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XIV. Abschnitt
Einzelfragen
Der Flaggenstreit
Die Revolution von 1918 beseitigte mit den Hoheitszeichen des
Staates auch die Reichsflagge. An ihre Stelle wurde zunächst die
rote Fahne als Siegeszeichen der Revolution aufgepflanzt. Die
Nationalversammlung beseitigte die rote Fahne als Wahrzeichen der
Republik. Aus Gründen der revolutionären Entwicklung war sie
nicht in der Lage, die schwarzweißrote Fahne als Hoheitszeichen der
Republik wieder einzuführen. Es wurde infolgedessen eine neue Reichs—
kahne mit den Farben Schwarz-Rot-Gold gewählt.
Diese Fahne sollte ein Sinnbild der Anknüpfung
des neuen Deutschland an die Freiheitsbewegung des
19. Jahrhunderts sein. Die Entwicklung hat dieses
Wollen zunichte gemacht.
Die beiden Fahnen schwarzweißrot und schwarzrotgold sind zu
Wahrzeichen der Volksspaltung geworden. Der Geist von Potsdam
nimmt die schwarzweißrote Fahne als Wahrzeichen für sich in An—
spruch. Der Geist von Weimar versinnbildlicht sich in weitesten Volks⸗
kreisen unter den Farben Schwarz-Rot-Gold. Die Flaggenfrage ist in
die parteipolitischen Kämpfe hineingezogen. Mit der Errichtung des
Volksstaates ist die Volksspaltung beseitigt. Der Wiedervereinigung der
Nation muß ein äußerer Ausdruck gegeben werden.
Der Jungdeutsche Orden zollt der verfassungsmäßig festgestellten
Reichsflagge die gebührende Hochachtung. Wenn es aber nicht gelingt,
den Streit um die äußeren Hoheitszeichen zum Abschluß zu bringen,
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