Full text : Fortschritt und Armut

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Die  Gerechtigkeit  des  Heilmittels.

Buch  VII.

Demut,  wenn  sie  zuerst  einen  Protest  gegen  ein  von  der  Zeit  geheiligtes
Unrecht  wagt,  und  die  englisch  Redenden  tragen  noch  das  Halsband
der  Sachsenknechtschaft  und  sind  gelehrt  worden,  auf  die  „gesetzlichen
Rechte"  der  Grundbesitzer  mit  all  der  abergläubischen  Verehrung  zu
schauen,  mit  der  die  alten  Ägypter  das  Krokodil  betrachteten.  Aber  wenn
die  Zeiten  reif  für  sie  sind,  so  wachsen  die  Ideen,  ob  sie  auch  in  ihrem
ersten  Auftreten  gering  scheinen.  Eines  Tages  bedeckten  sich  die  Mitglieder
des  dritten  Standes  die  Köpfe,  als  der  König  seinen  put  aufsetzte,  ein
an  sich  unbedeutendes  Ereignis,  aber  ein  Vorzeichen  der  bald  nachher
eintretenden  großen  politischen  Veränderungen.  Die  Anti-Sklaverei-Bewegung
  in  den  Vereinigten  Staaten  fing  damit  an,  daß  man  davon
sprach,  die  Eigentümer  zu  entschädigen;  als  aber  vier  Millionen  Sklaven
emanzipiert  wurden,  erhielten  die  Besitzer  keine  Entschädigung  und  verlangten ­
  auch  keine.  Und  wenn  erst  die  Bewohner  von  Ländern  wie
England  oder  die  Vereinigten  Staaten  über  die  Ungerechtigkeit  und
Nachteile  des  individuellen  Grundbesitzes  hinreichend  aufgeklärt  sein
werden,  um  dessen  Nationalisierung  zu  versuchen,  werden  sie  auch  hinreichend ­
  aufgeweckt  sein,  denselben  in  direkterer  und  leichterer  Weise
als  durch  Kauf  zu  nationalisieren.  Sie  werden  sich  über  die  Entschädigung
der  Grundbesitzer  nicht  beunruhigen.
Auch  verlangt  es  das  Recht  nicht,  Bedacht  auf  die  Grundbesitzer
zu  nehmen.  Daß  ein  Mann  wie  John  Stuart  Mill  der  Entschädigung
der  Grundbesitzer  so  viel  Wichtigkeit  beigelegt  hat,  um  bloß  die  staatliche
Aneignung  der  künftigen  Steigerung  der  Renten  zu  befürworten,
ist  nur  erklärlich  durch  seinen  Glauben  an  die  herrschenden  Lehren,
daß  der  Lohn  dem  Kapital  entnommen  werde  und  daß  die  Bevölkerung
beständig  danach  strebe,  gegen  ihren  Unterhalt  zu  drängen.  Diese  Lehren
verblendeten  ihn  über  die  vollen  Wirkungen  der  Privataneignung  des
Grund  und  Bodens.  Er  sah,  daß  „der  Anspruch  des  Grundbesitzers  der
allgemeinen  Politik  des  Staates  durchaus  untergeordnet"  ist  und  daß,
„wenn  das  Privateigentum  am  Grund  und  Boden  nicht  dienlich  ist,
es  ungerecht  ist"*),  aber,  verwickelt  in  den  Netzen  der  Malthusschen
Lehre,  schrieb  er  —wie  er  ausdrücklich  in  einem  früher  von  mir  angeführten
Satze  sagt  —  den  Mangel  und  das  Elend,  welche  er  um  sich  sah,  der  Kargheit ­
  der  Natur,  nicht  aber  der  Ungerechtigkeit  des  Menschen  zu,  und  deshalb
erschien  ihm  die  Nationalisierung  des  Grund  und  Bodens  als  eine  verhältnismäßig ­
  kleine  Sache,  die  nichts  zur  Beseitigung  des  Elends  und
zur  Ausrottung  des  Pauperismus  tun  könne  —  Ziele,  die  nur  zu  erreichen ­
  seien,  wenn  die  Menschen  einen  Naturtrieb  zurückdrängen
lernten.  Groß  und  rein,  von  warmem  Perzen  und  edlem  Sinne  wie  er
war,  sah  er  doch  nie  die  wahre  parmonie  der  ökonomischen  Gesetze,
noch  wurde  er  inne,  wie  aus  diesem  einen  großen  fundamentalen  Unrechte ­
  Armut,  Elend,  Laster  und  Schande  entspringen.  Andernfalls

*)  Grundsätze  der  Nationalökonomie.  Buch  I,  Rax.  2,  Abschn.  s.
            
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