fullscreen: Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

— 105 
unserer Manufakturindustrie, als vielmehr zur notwendigen 
Erhöhung der Staatseinnahmen angeordnet worden.« 1 ) Und 
die Zolleinnahmen waren wirklich im Jahre 1842 gegen 
das Jahr 1823 um 60 Mill. Rub. Banco oder 17 Mill. Rub. 
Silber gewachsen. 2 ) 
Der Handel hat während der Ministerzeit Kankrins 
wegen der Mißernten, der Kriege, sowie wegen der Ver 
änderungen der Tarife stark gelitten, wie das Kankrin selbst 
zugibt 3 ), obschon zu seinem Gedeihen auch manches getan 
wurde. Doch hat man hinsichtlich des Handels Kankrin 
auch schwere, teils ganz berechtigte Vorwürfe gemacht. 
Besonders in betreif des Kreditwesens. Bekanntlich stiegen 
die Zinsen im Handelsverkehr in Rußland um die Zeit 
Kankrins sogar bis auf 12 und 13 7" und hypothezierte 
Darlehen im Privatverkehr bis auf 10—12’/o. »Diese un 
geheure Höhe des Zinsfußes im Privatverkehr — so lesen 
wir in einer Arbeit, die die diesbezügliche Frage erörtert — 
bedingt sich nun, wie die Einlagen bei den Kreditbanken 
beweisen, nicht etwa im wirklichen Mangel an Kapitalien, 
sondern im gänzlich unzureichenden Schutze, welchen die 
Hypothekengesetzgebung dem Privatgläubiger gewährt. 
Solche Schutzlosigkeit der Privatgläubiger steht indessen, 
wie bei genauerer Betrachtung des Kankrinschen Finanz 
systems erhellt, keineswegs isoliert. Sie beruht vielmehr 
auf dem durchgeführten Grundsätze, den Privatkredit zu 
gunsten des Staatskredits aufs äußerste zu schwächen. Es 
wurden damit zwei Zielpunkte der russischen Regierungs 
maximen gleichzeitig erstrebt, einerseits die Füllung der 
öffentlichen Kassen, aus denen der Staat nach Umständen 
zu schöpfen vermag, andererseits die immer unmittelbare 
Abhängigkeit der Verkehrswelt von der Regierung«. 4 ) Hier 
mit ist wohl das Hauptmerkmal der merkantilistischen, so 
mit auch Kankrinschen Finanzpolitik hinsichtlich der In- 
■) Übers. 104. - 7 Übers. 72. - 3) Übers. 96; 102. — 4 ) R. u. 
Geg. 175/6.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.