Full text : Fortschritt und Armut

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Die  Gerechtigkeit  des  Heilmittels.

Buch  VII.

Kapitel  IV.
Das  Privateigentum  am  Grund  und  Doden  vom  historischen
Standpunkts  aus.
was  mehr  als  alles  andere  dem  Anerkenntnis  der  wesentlichen
Ungerechtigkeit  des  Privateigentums  am  Grund  und  Boden  und  einer
aufrichtigen  Znbetrachtnahme  jedes  Vorschlages  zur  Abhilfe  im  Wege
steht,  das  ist  die  Gewohnheit  des  menschlichen  Geistes,  alles,  was  lange
bestanden  hat,  für  natürlich  und  notwendig  anzusehen.
wir  sind  dermaßen  an  die  Behandlung  des  Grund  und  Bodens
als  persönliches  Eigentum  gewöhnt,  dasselbe  ist  in  unseren  Gesetzen,
Sitten  und  Gebräuchen  so  vollkommen  anerkannt,  daß  die  meisten
Menschen  nie  daran  denken,  es  in  Frage  zu  stellen,  sondern  es  als  notwendig ­
  für  die  Benutzung  des  Grund  und  Bodens  betrachten.  Sie
sind  unfähig,  oder  es  kommt  ihnen  wenigstens  nie  in  den  Sinn,  sich  die
Gesellschaft  als  bestehend  oder  als  möglich  vorzustellen,  ohne  daß  der
Grund  und  Boden  im  privatbesitz  ist.  Der  erste  Schritt  zur  Bebauung
oder  Verbesserung  des  Grund  und  Bodens  scheint  ihnen  schon  einen
besonderen  Eigentümer  dafür  zu  schaffen,  und  jemandes  Grundbesitz
wird  von  ihnen  als  so  völlig  und  so  gerechtermaßen  ihm  zugehörig
angesehen,  daß  er  dasselbe  verkaufen,  verpachten,  verschenken  oder  vermachen ­
  kann,  wie  er  es  mit  seinem  ksause,  seinem  Vieh,  seinen  waren
oder  seinen  Mobilien  tun  kann.  Die  „Heiligkeit  des  Eigentums"  ist
so  beständig  und  so  wirksam  gepredigt  worden,  besonders  von  jenen
.„Konservatoren  alter  Barbarei",  wie  Voltaire  die  Rechtsgelehrten
nannte,  daß  die  meisten  Menschen  das  Privateigentum  am  Grund  und
Boden  als  die  wahre  Grundlage  der  Zivilisation  ansehen  und,  wenn
die  Wiedereinsetzung  des  Landes  zu  Gemeingut  angeregt  wird,  die  Sache
auf  den  ersten  Blick  entweder  als  ein  grillenhaftes  Hirngespinst,  das  me
ausgeführt  worden  ist  oder  werden  kann,  oder  als  einen  Vorschlag,  die
Gesellschaft  in  ihren  Grundlagen  umzustürzen  und  einen  Rückfall  in
die  Barbarei  zuwege  zu  bringen,  betrachten.
wenn  es  auch  wahr  wäre,  daß  der  Grund  und  Boden  stets  als
Privateigentum  behandelt  worden  sei,  so  würde  das  ebensowenig  die
Gerechtigkeit  oder  Notwendigkeit  beweisen,  es  auch  fernerhin  dabei
zu  lassen,  als  das  allgemeine  Bestehen  der  Sklaverei,  die  einst  so  fest
begründet  schien,  die  Gerechtigkeit  oder  Notwendigkeit  beweisen  würde,
menschliches  Fleisch  und  Blut  zu  Eigentum  zu  machen.
vor  nicht  langer  Zeit  schien  die  Monarchie  eine  allgemeine  Einrichtung, ­
  und  nicht  nur  die  Könige,  sondern  auch  die  meisten  ihrer  Nntertanen
  glaubten  faktisch,  daß  kein  Land  ohne  einen  König  fertig  werden
könne.  Trotzdem  wird  Frankreich,  um  von  Amerika  gar  nicht  zu  sprechen,
jetzt  ohne  König  fertig,  und  die  Königin  von  England  und  Kaiserin  von
            
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