Full text : Fortschritt und Armut

Kap.  II.

Sklaverei  das  Resultat  des  Privatgrundbesitzes.

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nesiens  zu  unumschränkten  Herren  ihrer  Nebenmenschen  machte,  wie
es  kam,  daß  die  ariauischen  Hirten  und  Krieger,  welche,  wie  die  vergleichende ­
  Philosophie  uns  erzählt,  aus  der  gemeinschaftlichen  Geburtsstätte ­
  der  indogermanischen  Rasse  in  den  Tieflanden  Indiens  abstammten,
sich  in  die  flehenden  und  kriechenden  Hindus  verwandeln  konnten,
davon  gibt  uns  der  von  mir  angeführte  Sanskritvers  eine  Andeutung.
Die  weißen  Sonnenschirme  und  die  vor  Stolz  wahnsinnigen  Elefanten
sind  die  Blumen  der  Landverleihungen.  Und  könnten  wir  den  Schlüssel
zu  den  Inschriften  der  längst  begrabenen  Zivilisationen  finden,  die  in
den  riesenhaften  Ruinen  Hukatans  und  Guatemalas  eingesargt  sind,
nicht  minder  sprechend  für  den  Stolz  der  herrschenden  Klasse  als  für  die
rastlose  Ukühsal,  zu  der  die  Massen  verdammt  waren,  so  würden  wir,
aller  menschlichen  Voraussicht  nach,  von  einer  Sklaverei  hören,  die  der
großen  Menge  des  Volkes  durch  die  Aneignung  des  Landes  als  Besitztum ­
  einiger  wenigen  auferlegt  wurde,  von  einem  weiteren  Beispiel
der  allgemeingültigen  Wahrheit,  daß  diejenigen,  welche  das  Land
besitzen,  die  Herren  der  darauf  wohnenden  Menschen  sind.
Das  notwendige  Verhältnis  zwischen  der  Arbeit  und  dem  Grund
und  Boden,  die  absolute  Macht,  welche  der  Besitz  des  Grund  und  Bodens
über  die  Menschen  gibt,  die  nicht  leben  können  ohne  denselben  zu  benutzen,
erklärt,  was  sonst  unerklärlich  ist  —  die  Zunahme  und  Fortdauer  von
Einrichtungen,  Sitten  und  Ansichten,  die  dem  natürlichen  Sinne  von
Freiheit  und  Gleichheit  so  gänzlich  widerstreiten.
Sobald  die  Vorstellung  persönlichen  Eigentums,  welche  Dingen
menschlicher  Produktion  so  gerechter-  und  natürlicherweise  beiwohnt,
auf  Grundbesitz  ausgedehnt  wird,  so  ist  alles  übrige  bloße  Sache  der
Entwicklung.  Die  Stärksten  und  verschmitztesten  erwerben  leicht
einen  größeren  Anteil  an  dieser  Art  Eigentum,  welches  nicht  durch
Produktion,  sondern  durch  Aneignung  zu  haben  ist,  und  indem  sie
Herren  des  Landes  werden,  werden  sie  notwendig  auch  Herren  ihrer
Mitmenschen.  Der  Grundbesitz  ist  die  Grundlage  der  Aristokratie.
Es  war  nicht  Adel,  der  Land  verlieh,  sondern  der  Besitz  von  Land,
der  den  Adel  verlieh.  Alle  die  enormen  Vorrechte  des  Adels  im  mittelalterlichen ­
  Europa  waren  der  Ausfluß  seiner  Stellung  als  Eigentümer
des  Grund  und  Bodens.  Das  einfache  Prinzip  des  Grundbesitzes  erzeugte ­
  auf  der  einen  Seite  den  Herrn,  auf  der  anderen  den  Vasallen,
deren  einer  alle,  der  andere  keine  Rechte  hatte,  war  das  Recht  des
Herren  auf  den  Grund  und  Boden  einmal  anerkannt  und  behauptet,
so  konnten  die,  welche  auf  demselben  lebten,  es  nur  zu  seinen  Bedingungen
Mn.  Die  Sitten  und  Verhältnisse  jener  Zeiten  schlossen  in  solche  Bedingungen ­
  sowohl  Dienste  uad  Lasten,  als  auch  Grundrenten  in  natura
oder  in  Geld  ein,  aber  das  wesentlich  Zwingende  lag  in  dem  Besitz
des  Landes.  Diese  Macht  besteht  überall,  wo  das  Grundeigentum
besteht  und  kann  überall  zur  Geltung  gebracht  werden,  wo  die  Konkurrenz ­
  um  den  Gebrauch  des  Grund  und  Bodens  groß  genug  ist,  um
            
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