Full text : Fortschritt und Armut

Kap.  VII.

Das  Ineinandergreifen  der  Verteilungsgesetze.

169

lichkeiten  des  Arbeiters  bemerkbar  sein,  sondern  nur  in  dem  vermehrten
wert  des  Landes  und  den  größeren  Einkünften  und  verschwenderischeren
Ausgaben  der  Rente  einnehmenden  Klasse.

Kapitel  VII.
Das  Ineinandergreifen  und  Zusammenwirken  der  Derteilungsgesetze»
Die  Schlüsse,  zu  denen  wir  bezüglich  der  die  Güterverteilung
beherrschenden  Gesetze  gelangt  sind,  geben  einem  großen  und  hochwichtigen ­
  Teil  der  nationalökonomischen  Wissenschaft,  wie  dieselbe
jetzt  gelehrt  wird,  eine  andere  Gestalt,  werfen  einige  ihrer  scharfsinnigsten
Theorien  über  den  Kaufen  und  verbreiten  neues  Licht  über  einige  ihrer
wichtigsten  Probleme.  Dennoch  ist  dabei  kein  streitiger  Boden  okkupiert,
kein  einziges  Fundamentalprinzip  ausgestellt  worden,  das  nicht  schon
anerkannt  wäre.
Das  Gesetz  des  Zinses  und  das  Gesetz  des  Lohns,  die  wir  an  die
Stelle  der  jetzt  gelehrten  gesetzt  haben,  sind  notwendige  Folgerungen
des  großen  Gesetzes,  das  allein  eine  nationalökonomische  Wissenschaft
möglich  macht  —  des  unwiderstehlichen  Gesetzes,  das  vom  menschlichen
Geist  so  untrennbar  ist,  wie  die  Schwere  vom  Stosse,  und  ohne  welches
es  unmöglich  wäre,  irgendeine  menschliche  Handlung,  sei  es  die  wichtigste
oder  unbedeutendste,  vorherzusehen  oder  zu  berechnen.  Dies  Grundgesetz, ­
  daß  die  Ulenschen  ihre  wünsche  mit  der  geringsten  Anstrengung
Zu  besriedigen  suchen,  wird,  wenn  in  seiner  Beziehung  zu  dem  einen,
der  Produktionsfaktoren  betrachtet,  das  Gesetz  der  Grundrente,  in
Beziehung  zu  dem  andern:  das  Gesetz  des  Zinses,  und  in  Beziehung
Zum  dritten:  das  Gesetz  des  Lohns.  Und  wenn  man  das  Rentengesetz
anerkennt,  das  seit  Ricardos  Zeit  von  allen  bedeutenden  Nationalökonomen ­
  anerkannt  worden  ist  und  das,  gleich  einem  geometrischen
Grundsatz,  nur  verstanden  zu  werden  braucht,  um  sich  die  Zustimmung
Zu  erzwingen,  so  erkennt  man  damit  auch  die  Gesetze  des  Zinses  und
öes  Lohns,  wie  ich  sie  festgestellt  habe,  als  seine  notwendige  Folge  von
selbst  mit  an.  In  der  Tat  können  sie  nur  relativ  Folgen  heißen,  da  ihre
Anerkennung  schon  in  der  Anerkennung  des  Rentengesetzes  mit  eingeschlossen ­
  ist.  Denn  wovon  hängt  die  Anerkennung  des  Rentengesetzes
ab?  Unzweifelhaft  von  der  Anerkennung  der  Tatsache,  daß  die  Wirkung
öer  Konkurrenz  dahin  geht,  zu  verhindern,  daß  der  Ertrag  der  Arbeit
uud  des  Kapitals  irgendwo  größer  sei  als  auf  dem  ärmsten  in  Benutzung
befindlichen  Lande.  Sehen  wir  dies  ein,  so  sehen  wir  auch  ein,  daß  der
Besitzer  des  Landes  den  ganzen  Ertrag,  der  über  den  durch  einen  gleichen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.