Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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der  politischen  Parteien,  sondern  er  hat  auch  eine  positive  Bebeutung
  für  die  sachgemäße  Geschäftsführung  der  Bank.  Nasse  hat
diesen  Punkt  in  seinen:  bereits  mehrfach  erwähnten  Aufsatz  so  unübertrefflich ­
  dargelegt,  daß  ich  seine  Ausführungen  hier  wörtlich
wiedergebe.
„Die  Mitglieder  des  Centralausschnsses  und  besonders  die  drei
Deputierte::  desselben  besitzen  die  größte  Kenntnis  des  internationalen
Geldverkehrs,  die  sich  in:  Reiche  befindet.  Für  die  erste  und  wichtigste ­
  Aufgabe  der  Reichsbank  aber,  die  Regelung  des  Geldumlaufs,
ist  vor  allen:  eine  beständige  Rücksichtlmhine  auf  das  Wachsen  und
Sinken  der  verschiedenen  Posten  erforderlich,  ans  denen  sich  die  internationale ­
  Zahl:u:gsbilanz  zusammensetzt.  Ohne  beständige  Fühlung
mit  den  großen  im  internationalen  Wechsel-  und  Wertpapiergeschäft
thätigen  Bankhäusern  ist  die  Bankverwaltung  dazu  gar  nicht  im
stände.  Die  Beobachtung  der  Vorgänge  in  der  Reichsbank  oder  die
Entwickelung  des  inländische::  Gewerbebetriebes  reicht  dazu  nicht  aus.
Es  können  z.  B.  große,  stets  fällige  Zahlungsverpflichtungen  des
Inlandes  an  das  Ausland  bestehen  in  Form  von  Bankguthaben  oder
Wechseln,  deren  rasche  und  unerwartete  Zurückzahlung  im  ungünstigsten ­
  Moment  die  Bank  in  Verlegenheit  und  den  Geldmarkt  in
Aufregung  bringen  kann.  Von  diesen  Verhältnissen  werden  aber  in
der  Regel  nur  die  in:  internationalen  Bankgeschäft  thätigen  Personen
Kenntnis  haben.  Ob  ferner  größere  Zahlungen,  die  für  die  Beteiligung ­
  an  einer  oder  mehreren  freinden  Staatsanleihen  oder  für  vermehrten
  Warenbezug  aus  den:  Auslande  zu  machen  sind,  bereits  ihre
Erledigung  gefunden  haben  oder  noch  zu  berichtigen  sind,  kann  für
die  Diskontpolitik  der  Bank  von  größter  Bedeutung  sein,  und  nur  die
Leiter  der  größten  Bankgeschäfte  können  ihr  darüber  einigermaßen
zuverlässige  Auskunft  geben.  Wir  tragen  gar  kein  Bedenken,  zu  behaupten: ­
  ohne  die  beständige  Fühlung  mit  den  leitenden
Bankkreisen  der  Reichshauptstadt  wäre  die  Reichsbank
niemals  imstande  gewesen,  die  Verwaltung  mit  der
Umsicht  zu  führen,  mit  der  sie  geführt  worden  ist.
Weder  die  Erziehung  und  Bildung  der  preußischen  Staatsbeamten,
noch  die  eigenen  Erfahrungen  der  Bank,  noch  die  Beobachtung  der  zu
Tage  tretenden  Verkehrserscheinungen  hätten  dazu  ausgereicht.  Die
gegenwärtige  Verfassung  der  Bank  hat  aber  den  Vorteil,  daß  sie  die
notwendigen  Beziehungen  zwischen  der  Direktion  der  Reichsbank  und
den  leitenden  Bankkreisen  in  eine  bestimmte  gesetzliche  Form  bringt.
Es  könnte  doch  auch  einmal  eine  andere  Richtung  in  der  ersteren
            
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