Full text: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

450—452. Anweisung bei der Schifffahrt mit Ansageschcin. 
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b) (SrcnjpoltjcUtdjc- und Sanitätsbehandlung. 
450. Die grenzpolizeiliche Behandlung wird in Bezug auf Rei 
sende und deren Effecten in Engelhartszell von dem dort exponirten Poli- 
zeicommissär. und in Orsova in einem gemeinschaftlichen Locale am Lan 
dungsplätze vorgenommen. 
In pestgefahrlosen Zeiten hat die Amtshandlung der Sanitätsbe 
hörde sich auf die Constatirung des Umstandes zu beschränken, ob unter 
den angekommenen Waaren und Effecten sich pestverdächtige Gegenstände 
befinden. 
Die allenfalls erforderliche Abwage ist von einem Gefällsbeamten 
zu vollziehen und ihm daher die vorgeschriebene Erklärung von der Partei 
zu übergeben. 
Die mit Fahrzeugen von Gallatz und Giurgewo unter consular- 
und sanitätsamtlichem Verschluß in Orsova einlangenden Waarensendun- 
gen, welche mit einen; von der k. k. Consularbehvrde zu Gallatz und 
Glurgewo ausgefertigten genauen Waarenverzeichnisse und mit der beige 
fügten Bestätigung versehen find, daß sich darunter keine dem Contumaz- 
unWiegenben ^egenfianbe befinben, folien in Drfoüa bem 
Eontumazverfahren nicht unterzogen werden. 
borüge 6amiütßbe#i'be bat # bloß üon ber UnberíeMBeit 
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, Ģ' M. Erl. v. 28. Juni 1851, Br. 9339, §§. 9 ». 10.) 
c) Anlegung des Ladungs-Nñumverfchlusses. 
^eWe ist gut Biegung bcß %abungß:9laum: 
bei|(bluneß an iene ^agagmßräu^ne, in toe^en # bein %eg[eitf^^ein:æcr. 
feieren unterliegende Waaren befinden, zu schreiten und es hat derselbe nicht 
nur burd; entfprecĻcnbe Anlegung bon ^ [Regeln an bie e^^i^^ß^ucten unb 
iissasssss« 
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Ģcti ’ 0 r . . _ (F- M. Erl. v. 28, Juni 1853, Nr. 9339, §. 14) 
. .. f.J e ' b°>> ub°r Engelhartszell eintretenden Waaren-TranSportschifsen 
da dieselben statt ,n,It-lst Ladungs-Raumv-rschluff-s anch mit Collà 
Verschlüße entlassen werden können. 
(F. M. Erl. v. 3. Juli 1858, Nr. 17716; 10. Aug. 1858, Nr. 42681.) 
d) Ausfertigung des Anfagefcheines. 
Am. s 452 ; 3i “ d) Ұllî'chung der vorstehenden Amtshandlungen sertigt das 
* >ur leben emzelnen Besümmungsort einen besonderen Ansageschein aus,
	        
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