Full text : Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Wirtschaftliche  Verhältnisse

die  Altersrente  ist  gleich  der  Jnvaliditätsrente  und  fällt  nach  vollendetem ­
  30.  Dienstjahre  oder  64.  Lebensjahre  an.  Die  Witwenrente
beträgt  50  %  der  Pensionsanwartschaft  oder  Pension  des  Gatten
und  wird  bis  zum  Ableben,  beziehungsweise  bis  zur  Wiederverehelichung ­
  der  Witwe  gezahlt.  Hat  aber  die  Witwe  minderjährige
legitime  oder  legitimierte  Kinder,  so  erhält  sie  als  Witwenrente
die  gesamte  dem  Gatten  gebührende  Pension,  jedoch  nur  bis  zur
Volljährigkeit  des  jüngsten  Kindes.  Wenn  die  Witwe  sich  wiederverheiratet ­
  oder  stirbt,  wird  ihre  Pension  um  y 4l  wenn  aber  nur  ein
Kind  vorhanden  ist,  um  die  Hälfte  gekürzt  und  bis  zur  Volljährigkeit
der  Waisen  oder  ihrer  vorhergehenden  Verheiratung  gezahlt.  Die
Bemessung  und  Anweisung  der  Pensionen  erfolgt  für  die  Angestellten ­
  selbst  jährlich  am  1.  April  und  1.  Oktober,  für  die  Witwen  und
Waisen  aber  sofort  nach  dem  Tode  des  Gatten,  beziehungsweise  des
Vaters  und  wird  von  einer  Kommission  vorgenommen,  welche  aus
dem  Präsidenten  des  Bukarester  Gerichtshofes,  zwei  Pensionären,
einem  Staats-Advokaten  und  dem  Eeneral-Rechnungs-Direktor  besteht. ­
  Die  EntscheidungenderKommissionbedürfenderZustimmung
des  Finanzministers  und  der  Bestätigung  des  Königs.  Gegen  die
vorgenommene  Bemessung  kann  an  das  Appellationsgericht  und  in
letzter  Instanz  an  den  Obersten  Gerichtshof  berufen  werden.*)
Nach  dem  Stande  vom  Jahre  1901  bezogen  Pensionen
9614  Personen  und  zwar:

Mcnatspenstonen

im  Jahresausm

3095

von  weniger  als  49  Lei

959  317

1776

von  50—  99

1  561  292

732

100—114

894545

456

„  115—149

n

776  150

796

150—199

n

1  583  011

1117

,  200—299

3  277  227

799

,  300—399

3  319  898

301

„  400—499

1  589  722

239

500—599

1  570  480

76

..  600-  699

578  278

144

700—799

1  288  806

39

..  800—999

408  728

44

1000  Lei  u.  darüber

615  777

insgesamt  daher  18  423  23t  Lei
Gegenüber  dem  Heere  von  Angestellten  treten  die  Angehörigen ­
  der  freien  Berufe  stark  zurück.  1909  zählte  Rumänien
1411  Advokaten,  785  praktische  Ärzte,  160Apotheker,  618Ingenieure,
208  Architekten,  77  Maler,  45  Bildhauer,  33  Theater-  und  113  Zeitungsunternehmungen. ­


*)  Dgl.  A.  Oncinl,  Dreptul  administrativ  romän,  Wien,  1900.  S.  107  ff.
            
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