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mit einem parlamentarischen Mandat erklärt. — In dem der
Deputiertenkammer erstatteten Kommissionsbericht über die Verlänge-
rung des Privilegiums der Bank von Frankreich heißt es:
„La banque d’Etat, dans une démocratie, avec l’accession
successive des partis au pouvoir pour permettre à la souve
raineté nationale de s’exercer dans sa complète indépendance,
c’est la politique mêlée aux affaires, et le Parlement â depuis
quelques années manifesté clairement sa volonté de laisser,
autant que cela est possible, dans des domaines séparés et
distincts les affaires et la politique.“
Bei uns in Deutschland ist freilich die Volksvertretung nicht
allmächtig, und die Gefahr, daß eine Staatsbank von wechselnden
Parteiregierungen ausgenutzt würde, ist nicht vorhanden. Immerhin
ist es nicht ausgeschlossen, daß eine Staatsbank durch den Einfluß
mächtiger Parteien zu falschen Maßregeln und §11 einer verkehrten
Geschäftsführung gedrängt werden könnte. Öfter als in früheren
Jahren ist die Geschäftsführung der Neichsbank seit dem Anwachsen
der agrarischen Bewegung im Reichstag kritisiert worden, und es
sind wiederholt Forderungen an die Reichsbank gestellt worden, deren
Erfüllung mit dem Wesen einer Central-Rotenbank unvereinbar ist.
Wenn jemals die Reichsregiernng gegenüber solchen Forderungen
eine schwächliche Nachgiebigkeit zeigen sollte, dann hätte unter den
beftefjenben Verhältnissen die Reichsbankleitung einen starken Rück
halt an der Vertretung der Anteilseigner. Wie gegen Übergriffe der
Finanzverwaltnng des Staates, ist der Centralansschuß auch ein
Schutz gegen den nachteiligen Einfluß der Parteieil. Der Fall ist
kaum denkbar, daß eine Reichsregierung die Reichsbankleitung zu
bankpolitischen Maßregeln zwingen würde, gegen welche sich nicht nur
das Direktorium, fonbern auch der Centralausschuß, in welchem die
mit dem Bankwesen und dem Geldmarkt an: besten vertrauteil Leute
fltzen, ausgesprochen hätten. Andrerseits ist der Einfluß des Central
ausschusses dadurch, daß er in den meisten Fällen nur eine begut
achtende Stimme hat, so eng begrenzt, daß er gegeilüber der ans
Reichsbeamten gebildeten Bankleitnng uild gegeilüber der Aufsicht der
Reichsregierung säum die Sonderinteressen der Anteilseigiler in einer
die allgemeinen Interessen beeinträchtigenden Weise verfolgen könnte.
ct) Die positive Bedeutung der Vertretung derprivatenAnteilseigner.
Die Vertretung der Anteilseigner ist nicht nur ein Schutz gegen
schädliche Einwirkungen seitens der Staatsverwaltmig und seitens