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Kap. IV. Auf welche Weise die moderne Zivilisation zurückgehen kann.
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allmählich durch den Feudalismus, nachdem derselbe so vollständig in
Fleisch und Blut übergegangen war, daß die Menschen sich den ftimmel
nicht anders als auf feudaler Basis eingerichtet denken konnten und sich
die erste und zweite Person der Dreieinigkeit als Dberherrn und Statt
halter vorstellten. Jetzt aber droht die Entwicklung der Industrie und
der Börse in einer sozialen Organisation, in welcher der Grund und Boden
zu Privatbesitz gemacht ist, jeden Arbeiter zu nötigen, sich einen Herrn
zu suchen, wie die auf den schließlichen Zusammenbruch des römischen
Reiches folgende Unsicherheit jeden Freien zwang, sich einen Lehnsherrn
zu suchen. Nichts scheint von dieser Tendenz verschont. Die Erwerbs
tätigkeit scheint allerwärts eine Form anzunehmen, in der einer Herr
ist und viele dienen. Und wenn einer Herr ist und die anderen dienen,
so wird der eine die anderen beherrschen, selbst in solchen Angelegenheiten
wie Abstimmungen. Gerade wie der englische Gutsherr über die Stimmen
seiner Pächter verfügt, so verfügt der Fabrikant Neu-Lnglands über die
seiner Arbeiter.
Wir können es uns nicht verhehlen, die Gesellschaft ist in ihren
Grundlagen untergraben, während wir fragen, wie ist möglich, daß
eine Zivilisation, wie diese, mit ihren Eisenbahnen, Tagesblättern und
elektrischen Telegraphen je vernichtet werden sollte? Während die
Literatur nur die Ansicht atmet, daß wir den unzivilisierten Zustand
hinter uns haben, und immer weiter hinter uns lassen müssen, liegen
Anzeichen genug vor, daß wir in Wirklichkeit zur Barbarei zurückkehren.
Beweis: Eins der Merkmale der Barbarei ist die geringe Achtung vor
den Rechten der Person und des Eigentums. Daß die Gesetze unserer
angelsächsischen vorfahren dem Mörder eine dem Range des Opfers
entsprechende Geldbuße als Strafe auferlegten, während unser Gesetz
keinen Rangunterschied anerkennt, und den Niedrigsten vor dem höchsten,
den Ärmsten vor dem Reichsten durch die gleiche Todesstrafe schützt,
wird als ein Beweis ihrer Barbarei und unserer Zivilisation angesehen.
Und daß Seeraub, Straßenraub, Sklavenhandel und Erpressungen
vormals als eine Art berechtigter Geschäfte angesehen wurden, ist ein
zwingender Beweis für den rohen Stand der Entwicklung, von dem
wir uns so weit entfernt haben.
Tatsächlich kann jedoch, trotz unserer Gesetze, jemand, der Geld
genug hat, und einen anderen töten will, in einen unserer großen Mittel
punkte der Bevölkerung und des Geschäftes gehen, seinen Wunsch
dort befriedigen und sich dann der Gerechtigkeit überliefern mit hundert
Lhancen gegen eine, daß er keine größere Strafe erleiden wird als eine
zeitweilige Haft und den Verlust einer Summe Geldes, die teils seinem
eigenen Reichtum, teils dem Reichtum und der Stellung des von ihm
getöteten Mannes angemessen ist. Sein Geld wird nicht der Familie
des Ermordeten, die ihren Beschützer verloren hat, nicht dem Staate,
welcher einen Bürger verloren hat, sondern den Advokaten bezahlt,