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I. Teil. Allgemeines.
soweit es überhaupt berechtigt ist. Es wäre bedenklich, sich solcher
Rücksichten zu entschlagen. Auch die Sozialpolitik darf sich nicht in
den Dienst eines Interesses unter Vernachlässigung anderer von nicht
geringerer Berechtigung stellen. Gerechtigkeit ist die wichtigste Grund
lage jedes Staatswesens. Man kann darüber in der Theorie streiten,
ob die Volkswirtschaft die organisierende und führende Arbeit der
Unternehmer nötig hat oder nicht. Die heutige Volkswirtschaft
hat sie jedenfalls nötig, und solange das der Fall ist, darf den
Unternehmern auch die Möglichkeit eines angemessenen Erwerbes
nicht beschränkt werden. Unternehmer wird heut normalerweise
jemand nur, wenn er sich der Erwartung hingibt, durch Verwertung
seiner Intelligenz und seines Kapitals einen Ertrag erzielen zu können,
der über den allgemeinen Zinsfuß hinausgeht. Ohne diese Erwartung
würde nur für wenige Anlaß vorliegen, sich statt der viel bequemeren
Kapitalanlage in Hypotheken und Wertpapieren die Sorgen und Lasten
und das Risiko der Unternehmerarbeit aufzuladen. Sozialpolitische
Eingriffe dürfen nicht so weit gehen, daß von dieser Seite her die
Erwartung auf angemessenen Ertrag zunichte gemacht wird. Denn
die Folge würde vielfach ein Nachlassen des Unternehmungsgeistes in
bezug auf Errichtung neuer und Vergrößerung vorhandener und in
folgedessen das Eingehen bestehender Unternehmungen oder auch der
Verzicht auf die Arbeitskräfte sein, in deren Interesse die zu weit
gehenden Eingriffe erfolgt sind. Damit wird wiederum die Arbeits
gelegenheit eingeengt und so den arbeitenden Schichten schwerer
Schaden zugefügt.
Die Arbeitenden ihrerseits haben das Interesse, daß ihnen solcher
Schaden erspart bleibt, und auch dieses ihr Interesse an Erlangung und
Sicherung der Arbeitsgelegenheit zieht der Sozialpolitik bestimmte
Schranken. Das gleiche gilt von der Reife und Einsicht der Arbeitenden.
Bedeutsame politische Maßnahmen verlangen auch von den Arbeitern
die Übernahme gewisser Belästigungen und Opfer, die Zurück
stellung von Sonderwünschen, die Unterorduung unter ein Ganzes usw.
Nicht immer ist die hierzu erforderliche Einsicht bei den Arbeitern
vorhanden. Manche an sich gute Maßregel ist daran gescheitert. Der
schlimmste Feind wirksamen sozialpolitischen Eingreifens würde eine
niedrige, sittliche und geistige Stufe der arbeitenden Kreise sein. Soweit
von den Arbeitern materielle Opfer zur Durchführung sozialpolitischer
Maßregeln verlangt werden müssen, darf die Rücksicht auf ihre finan
zielle Leistungsfähigkeit nicht außer Acht gelassen werden.
Alles das läßt erkennen, wie mannigfaltig die Schranken sind,
die von der Sozialpolitik innegehalten werden müsssen. Dabei ist
aber nicht zu vergessen, daß diese Schranken nicht überall und jeder
zeit die gleiche tatsächliche Bedeutung haben. Das erklärt ohne