Full text : Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

Zentralverwaltung

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wie  Fachschulen  und  Lagerhäuser,  gemacht  werden.  Die  Kammern
fassen  ihre  Beschlüsse  in  Sitzungen,  welche  beschlußfähig  sind,  wenn
die  absolute  Mehrheit  der  Mitglieder  anwesend  ist.  Die  Beschlüsse
werden  mit  Stimmenmehrheit  gefaßt.  Ihre  Ausführung  obliegt
dem  Bureau,  welches  aus  dem  auf  die  Dauer  von  3  Jahren  aus  der
Mitte  der  Kammer  gewählten  Präsidenten  und  Vizepräsidenten
sowie  einem  von  der  Regierung  ernannten  Sekretär  besteht.  Der
Präsident  und  in  seiner  Verhinderung  der  Vizepräsident  leitet  die
Verhandlungen  der  Kammer,  und  der  Sekretär,  der  zugleich  auch
als  Kassier  fungiert,  besorgt  die  Korrespondenz,  hebt  die  Einnahmen ­
  ein  und  bestreitet  die  Ausgaben.
Die  Börsen  sind  Anstalten  für  den  Handel  und  in  erster  Linie
für  den  Handel  mit  öffentlichen  und  privaten  Wertpapieren,  mit
Pfandbriefen  und  Aktien,  mit  edlen  Metallen  und  Münzen.  Sie
werden  mittels  Dekret  für  die  Bedürfnisse  der  Kaufleute,
Makler  und  Schiffskapitäne  errichtet.  Es  bestehen  ihrer  6,  und
zwar  in  Bukarest,  Jayi,  Galati,  Braila  und  Craiova.  Die  Börsen
besitzen  eigene  Einkünfte  und'werden  durch  Ausschüsse  verwaltet,
welche  aus  dem  Vorsteher  der  Sensale,  einem  Vertreter  des  Handelsministeriums, ­
  je  einem  Delegierten  der  Handelskammer  und  der
Nationalbank  und  einem  von  den  Erwerbsteuerpflichtigen  gewählten
Mitglieds  bestehen.  Als  Sekretär  her  Börse  fungiert  der  jeweilige
Sekretär  der  in  derselben  Stadt  gelegenen  Handelskammer.  Der
Börsenausschuß  unter  dem  Vorsitze  des  Vorstehers  der  Sensale
überwacht  die  Tätigkeit  der  Effekten-  und  Waren-Makler  und  ist
befugt,  sie  zu  rügen,  mit  Geldstrafen  zu  belegen  und  abzusetzen.
Das  Absetzungserkenntnis  muß  jedoch  den:  Handelsgerichte  vorgelegt ­
  werden,  welches  hierüber  auf  Erund  eines  kontradiktorischen
Verfahrens  entscheidet.  Nach  dem  Stande  vom  Jahre  1911  sind
im  ganzen  92  beeidete  Makler  tätig.*)

6)  Zentralverwaltung
Die  Zentralverwaltung  ist  nach  Verwaltungszweigen  geteilt
und  obliegt  unter  der  Autorität  des  Königs  als  obersten  Chefs  der
Verwaltung  den  Ministern.  Die  Minister  müssen  rumänische
Staatsbürger  sein  und  dürfen  nicht  der  königlichen  Familie  angehören. ­
  Sie  werden  vom  Könige  ernannt  und  entlassen.  Dem
Könige  gegenüber  haben  sie  nicht  die  Stellung  untergeordneter  Behörden, ­
  sondern  jene  von  Dienern  gegenüber  dem  Gebieter.  Dem-*)

  Vgl.  A.  Onciul,  I.  c.  S.  58  ff.  und  76  ff
            
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