Lap. III.
Der Anspruch der Grundbesitzer auf Entschädigung.
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Bäumen, die man selbst gepflanzt, und den Weingärten, die man selbst
angelegt bat, seine alten Tage zu beschließen hoffte. Wenn aber die
Firma Schuft, Gauner und Lsumbug einen technischen ksaken in den
Pergamenten aufstöbern oder einen längst vergessenen Erben, der
keine Ahnung von seinem Rechte hatte, ausfindig machen kann, so kann
einem nicht bloß das Land, sondern alle Verbesserungen dazu fort
genommen werden. Und selbst damit ist es noch nicht genug. Dem ge
meinen Recht zufolge kann man, nachdem man das Land übergeben
und auf die Verbesserungen verzichtet hat, auch noch für die Einkünfte
verantwortlich gemacht werden, die man während des Besitzes daraus
gezogen hat.
Wenden wir jetzt auf den Rechtsfall des Volkes gegen die Grund
besitzer dieselben Rechtsgrundsätze an, welche von den Grundbesitzern
zum Gesetz erhoben sind und jeden Tag in englischen und amerikanischen
Gerichtshöfen bei Streitfällen zwischen INann und Mann zur Geltung
kommen, so werden wir nicht nur nicht daran denken, den Grundbesitzern
eine Entschädigung für den Boden zuzusprechen, sondern wir müßten
auch alle die Verbesserungen nehmen, so wie alles, was sie überhaupt
sonst noch haben.
Aber ich schlage nicht vor und nehme auch nicht an, daß irgend
sonst jemand vorschlagen wird, so weit zu gehen. Es ist genügend, wenn
das Volk den Besitz des Landes zurücknimmt. Die Grundbesitzer mögen
ihre Verbesserungen und ihr persönliches Eigentum in ruhigem Besitz
behalten.
Und in dieser Maßregel der Gerechtigkeit würde keine Unter
drückung, kein Nachteil für irgendeine Klasse enthalten sein. Die ksaupt-
ursache der gegenwärtigen ungleichen Güterverteilung würde samt
den Leiden, der Entwürdigung und Vergeudung, welche sie zur Folge
hat, entfernt werden. Selbst die Grundbesitzer würden an dem all
gemeinen Gewinne teilnehmen. Der Gewinn selbst der großen Grund
besitzer würde ein tatsächlicher, der Gewinn der kleinen Grundbesitzer
aber enorm sein. Denn, wenn die Menschen die Gerechtigkeit bei sich
aufnehmen, nehmen sie die Dienerin der Liebe auf. Friede und Über
fluß folgen in ihrem Geleite, und bringen ihre guten Gaben nicht einigen,
sondern allen.
Wie wahr dies ist, werden wir später sehen.
Wenn ich in diesem Kapitel von der Gerechtigkeit und der Rat
samkeit gesprochen habe, als wären sie verschiedene Dinge, so ist dies
nur geschehen, um den Einwänden derjenigen, welche so sprechen,
entgegenzutreten. In der Gerechtigkeit liegt die höchste und wahrste
Ratsamkeit, j