selbständigkeit erhalten hat, wie bei
den Rezeschen und den Bergbewohnern, findet sich eine geradezu
aristokratisch-patriarchalische Würde, lebhafter Familiensinn, Recht
schaffenheit und ein ausgesprochenes ursprüngliches Ehrgefühl vor.
Mit dem Selbstbestimmungsrechte, das ihm die Landesverfassung seit
30 Jahren gegeben hat, weiß das Landvolk sich nicht abzufinden.
Es ist bisher außerhalb ihres Rahmens geblieben. Für die Träger
des Selbstbestimmungsrechtes, die Politiker, hat es nur Miß
trauen. Sein Heil erwartet es ausschließlich vom Herrscher*).
*) Dgl. v. Düngern, Rumänien, Eotha 1916.