Kirche
49
bischöfe durch eine Versammlung gewählt, welche aus den Mit
gliedern der Synode und jenen der gesetzgebenden Körper zusammen
gesetzt ist. Die Weihbischöfe ernennt der König nach einem Ternovor-
schlag der Synode durch Vermittlung des Kultusministers. Die
Kandidaten müssen rumänische Staatsbürger und Mönche oder
Witwer sein, das vierzigste Lebensjahr zurückgelegt haben, den
Lizenziaten- oder Doktorgrad der Theologie besitzen und sich im
Lande weihen lassen.
Jedem Metropoliten und Bischof ist für die rein kirchlichen
Angelegenheiten ein aus drei Mitgliedern bestehendes Konsistorium
beigegeben. Ausführendes Organ des Konsistoriums ist in jedem
Kreise der Erzpriester (protoiorou oder protopop). Ihm unterstehen
die Seelsorger.
Die Rechtsverhältnisse der Seelsorger sind durch das Gesetz
vom 29. Mai 1893 geregelt. Diesem Gesetz zufolge sind 297 Stadt
pfarren und 2734 Landpfarren eingerichtet. Der Einteilung der
Stadtpfarren wurde eine Bevölkerung von rund 400 Familien,
jener der Landpfarren die Gemeinde zugrundegelegt. Diakone
können nur in den Kirchen der Kreishauptstadt Verwendung finden.
Die Bestellung der Pfarrer erfolgt durch den Bischof im Einver
nehmen mit dem Kultusminister. Zur Bestellung wird die rumänische
Staatsbürgerschaft und bei den Stadtpfarren die absolvierte theo
logische Fakultät, bei den Landpfarren aber die Absolvierung eines
achtklassigen Priesterseminars gefordert. Mönche sind von der
Seelsorge grundsätzlich ausgeschlossen. Der Stadtpfarrer erhält
aus dem Staatsschätze ein Monatsgehalt von 200 Lei, der Land
pfarrer ein solches von 80 Lei. Im Jnvaliditätsfalle und nach
Zurücklegung des 70. Lebensjahres beziehen die Seelsorger Pen
sionen nach dem allgemeinen Pensionsgesetze.
Neben der griechisch-orientalischen Kirche, die in Rumänien
durch die Verfassung als Staatskirche erklärt ist, besteht noch die
römisch-katholische und die protestantische Kirche.
Die römisch-katholische Kirche wurde nach dem Schisma
erst 1229 in Rumänien durch die Errichtung eines kumanischen
Bistums organisiert, welches später sich in das Bistum Milcov um
wandelte. Einen größeren Aufschwung nahm die katholische Kirche
nach der Gründung der Donaufürstentümer. In der Walachei ließ
die Einwanderung zahlreicher Katholiken Ende des dreizehnten
Jahrhunderts ein Bistum in Argey erstehen, und 1327 kamen mit
Zustimmung des Fürsten Mihai Basarab Dominikaner und in der
Folge Franziskaner ins Land. Das Bistum verschwand bald. Die
Ordensbrüder aber lagen weiterhin der Seelsorge ob unter der Juris
diktion des Bischofs von Nikopolis, bis dieser anfangs des 19. Jahr-
Oneiul, Rumänien 4