Kap. II.
Sklaverei das Resultat des Privatgrundbesitzes.
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nesiens zu unumschränkten Herren ihrer Nebenmenschen machte, wie
es kam, daß die ariauischen Hirten und Krieger, welche, wie die ver
gleichende Philosophie uns erzählt, aus der gemeinschaftlichen Geburts
stätte der indogermanischen Rasse in den Tieflanden Indiens abstammten,
sich in die flehenden und kriechenden Hindus verwandeln konnten,
davon gibt uns der von mir angeführte Sanskritvers eine Andeutung.
Die weißen Sonnenschirme und die vor Stolz wahnsinnigen Elefanten
sind die Blumen der Landverleihungen. Und könnten wir den Schlüssel
zu den Inschriften der längst begrabenen Zivilisationen finden, die in
den riesenhaften Ruinen Hukatans und Guatemalas eingesargt sind,
nicht minder sprechend für den Stolz der herrschenden Klasse als für die
rastlose Ukühsal, zu der die Massen verdammt waren, so würden wir,
aller menschlichen Voraussicht nach, von einer Sklaverei hören, die der
großen Menge des Volkes durch die Aneignung des Landes als Besitz
tum einiger wenigen auferlegt wurde, von einem weiteren Beispiel
der allgemeingültigen Wahrheit, daß diejenigen, welche das Land
besitzen, die Herren der darauf wohnenden Menschen sind.
Das notwendige Verhältnis zwischen der Arbeit und dem Grund
und Boden, die absolute Macht, welche der Besitz des Grund und Bodens
über die Menschen gibt, die nicht leben können ohne denselben zu benutzen,
erklärt, was sonst unerklärlich ist — die Zunahme und Fortdauer von
Einrichtungen, Sitten und Ansichten, die dem natürlichen Sinne von
Freiheit und Gleichheit so gänzlich widerstreiten.
Sobald die Vorstellung persönlichen Eigentums, welche Dingen
menschlicher Produktion so gerechter- und natürlicherweise beiwohnt,
auf Grundbesitz ausgedehnt wird, so ist alles übrige bloße Sache der
Entwicklung. Die Stärksten und verschmitztesten erwerben leicht
einen größeren Anteil an dieser Art Eigentum, welches nicht durch
Produktion, sondern durch Aneignung zu haben ist, und indem sie
Herren des Landes werden, werden sie notwendig auch Herren ihrer
Mitmenschen. Der Grundbesitz ist die Grundlage der Aristokratie.
Es war nicht Adel, der Land verlieh, sondern der Besitz von Land,
der den Adel verlieh. Alle die enormen Vorrechte des Adels im mittel
alterlichen Europa waren der Ausfluß seiner Stellung als Eigentümer
des Grund und Bodens. Das einfache Prinzip des Grundbesitzes er
zeugte auf der einen Seite den Herrn, auf der anderen den Vasallen,
deren einer alle, der andere keine Rechte hatte, war das Recht des
Herren auf den Grund und Boden einmal anerkannt und behauptet,
so konnten die, welche auf demselben lebten, es nur zu seinen Bedingungen
Mn. Die Sitten und Verhältnisse jener Zeiten schlossen in solche Be
dingungen sowohl Dienste uad Lasten, als auch Grundrenten in natura
oder in Geld ein, aber das wesentlich Zwingende lag in dem Besitz
des Landes. Diese Macht besteht überall, wo das Grundeigentum
besteht und kann überall zur Geltung gebracht werden, wo die Kon
kurrenz um den Gebrauch des Grund und Bodens groß genug ist, um