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Politische V erhältniss e
meinsamteit der Dogmen und ökumenischen Kanones mit den
übrigen orthodoren Kirchen Zu wahren hat. Unter der Aufsicht der
h. Synode verwalten in den Diözesen die Metropoliten, beziehungs
weise die Bischöfe unter Mitwirkung ihrer Konsistorien, in den
Pfarreien aber die aus dem Pfarrer, einem von den Eingepfarrten
gewählten Vertreter und einem in den Städten vom Bürgermeister
und in den Landgemeinden vom Präfekten ernannten Mitgliede
zusammengesetzten Epitropien die Kultusangelegenheiten.
In Unterrichtsangelegenheiten leitet und überwacht der
Minister das gesamte Volks-, Mittel-, Hoch- und Fachschulwesen.
Als Beiräte auf diesem Gebiete fungieren der General-Schulrat
und der permanente Unterrichts-Ausschuß.
Der Eeneralschulrat zerfällt in mehrere Fachsektionen, be
steht aus Schulinspektoren und Vertretern der verschiedenen Arten
von Schulen, die vom König auf die Dauer von 6 Jahren berufen
werden, und begutachtet die Lehrpläne und ihre Anwendung.
Der aus drei vom Könige auf die Dauer von drei Jahren er
nannten Mitgliedern gebildete permanente Unterrichts-
Ausschuß äußert sich über Schulerrichtungen, Schulordnungen,
Schulbücher und über die vom Unterrichtsminister an ihn gestellten
besonderen Fragen.
Die Kontrolle des Unterrichts erfolgt durch eine Anzahl
von General- und Territorial-Jnspektoren sowie von Schul-Revi-
soren und Unter-Revisoren, und die Verwaltung der einzelnen
Schulen durch ihren Rektor oder Direktor.
Dem Unterrichtsministerium ist endlich die rumänische
Akademie der Wissenschaften undderDienst derErhaltung
der historischen Denkmäler unterstellt. Als Hilfsorgan in
letzterer Beziehung fungiert die Kommission der öffentlichen
Denkmäler, welche aus einem Architekten, dem Direktor des Mu
seums in Bukarest und drei vom Minister ernannten Historikern oder
Archäologen besteht, von denen zwei der Akademie der Wissen
schaften angehören müssen.
In den Wirkungskreis des Ministeriums für Domänen
und Ackerbau fällt die Vorbereitung der die Landwirtschaft be
treffenden Gesetze und Verordnungen, die Errichtung und Verwaltung
der die Hebung der Viehzucht bezweckenden Anstalten, die Durch
führung von Entwässerungsarbeiten und Drainagen, die Förderung
der Landwirtschaft durch Ausstellungen und Preisausschreiben, Ge
nossenschaften und landwirtschaftliche Versammlungen, die Gründung
landwirtschaftlicher Versuchsanstalten und meteorologischer In
stitute, die Beaufsichtigung der landwirtschaftlichen Kreditorgani
sationen, die Sammlung und Veröffentlichung der Materialien