[egteren die Stärkeren find; denn auf ihrer Seite {teht die
größere ökonomijche, joziale und politijdhe Macht; ihnen
gibt aber das geltende Recht au genug Waffen, um auf
legalem Wege eine Einjhränkung der Nußungen durch-
zujegen — von ungejeglidhen Mitteln ganz abgefehen. Wo
aber den Gebirgsbauern das Weideland verringert wird,
dort muß der Diehjtand finken, die ökonomijch wertlos
gewordenen ANußgungsrechte werden häufig aufgegeben;
jeließlih ijt der Bauer auch noch froh, wenn ihm der
Grundbejiger fein Alprecht, jeine Waldweide um ein ae-
ringes abkauft. Die Alpenhütten verfallen oder werden
niedergerifjen, der fette Boden wird bewaldet. Nicht felten
erwirbt [qließliqh der Waldeigentümer durch freihändigen
Kauf oder bei der Erekution aud) das Talgut des zugrunde
gerichteten Bauern. Dann werden die Kulturen zeritört,
die Gebäude befjeitigt und an die Stelle des weidenden
Diehs tritt das äfende Wild.
Diejer durch) die Servitutgejege beaünftigate Proze®
wurde noch dur) die Taqdgefeßgebung fehr gefördert. Diefe
orientierte fig in immer {fteigendem Maße einfeitig
nad) den Interejjen der Jagd auf Koften der entagegen-
gejegten Interejjen der Landwirtjqhaft. Sie erleichterte
namentlid) die Bildung aroßer Eigenjagqdreviere und da-
mit die Umwandlung von Alpen und die Auffaugung der
Bauerngüter ungemein. In diefer Richtung wirkten be-
jonders: die rechtliche Erfjhwerung der Taqdausübung
durch die Kändliqhe Bevölkerung felbjt; die einengenden
Dorjchriften über die Derpactung der Gemeindejagden;
die Einführung und jtändige Ausdehnung von Schonzeiten
jür das Wild; die fukzefjive Einjdränkung des Rechtes
der Landwirte, Erjag für Wildjhaden zu verlangen; das
Dorpactrecht, das den Eigenjagdöbefigern in teigendem
Maße auf die benachbarten Gemeindejaaqden eingeräumt
murde, ulm.
So hat die für die Bauern unglinjtige Servituten-
gejekggebung in Derbindung mit der für Jie ebenjo ungün-
jitigen Jaqdgejekgebung es dem hohen und höchften Adel,
aber aucd) der Geldarijtokratie ermöglicht, jeit den fiebziger
Jahren des vorigen Jahrhunderts auf dem ganzen Nord-
abhang der Alpen, in MNiederöfterreih, Oberöfjterreich,
Salzburg und Tirol, aber au) in Steiermark und Kärnten
weite Flächen der bäuerlihen Wirticdhaft zu entzieben;
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