6*
83
Zentralverwaltung
sind die Ephorie der Zivilspitälerin Bukarest und die Eeneral-
Epitropie des St. Spiridon-Spitals in Jassy. Beide be
ruhen auf den Anordnungen der Stifter, bestehen aus je 3 vom
Könige auf Vorschlag des Ministers des Innern ernannten Mit
gliedern und besorgen unter der Aufsicht des Ministers sämtliche
Geschäfte dieser Wohlfahrtsanstalten.
Von der Generaldirektion des Gefängniswesens res-
sortieren alle Gefangenhäuser. Sie zerfallen in Anstalten für
Untersuchungshäftlinge und in Strafanstalten, und die letzteren
unterscheiden sich in Korrektionsanstalten, Zuchthäuser, Gefäng
nisse und Arreste. Alle Gefangenhäuser haben besondere, von
einander getrennte Abteilungen für Männer und Frauen, Voll
jährige und Jugendliche und sind nach dem gemischten Zellen
system eingerichtet. Bei jeder Strafanstalt besteht eine Aufsichts
kommission, und können Sträflings-Unterstützungs-Vereine errichtet
werden. Jede Strafanstalt hat eine eigene, direkt der General-
direktion unterstellte Verwaltung, welche die Regie besorgt, die Ar
beiten der Sträflinge überwacht und die nötigen Maßnahmen zur
Hebung der Moral und Bildung der Sträflinge trifft. Die Ver
waltung besteht aus einem Direktor, einem Inspektor für die Sträf
lingsarbeiten, für die Aufsicht und für die Behandlung der Sträf
linge, aus einem Intendanten für die Wirtschaft, einem Rechnungs
beamten und der nötigen Anzahl von Aufsehern. Den ärztlichen
Dienst versieht der Anstaltsarzt, die Seelsorge ein Priester, den
Unterricht erteilt ein Lehrer. Alle Angestellten werden vom Minister
des Innern ernannt und entlassen.
Die Direktion des Amtsblattes und der Staats
druckerei leitet die Staatsdruckerei und besorgt den Druck und die
Herausgabe des Amtsblattes.
Dem Ministerium des Innern ist endlich auch die Bauern-
unterstützungsanstalt Carol-Elisaveta unterstellt. Sie wird von
einem aus dem Minister des Innern, dem Finanz-, Ackerbau- und
Handels-Minister gebildeten Ausschüsse verwaltet und hat ihren Sitz
im Ministerium des Innern.
Zum Wirkungskreise des Kultus- und Unterrichts-
Ministeriums gehört das Kultus- und das gesamte Unterrichts-
wesen.
In Kultusangelegenheiten ressortiert von diesem Minister
die heilige Synode der autokephalen rumänischen Kirche, welche alle
rein kirchlichen spirituellen, disziplinären und gerichtlichen Ange
legenheiten besorgt und einerseits die administrative» disziplinäre
und nationale Einheit der rumänischen Kirche, andererseits die Ee-