Full text: Fortschritt und Armut

Wahrung gleicher Rechte auf den Grund und Boden. 
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Rap. II. 
raum gewähren, das verbrechen vermindern, die Sittlichkeit, den 
Geschmack, die Intelligenz erhöhen, die Regierung reinigen und die 
Zivilisation auf noch edlere Höhen führen wird, ist — die Rente durch 
Besteuerung zu appropriieren. 
Auf diese weise kann der Staat der allgemeine Grundherr werden, 
ohne sich so zu nennen und ohne eine einzige neue Funktion zu über 
nehmen. Der Form nach würde der Grundbesitz genau so wie jetzt 
bleiben. Kein Eigentümer braucht depossediert und niemand braucht 
im Umfang des statthaften Besitzes beschränkt zu werden. Denn da die 
Rente vom Staate in Steuern genommen wird, so würde.das Land, 
gleichviel auf wessen Namen es steht oder in welchen Parzellen es ge 
halten wird, faktisch Gemeingut sein und jedes Mitglied des Gemein 
wesens würde an den Vorteilen seines Besitzes teilnehmen. 
Da nun die Besteuerung der Rente oder der Landwerte um so viel, 
wie wir andere Steuern abschaffen, notwendig erhöht werden muß, 
so können wir die Sache in praktische Form bringen durch den Vorschlag: 
Alle Besteuerung außer der auf Grundwerte 
abzuschaffen. 
wie wir gesehen haben, ist der wert des Landes im Beginn der 
Gesellschaft nichts, je mehr sich aber derselbe durch Zunahme der Be 
völkerung und durch den Fortschritt der Gewerbe entwickelt, wird er 
größer und größer. 3 n jedem zivilisierten Lande, selbst dem neuesten, 
reicht der wert des Bodens im ganzen hin, um die sämtlichen Ausgaben 
der Regierung zu bestreiten. )n den höher entwickelten Ländern ist 
er weit mehr als ausreichend. Daher wird es nicht genügen, lediglich 
alle Steuern auf den wert des Bodens zu legen, wo die Rente die 
gegenwärtigen Regierungseinkünfte übersteigt, wird es erforderlich 
sein, die verlangte Steuersumme entsprechend zu erhöhen und damit 
fortzufahren, je mehr sich die Gesellschaft entwickelt und die Rente steigt. 
Dies ist jedoch eine so natürliche und leichte Sache, daß sie in dem vor 
schlage, alle Steuern auf den wert des Bodens zu legen, als einbegriffen 
oder wenigstens als darunter angesehen werden darf. Ls ist der erste 
schritt, durch welchen der praktische Kampf eingeleitet werden muß. 
Ist der Hase erst gegangen und getötet, so wird das Braten ganz von 
selber folgen. Ist das gemeinschaftliche Recht auf den Grund und Boden 
erst so weit gewürdigt, daß alle Steuern abgeschafft sind, außer der auf 
die Rente, dann ist keine Gefahr, daß den individuellen Grundbesitzern 
viel mehr übrig bleiben wird, als was nötig ist, um sie zu veranlassen, 
die öffentlichen Einkünfte einzuziehen. 
Die Erfahrung hat mich gelehrt (denn seit einigen Jahren bin 
ich bemüht gewesen, diesen Vorschlag in Aufnahme zu bringen), daß, 
wo der Gedanke, alle Steuern auf den Grundbesitz zu konzentrieren, 
hinreichenden Eingang findet um zum Nachdenken anzuregen, es sich 
stets Bahn bricht, daß aber wenige unter den, gerade am meisten dabei 
gewinnenden Klassen sogleich oder selbst geraume Zeit später die volle
	        
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