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unserer Manufakturindustrie, als vielmehr zur notwendigen
Erhöhung der Staatseinnahmen angeordnet worden.« 1 ) Und
die Zolleinnahmen waren wirklich im Jahre 1842 gegen
das Jahr 1823 um 60 Mill. Rub. Banco oder 17 Mill. Rub.
Silber gewachsen. 2 )
Der Handel hat während der Ministerzeit Kankrins
wegen der Mißernten, der Kriege, sowie wegen der Ver
änderungen der Tarife stark gelitten, wie das Kankrin selbst
zugibt 3 ), obschon zu seinem Gedeihen auch manches getan
wurde. Doch hat man hinsichtlich des Handels Kankrin
auch schwere, teils ganz berechtigte Vorwürfe gemacht.
Besonders in betreif des Kreditwesens. Bekanntlich stiegen
die Zinsen im Handelsverkehr in Rußland um die Zeit
Kankrins sogar bis auf 12 und 13 7" und hypothezierte
Darlehen im Privatverkehr bis auf 10—12’/o. »Diese un
geheure Höhe des Zinsfußes im Privatverkehr — so lesen
wir in einer Arbeit, die die diesbezügliche Frage erörtert —
bedingt sich nun, wie die Einlagen bei den Kreditbanken
beweisen, nicht etwa im wirklichen Mangel an Kapitalien,
sondern im gänzlich unzureichenden Schutze, welchen die
Hypothekengesetzgebung dem Privatgläubiger gewährt.
Solche Schutzlosigkeit der Privatgläubiger steht indessen,
wie bei genauerer Betrachtung des Kankrinschen Finanz
systems erhellt, keineswegs isoliert. Sie beruht vielmehr
auf dem durchgeführten Grundsätze, den Privatkredit zu
gunsten des Staatskredits aufs äußerste zu schwächen. Es
wurden damit zwei Zielpunkte der russischen Regierungs
maximen gleichzeitig erstrebt, einerseits die Füllung der
öffentlichen Kassen, aus denen der Staat nach Umständen
zu schöpfen vermag, andererseits die immer unmittelbare
Abhängigkeit der Verkehrswelt von der Regierung«. 4 ) Hier
mit ist wohl das Hauptmerkmal der merkantilistischen, so
mit auch Kankrinschen Finanzpolitik hinsichtlich der In-
■) Übers. 104. - 7 Übers. 72. - 3) Übers. 96; 102. — 4 ) R. u.
Geg. 175/6.