Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

Kirche 
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bischöfe durch eine Versammlung gewählt, welche aus den Mit 
gliedern der Synode und jenen der gesetzgebenden Körper zusammen 
gesetzt ist. Die Weihbischöfe ernennt der König nach einem Ternovor- 
schlag der Synode durch Vermittlung des Kultusministers. Die 
Kandidaten müssen rumänische Staatsbürger und Mönche oder 
Witwer sein, das vierzigste Lebensjahr zurückgelegt haben, den 
Lizenziaten- oder Doktorgrad der Theologie besitzen und sich im 
Lande weihen lassen. 
Jedem Metropoliten und Bischof ist für die rein kirchlichen 
Angelegenheiten ein aus drei Mitgliedern bestehendes Konsistorium 
beigegeben. Ausführendes Organ des Konsistoriums ist in jedem 
Kreise der Erzpriester (protoiorou oder protopop). Ihm unterstehen 
die Seelsorger. 
Die Rechtsverhältnisse der Seelsorger sind durch das Gesetz 
vom 29. Mai 1893 geregelt. Diesem Gesetz zufolge sind 297 Stadt 
pfarren und 2734 Landpfarren eingerichtet. Der Einteilung der 
Stadtpfarren wurde eine Bevölkerung von rund 400 Familien, 
jener der Landpfarren die Gemeinde zugrundegelegt. Diakone 
können nur in den Kirchen der Kreishauptstadt Verwendung finden. 
Die Bestellung der Pfarrer erfolgt durch den Bischof im Einver 
nehmen mit dem Kultusminister. Zur Bestellung wird die rumänische 
Staatsbürgerschaft und bei den Stadtpfarren die absolvierte theo 
logische Fakultät, bei den Landpfarren aber die Absolvierung eines 
achtklassigen Priesterseminars gefordert. Mönche sind von der 
Seelsorge grundsätzlich ausgeschlossen. Der Stadtpfarrer erhält 
aus dem Staatsschätze ein Monatsgehalt von 200 Lei, der Land 
pfarrer ein solches von 80 Lei. Im Jnvaliditätsfalle und nach 
Zurücklegung des 70. Lebensjahres beziehen die Seelsorger Pen 
sionen nach dem allgemeinen Pensionsgesetze. 
Neben der griechisch-orientalischen Kirche, die in Rumänien 
durch die Verfassung als Staatskirche erklärt ist, besteht noch die 
römisch-katholische und die protestantische Kirche. 
Die römisch-katholische Kirche wurde nach dem Schisma 
erst 1229 in Rumänien durch die Errichtung eines kumanischen 
Bistums organisiert, welches später sich in das Bistum Milcov um 
wandelte. Einen größeren Aufschwung nahm die katholische Kirche 
nach der Gründung der Donaufürstentümer. In der Walachei ließ 
die Einwanderung zahlreicher Katholiken Ende des dreizehnten 
Jahrhunderts ein Bistum in Argey erstehen, und 1327 kamen mit 
Zustimmung des Fürsten Mihai Basarab Dominikaner und in der 
Folge Franziskaner ins Land. Das Bistum verschwand bald. Die 
Ordensbrüder aber lagen weiterhin der Seelsorge ob unter der Juris 
diktion des Bischofs von Nikopolis, bis dieser anfangs des 19. Jahr- 
Oneiul, Rumänien 4
	        
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