Full text : Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

Kirche

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bischöfe  durch  eine  Versammlung  gewählt,  welche  aus  den  Mitgliedern ­
  der  Synode  und  jenen  der  gesetzgebenden  Körper  zusammengesetzt ­
  ist.  Die  Weihbischöfe  ernennt  der  König  nach  einem  Ternovorschlag
  der  Synode  durch  Vermittlung  des  Kultusministers.  Die
Kandidaten  müssen  rumänische  Staatsbürger  und  Mönche  oder
Witwer  sein,  das  vierzigste  Lebensjahr  zurückgelegt  haben,  den
Lizenziaten-  oder  Doktorgrad  der  Theologie  besitzen  und  sich  im
Lande  weihen  lassen.
Jedem  Metropoliten  und  Bischof  ist  für  die  rein  kirchlichen
Angelegenheiten  ein  aus  drei  Mitgliedern  bestehendes  Konsistorium
beigegeben.  Ausführendes  Organ  des  Konsistoriums  ist  in  jedem
Kreise  der  Erzpriester  (protoiorou  oder  protopop).  Ihm  unterstehen
die  Seelsorger.
Die  Rechtsverhältnisse  der  Seelsorger  sind  durch  das  Gesetz
vom  29.  Mai  1893  geregelt.  Diesem  Gesetz  zufolge  sind  297  Stadtpfarren ­
  und  2734  Landpfarren  eingerichtet.  Der  Einteilung  der
Stadtpfarren  wurde  eine  Bevölkerung  von  rund  400  Familien,
jener  der  Landpfarren  die  Gemeinde  zugrundegelegt.  Diakone
können  nur  in  den  Kirchen  der  Kreishauptstadt  Verwendung  finden.
Die  Bestellung  der  Pfarrer  erfolgt  durch  den  Bischof  im  Einvernehmen ­
  mit  dem  Kultusminister.  Zur  Bestellung  wird  die  rumänische
Staatsbürgerschaft  und  bei  den  Stadtpfarren  die  absolvierte  theologische ­
  Fakultät,  bei  den  Landpfarren  aber  die  Absolvierung  eines
achtklassigen  Priesterseminars  gefordert.  Mönche  sind  von  der
Seelsorge  grundsätzlich  ausgeschlossen.  Der  Stadtpfarrer  erhält
aus  dem  Staatsschätze  ein  Monatsgehalt  von  200  Lei,  der  Landpfarrer ­
  ein  solches  von  80  Lei.  Im  Jnvaliditätsfalle  und  nach
Zurücklegung  des  70.  Lebensjahres  beziehen  die  Seelsorger  Pensionen ­
  nach  dem  allgemeinen  Pensionsgesetze.
Neben  der  griechisch-orientalischen  Kirche,  die  in  Rumänien
durch  die  Verfassung  als  Staatskirche  erklärt  ist,  besteht  noch  die
römisch-katholische  und  die  protestantische  Kirche.
Die  römisch-katholische  Kirche  wurde  nach  dem  Schisma
erst  1229  in  Rumänien  durch  die  Errichtung  eines  kumanischen
Bistums  organisiert,  welches  später  sich  in  das  Bistum  Milcov  umwandelte. ­
  Einen  größeren  Aufschwung  nahm  die  katholische  Kirche
nach  der  Gründung  der  Donaufürstentümer.  In  der  Walachei  ließ
die  Einwanderung  zahlreicher  Katholiken  Ende  des  dreizehnten
Jahrhunderts  ein  Bistum  in  Argey  erstehen,  und  1327  kamen  mit
Zustimmung  des  Fürsten  Mihai  Basarab  Dominikaner  und  in  der
Folge  Franziskaner  ins  Land.  Das  Bistum  verschwand  bald.  Die
Ordensbrüder  aber  lagen  weiterhin  der  Seelsorge  ob  unter  der  Jurisdiktion ­
  des  Bischofs  von  Nikopolis,  bis  dieser  anfangs  des  19.  Jahr-Oneiul,
  Rumänien  4
            
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