Metadata: Grundzüge der Sozialpolitik

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I. Teil. Allgemeines. 
soweit es überhaupt berechtigt ist. Es wäre bedenklich, sich solcher 
Rücksichten zu entschlagen. Auch die Sozialpolitik darf sich nicht in 
den Dienst eines Interesses unter Vernachlässigung anderer von nicht 
geringerer Berechtigung stellen. Gerechtigkeit ist die wichtigste Grund 
lage jedes Staatswesens. Man kann darüber in der Theorie streiten, 
ob die Volkswirtschaft die organisierende und führende Arbeit der 
Unternehmer nötig hat oder nicht. Die heutige Volkswirtschaft 
hat sie jedenfalls nötig, und solange das der Fall ist, darf den 
Unternehmern auch die Möglichkeit eines angemessenen Erwerbes 
nicht beschränkt werden. Unternehmer wird heut normalerweise 
jemand nur, wenn er sich der Erwartung hingibt, durch Verwertung 
seiner Intelligenz und seines Kapitals einen Ertrag erzielen zu können, 
der über den allgemeinen Zinsfuß hinausgeht. Ohne diese Erwartung 
würde nur für wenige Anlaß vorliegen, sich statt der viel bequemeren 
Kapitalanlage in Hypotheken und Wertpapieren die Sorgen und Lasten 
und das Risiko der Unternehmerarbeit aufzuladen. Sozialpolitische 
Eingriffe dürfen nicht so weit gehen, daß von dieser Seite her die 
Erwartung auf angemessenen Ertrag zunichte gemacht wird. Denn 
die Folge würde vielfach ein Nachlassen des Unternehmungsgeistes in 
bezug auf Errichtung neuer und Vergrößerung vorhandener und in 
folgedessen das Eingehen bestehender Unternehmungen oder auch der 
Verzicht auf die Arbeitskräfte sein, in deren Interesse die zu weit 
gehenden Eingriffe erfolgt sind. Damit wird wiederum die Arbeits 
gelegenheit eingeengt und so den arbeitenden Schichten schwerer 
Schaden zugefügt. 
Die Arbeitenden ihrerseits haben das Interesse, daß ihnen solcher 
Schaden erspart bleibt, und auch dieses ihr Interesse an Erlangung und 
Sicherung der Arbeitsgelegenheit zieht der Sozialpolitik bestimmte 
Schranken. Das gleiche gilt von der Reife und Einsicht der Arbeitenden. 
Bedeutsame politische Maßnahmen verlangen auch von den Arbeitern 
die Übernahme gewisser Belästigungen und Opfer, die Zurück 
stellung von Sonderwünschen, die Unterorduung unter ein Ganzes usw. 
Nicht immer ist die hierzu erforderliche Einsicht bei den Arbeitern 
vorhanden. Manche an sich gute Maßregel ist daran gescheitert. Der 
schlimmste Feind wirksamen sozialpolitischen Eingreifens würde eine 
niedrige, sittliche und geistige Stufe der arbeitenden Kreise sein. Soweit 
von den Arbeitern materielle Opfer zur Durchführung sozialpolitischer 
Maßregeln verlangt werden müssen, darf die Rücksicht auf ihre finan 
zielle Leistungsfähigkeit nicht außer Acht gelassen werden. 
Alles das läßt erkennen, wie mannigfaltig die Schranken sind, 
die von der Sozialpolitik innegehalten werden müsssen. Dabei ist 
aber nicht zu vergessen, daß diese Schranken nicht überall und jeder 
zeit die gleiche tatsächliche Bedeutung haben. Das erklärt ohne
	        
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