Full text : Fortschritt und Armut

Kap.  IV.

Der  Privatgrundbesitz  vom  historischen  Standpunkt  aus.

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werden.  Es  sind  überall  dieselben,  welche  zur  Verweigerung  gleicher
persönlicher  Rechte  und  zur  Einsetzung  privilegierter  Klassen  geführt
haben.
Diese  Ursachen  können  zusammengefaßt  werden  in  der  Konzentration
der  Macht  in  den  Händen  der  Häuptlinge  und  der  Soldatenklasse  infolge
eines  Kriegszustandes,  der  sie  in  den  Stand  setzte,  die  Gemeindeländereien
zu  monopolisieren;  als  die  Folge  von  Eroberung,  welche  die  Besiegten
in  einen  Zustand  bäuerlicher  Sklaverei  versetzte  und  ihre  Grundstücke
unter  die  Eroberer  und  in  unverhältnismäßigen  Anteilen  unter  die
Anführer  verteilte;  in  der  Auszeichnung  und  Macht  einer  Priesterklasse
und  der  Auszeichnung  und  Macht  einer  Klasse  professioneller  Rechtsgelehrten, ­
  deren  Interessen  durch  die  Substitution  eines  ausschließlichen
anstatt  des  gemeinschaftlichen  Eigentums  an  Grund  und  Boden  gefördert
wurden*)  —  und  die  einmal  erzeugte  Ungleichheit  strebt,  nach  dem
Gesetze  der  Anziehung,  stets  nach  größerer  Ungleichheit  hin.
Es  war  der  Kampf  zwischen  dieser  Idee  gleicher  Rechte  an  den
Boden  und  der  Tendenz,  denselben  in  persönlichem  Besitz  zu  monopolisieren, ­
  welche  die  inneren  Konflikte  Roms  und  Griechenlands  verursachte; ­
  es  war  der  gegen  diese  Tendenz  geführte  5toß  —in  Griechenland ­
  durch  Einrichtungen  wie  die  Lykurgs  und  Solons,  und  in  Rom
durch  das  Licinianische  Gesetz  und  die  danach  eintretenden  Landverteilungen ­
  —,  der  beiden  ihre  Zeit  der  Kraft  und  des  Ruhmes  gab,
und  es  war  der  schließliche  Triumph  dieser  Tendenz,  der  beide  zerstörte.
Große  Güter  richteten  Griechenland  zugrunde,  wie  nachher  „große  Güter
Italien  verdarben"**)  und  als  der  Boden  schließlich,  trotz  der  Warnungen
großer  Gesetzgeber  und  Staatsmänner,  in  den  Besitz  einiger  weniger
überging,  da  nahm  die  Bevölkerung  ab,  da  sank  die  Kunst,  da  wurde
der  Geist  entmannt,  und  die  Rasse,  in  der  die  Menschheit  ihre  glänzendste
Entwicklung  erreicht  hatte,  zu  einem  Schimpfworts  und  Vorwürfe
unter  den  Menschen.
Der  Gedanke  des  absoluten,  persönlichen  Eigentums  am  Grund
und  Boden,  welchen  die  moderne  Zivilisation  von  Rom  entlehnte,
erreichte  dort  seine  volle  Entwicklung  in  historischen  Zeiten.  Als  die
künftige  Herrin  der  Welt  zuerst  auftauchte,  hatte  jeder  Bürger  seinen
kleinen  unveräußerlichen  Wohnsitz,  und  das  allgemeine  Gebiet,  „das
Kornland,  welches  unter  öffentlichem  Recht  stand",  wurde  gemeinschaftlich ­
  benutzt,  zweifellos  unter  Einrichtungen  und  Gebräuchen,  die  eine
ähnliche  Gleichheit  verbürgten  wie  in  der  teutonischen  Mark  und  der
schweizer  Allmend.  Aus  diesem  öffentlichen  Gebiete,  da-  beständig
durch  Eroberung  ausgedehnt  wurde,  gelang  es  den  Patrizierfamilien,

*)  Der  Einfluß  der  Rechtsgelehrten  hat  sich  in  Europa  sowohl  auf  dem  Kontinent
als  auch  in  Großbritannien  sehr  fühlbar  darin  gemacht,  daß  alle  Spuren  des  alten  Besitzrechts ­
  zerstört  und  der  Gedanke  des  römischen  Gesetzes,  der  ausschließliche  Besitz,  an  ihre
Stelle  gesetzt  wurde.

**)  Latifundia  perdidere  Italiam,  Plinius.
            
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