Full text : Fortschritt und Armut

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Kap.  IV.  Auf  welche  Weise  die  moderne  Zivilisation  zurückgehen  kann.

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allmählich  durch  den  Feudalismus,  nachdem  derselbe  so  vollständig  in
Fleisch  und  Blut  übergegangen  war,  daß  die  Menschen  sich  den  ftimmel
nicht  anders  als  auf  feudaler  Basis  eingerichtet  denken  konnten  und  sich
die  erste  und  zweite  Person  der  Dreieinigkeit  als  Dberherrn  und  Statthalter ­
  vorstellten.  Jetzt  aber  droht  die  Entwicklung  der  Industrie  und
der  Börse  in  einer  sozialen  Organisation,  in  welcher  der  Grund  und  Boden
zu  Privatbesitz  gemacht  ist,  jeden  Arbeiter  zu  nötigen,  sich  einen  Herrn
zu  suchen,  wie  die  auf  den  schließlichen  Zusammenbruch  des  römischen
Reiches  folgende  Unsicherheit  jeden  Freien  zwang,  sich  einen  Lehnsherrn
zu  suchen.  Nichts  scheint  von  dieser  Tendenz  verschont.  Die  Erwerbstätigkeit ­
  scheint  allerwärts  eine  Form  anzunehmen,  in  der  einer  Herr
ist  und  viele  dienen.  Und  wenn  einer  Herr  ist  und  die  anderen  dienen,
so  wird  der  eine  die  anderen  beherrschen,  selbst  in  solchen  Angelegenheiten
wie  Abstimmungen.  Gerade  wie  der  englische  Gutsherr  über  die  Stimmen
seiner  Pächter  verfügt,  so  verfügt  der  Fabrikant  Neu-Lnglands  über  die
seiner  Arbeiter.
Wir  können  es  uns  nicht  verhehlen,  die  Gesellschaft  ist  in  ihren
Grundlagen  untergraben,  während  wir  fragen,  wie  ist  möglich,  daß
eine  Zivilisation,  wie  diese,  mit  ihren  Eisenbahnen,  Tagesblättern  und
elektrischen  Telegraphen  je  vernichtet  werden  sollte?  Während  die
Literatur  nur  die  Ansicht  atmet,  daß  wir  den  unzivilisierten  Zustand
hinter  uns  haben,  und  immer  weiter  hinter  uns  lassen  müssen,  liegen
Anzeichen  genug  vor,  daß  wir  in  Wirklichkeit  zur  Barbarei  zurückkehren.
Beweis:  Eins  der  Merkmale  der  Barbarei  ist  die  geringe  Achtung  vor
den  Rechten  der  Person  und  des  Eigentums.  Daß  die  Gesetze  unserer
angelsächsischen  vorfahren  dem  Mörder  eine  dem  Range  des  Opfers
entsprechende  Geldbuße  als  Strafe  auferlegten,  während  unser  Gesetz
keinen  Rangunterschied  anerkennt,  und  den  Niedrigsten  vor  dem  höchsten,
den  Ärmsten  vor  dem  Reichsten  durch  die  gleiche  Todesstrafe  schützt,
wird  als  ein  Beweis  ihrer  Barbarei  und  unserer  Zivilisation  angesehen.
Und  daß  Seeraub,  Straßenraub,  Sklavenhandel  und  Erpressungen
vormals  als  eine  Art  berechtigter  Geschäfte  angesehen  wurden,  ist  ein
zwingender  Beweis  für  den  rohen  Stand  der  Entwicklung,  von  dem
wir  uns  so  weit  entfernt  haben.
Tatsächlich  kann  jedoch,  trotz  unserer  Gesetze,  jemand,  der  Geld
genug  hat,  und  einen  anderen  töten  will,  in  einen  unserer  großen  Mittelpunkte ­
  der  Bevölkerung  und  des  Geschäftes  gehen,  seinen  Wunsch
dort  befriedigen  und  sich  dann  der  Gerechtigkeit  überliefern  mit  hundert
Lhancen  gegen  eine,  daß  er  keine  größere  Strafe  erleiden  wird  als  eine
zeitweilige  Haft  und  den  Verlust  einer  Summe  Geldes,  die  teils  seinem
eigenen  Reichtum,  teils  dem  Reichtum  und  der  Stellung  des  von  ihm
getöteten  Mannes  angemessen  ist.  Sein  Geld  wird  nicht  der  Familie
des  Ermordeten,  die  ihren  Beschützer  verloren  hat,  nicht  dem  Staate,
welcher  einen  Bürger  verloren  hat,  sondern  den  Advokaten  bezahlt,
            
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