Full text: Logik des Geldes

§ 4. Definitionen, Begriffe und Theorien. 
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Um auch für den Nichteingeweihten ganz deutlich zu sein, 
seien zunächst die von unserer Definition ausgeschlossenen 
Objekte aufgezählt, von denen einige anderswo zuweilen als 
Geld bezeichnet werden: Es sind das ungemünztes Metall, 
Wechsel, Schecks, Giroüberweisungen, Privatpapiergeld, 
Briefmarken und Kupons, und die berühmten historischen 
»Geldarten«: Kaurimuscheln, Vieh, Pelze, Felle, Kakao 
bohnen, Elfenbein und anderes mehr. (Die letzteren Zah 
lungsmittel können gewiß unter, manchen Umständen den in 
unserer Definition gekennzeichneten Objekten wesensver 
wandt sein. Indessen sehen wir in ihnen nur eine Vorstufe 
des modernen Geldes, dessen Kenntnis für uns stets wert 
voll und niemals gleichgültig bleibt, deren Einbeziehung in 
unsere theoretische Erörterung über modernes Geld aber 
ohne Schaden entbehrt werden kann.) 
Dagegen gehören zum Gelde nach unserer Definition: 
Metallmünzen aller Art, auch Scheidemünzen, einlösbare und 
uneinlösbare Banknoten und Staatsnoten, sowie Gold- und 
Silberzertifikate. Gegenüber den metallistischen Lehren ist 
unser Geldbegriff also sehr weitherzig gefaßt, sofern er jene 
papiernen Scheine mit einbezieht. Knapp gegenüber wird 
betont, daß für die Geltung des Geldes nicht allein die staat 
liche Grenze entscheidet; daß ferner die Chartalität nicht 
unbedingte Voraussetzung ist l . 
1 Chartalität bei Knapp = Verfassung, bei der die Geltung nicht aus 
dem Stücke selbst, sondern nur aus den Gesetzen oder anderen Rechts 
quellen ersichtlich ist.
	        
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