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Die Gerechtigkeit des Heilmittels.
Buch VII.
Kapitel IV.
Das Privateigentum am Grund und Doden vom historischen
Standpunkts aus.
was mehr als alles andere dem Anerkenntnis der wesentlichen
Ungerechtigkeit des Privateigentums am Grund und Boden und einer
aufrichtigen Znbetrachtnahme jedes Vorschlages zur Abhilfe im Wege
steht, das ist die Gewohnheit des menschlichen Geistes, alles, was lange
bestanden hat, für natürlich und notwendig anzusehen.
wir sind dermaßen an die Behandlung des Grund und Bodens
als persönliches Eigentum gewöhnt, dasselbe ist in unseren Gesetzen,
Sitten und Gebräuchen so vollkommen anerkannt, daß die meisten
Menschen nie daran denken, es in Frage zu stellen, sondern es als not
wendig für die Benutzung des Grund und Bodens betrachten. Sie
sind unfähig, oder es kommt ihnen wenigstens nie in den Sinn, sich die
Gesellschaft als bestehend oder als möglich vorzustellen, ohne daß der
Grund und Boden im privatbesitz ist. Der erste Schritt zur Bebauung
oder Verbesserung des Grund und Bodens scheint ihnen schon einen
besonderen Eigentümer dafür zu schaffen, und jemandes Grundbesitz
wird von ihnen als so völlig und so gerechtermaßen ihm zugehörig
angesehen, daß er dasselbe verkaufen, verpachten, verschenken oder ver
machen kann, wie er es mit seinem ksause, seinem Vieh, seinen waren
oder seinen Mobilien tun kann. Die „Heiligkeit des Eigentums" ist
so beständig und so wirksam gepredigt worden, besonders von jenen
.„Konservatoren alter Barbarei", wie Voltaire die Rechtsgelehrten
nannte, daß die meisten Menschen das Privateigentum am Grund und
Boden als die wahre Grundlage der Zivilisation ansehen und, wenn
die Wiedereinsetzung des Landes zu Gemeingut angeregt wird, die Sache
auf den ersten Blick entweder als ein grillenhaftes Hirngespinst, das me
ausgeführt worden ist oder werden kann, oder als einen Vorschlag, die
Gesellschaft in ihren Grundlagen umzustürzen und einen Rückfall in
die Barbarei zuwege zu bringen, betrachten.
wenn es auch wahr wäre, daß der Grund und Boden stets als
Privateigentum behandelt worden sei, so würde das ebensowenig die
Gerechtigkeit oder Notwendigkeit beweisen, es auch fernerhin dabei
zu lassen, als das allgemeine Bestehen der Sklaverei, die einst so fest
begründet schien, die Gerechtigkeit oder Notwendigkeit beweisen würde,
menschliches Fleisch und Blut zu Eigentum zu machen.
vor nicht langer Zeit schien die Monarchie eine allgemeine Ein
richtung, und nicht nur die Könige, sondern auch die meisten ihrer Nnter-
tanen glaubten faktisch, daß kein Land ohne einen König fertig werden
könne. Trotzdem wird Frankreich, um von Amerika gar nicht zu sprechen,
jetzt ohne König fertig, und die Königin von England und Kaiserin von