Full text: Fortschritt und Armut

Kap. II. 
Sklaverei das Resultat des Privatgrundbesitzes. 
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nesiens zu unumschränkten Herren ihrer Nebenmenschen machte, wie 
es kam, daß die ariauischen Hirten und Krieger, welche, wie die ver 
gleichende Philosophie uns erzählt, aus der gemeinschaftlichen Geburts 
stätte der indogermanischen Rasse in den Tieflanden Indiens abstammten, 
sich in die flehenden und kriechenden Hindus verwandeln konnten, 
davon gibt uns der von mir angeführte Sanskritvers eine Andeutung. 
Die weißen Sonnenschirme und die vor Stolz wahnsinnigen Elefanten 
sind die Blumen der Landverleihungen. Und könnten wir den Schlüssel 
zu den Inschriften der längst begrabenen Zivilisationen finden, die in 
den riesenhaften Ruinen Hukatans und Guatemalas eingesargt sind, 
nicht minder sprechend für den Stolz der herrschenden Klasse als für die 
rastlose Ukühsal, zu der die Massen verdammt waren, so würden wir, 
aller menschlichen Voraussicht nach, von einer Sklaverei hören, die der 
großen Menge des Volkes durch die Aneignung des Landes als Besitz 
tum einiger wenigen auferlegt wurde, von einem weiteren Beispiel 
der allgemeingültigen Wahrheit, daß diejenigen, welche das Land 
besitzen, die Herren der darauf wohnenden Menschen sind. 
Das notwendige Verhältnis zwischen der Arbeit und dem Grund 
und Boden, die absolute Macht, welche der Besitz des Grund und Bodens 
über die Menschen gibt, die nicht leben können ohne denselben zu benutzen, 
erklärt, was sonst unerklärlich ist — die Zunahme und Fortdauer von 
Einrichtungen, Sitten und Ansichten, die dem natürlichen Sinne von 
Freiheit und Gleichheit so gänzlich widerstreiten. 
Sobald die Vorstellung persönlichen Eigentums, welche Dingen 
menschlicher Produktion so gerechter- und natürlicherweise beiwohnt, 
auf Grundbesitz ausgedehnt wird, so ist alles übrige bloße Sache der 
Entwicklung. Die Stärksten und verschmitztesten erwerben leicht 
einen größeren Anteil an dieser Art Eigentum, welches nicht durch 
Produktion, sondern durch Aneignung zu haben ist, und indem sie 
Herren des Landes werden, werden sie notwendig auch Herren ihrer 
Mitmenschen. Der Grundbesitz ist die Grundlage der Aristokratie. 
Es war nicht Adel, der Land verlieh, sondern der Besitz von Land, 
der den Adel verlieh. Alle die enormen Vorrechte des Adels im mittel 
alterlichen Europa waren der Ausfluß seiner Stellung als Eigentümer 
des Grund und Bodens. Das einfache Prinzip des Grundbesitzes er 
zeugte auf der einen Seite den Herrn, auf der anderen den Vasallen, 
deren einer alle, der andere keine Rechte hatte, war das Recht des 
Herren auf den Grund und Boden einmal anerkannt und behauptet, 
so konnten die, welche auf demselben lebten, es nur zu seinen Bedingungen 
Mn. Die Sitten und Verhältnisse jener Zeiten schlossen in solche Be 
dingungen sowohl Dienste uad Lasten, als auch Grundrenten in natura 
oder in Geld ein, aber das wesentlich Zwingende lag in dem Besitz 
des Landes. Diese Macht besteht überall, wo das Grundeigentum 
besteht und kann überall zur Geltung gebracht werden, wo die Kon 
kurrenz um den Gebrauch des Grund und Bodens groß genug ist, um
	        
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