Full text : Fortschritt und Armut

Kap.  IV.  Einfluß  auf  die  soziale  Organisation.  AIs

ist  es  nicht  nötig,  dieselben  hier  näher  zu  erörtern.  Sind  nur  erst  die
Grundsätze  geregelt,  so  werden  die  Details  sich  leicht  ordnen  lassen.
Auch  würde  es  ohne  weitläufige  Auseinandersetzungen  nicht  möglich
sein,  alle  die  Änderungen  aufzuzählen,  die  durch  einen  die  Grundlagen
der  Gesellschaft  zurecht  rückenden  Umschwung  zuwege  gebracht  oder
möglich  gemacht  werden  würden;  auf  einige  Lsauptzüge  jedoch  möchte
ich  die  Aufmerksamkeit  hinlenken.
Hervorstechend  unter  denselben  ist  die  große  Einfachheit,  welche
in  der  Staatsverwaltung  ermöglicht  würde.  Die  Steuern  einzuziehen,
Umgehungen  zu  verhüten  und  zu  bestrafen,  aus  so  vielen  verschiedenen
(Quellen  gezogene  Einkünfte  zu  buchen  und  zu  kontrollieren,  macht
jetzt  wahrscheinlich,  abgesehen  von  der  Aufrechterhaltung  der  Ordnung,
der  Erhaltung  des  Heeres  und  der  Justizverwaltung,  drei  viertel,  vielleicht
sieben  Achtel  der  Regierungsgeschäfte  aus.  Line  ungeheure  und  verwickelte ­
  Verwaltungsmaschine  würde  so  überflüssig  werden.
In  der  Justizverwaltung  würde  eine  gleiche  Ersparnis  von  Arbeit
stattfinden,  viele  der  Zivilprozesse  entstehen  aus  Streitfällen  über
Grundbesitz.  Diese  würden  aufhören,  wenn  der  Staat  virtuell  als  alleiniger
Grundeigentümer  anerkannt  und  alle  Besitzer  bloß  Pächter  wären.  Die
mit  dem  Aufhören  des  Mangels  verknüpfte  Hebung  der  Moralität  würde
auf  eine  ähnliche  Verminderung  von  anderen  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeitsn
  vor  Gericht  hinwirken,  die  noch  weiter  gefördert  werden  könnte
durch  die  Annahme  des  verständigen  Vorschlages  Benthams,  alle  Gesetze ­
  behufs  Eintreibung  von  Schulden  und  Erzwingung  von  Privatverträgen ­
  abzuschaffen.  Die  Steigerung  der  Löhne,  die  Erschließung
von  Gelegenheiten  für  alle,  ein  leichtes  und  bequemes  Auskommen
zu  finden,  würde  sofort  die  Diebe,  Schwindler  und  andere,  der  ungleichen ­
  Verteilung  entspringenden  Klassen  von  Verbrechern  vermindern
und  bald  ganz  beseitigen.  So  würde  die  Strafrechtspflege  mit  ihrem
ganzen  Zubehör  von  Polizisten,  Geheimpolizisten,  Gefängnissen  und
Strafanstalten  gleich  der  bürgerlichen  Rechtspflege  aufhören,  die  Lebenskraft ­
  und  Aufmerksamkeit  der  Gesellschaft  dermaßen  in  Anspruch  zu
nehmen,  wir  würden  nicht  bloß  von  vielen  Richtern,  Gerichtsdienern,
Schreibern  und  Gefängniswärtern  befreit  werden,  sondern  auch  von
dem  großen  Heer  von  Advokaten,  die  jetzt  auf  Kosten  der  Produzenten
erhalten  werden,  und  Talente,  die  bisher  in  juristischen  Spitzfindigkeiten
vergeudet  wurden,  könnten  auf  höhere  Zwecke  gelenkt  werden.
Die  legislativen,  richterlichen  und  vollziehenden  Funktionen  der
Regierung  würden  auf  diese  weise  ungemein  vereinfacht  werden.
Ebenso  kann  ich  mir  nicht  denken,  daß  die  öffentlichen  Schulden  und
stehenden  Armeen,  welche  historisch.  aus  dem  Wechsel  des  Feudal-  in
Allodialbesitz  hervorgegangen  sind,  noch  lange  nach  der  Wiedereinsetzung
des  alten  Gedankens,  daß  der  Boden  eines  Landes  durch  Gemeinrecht
dem  Volke  desselben  gehört,  übrig  bleiben  wurden.  Die  ersteren  könnten
leicht  durch  eine  weder  den  Arbeitslohn  vermindernde  noch  die  Produktion
            
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