Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

ALLGEMEINE EINLEITUNG 
29 
DIE VERSICHERUNGSTRÄGER 
Die nationalen Unterschiede prägen sich in der Krankenver- 
sicherung am schärfsten hinsichtlich der Organisation, und der 
Verwaltung der Versicherungsträger aus. 
Die Frage ist: in welcher Weise treffen die Gesetzgeber ihre 
Wahl zwischen den verschiedenen Kassentypen : Vereinskranken- 
kassen, berufliche Kassen, Betriebskassen, Ortskassen ? 
Offenbar stützen sie sich bei der Wahl auf die Äusserungen der 
Sachverständigen. Diese sind durchweg der Ansicht, dass die 
Sozialversicherung rationell aufzubauen sei. Es müsse die höchste 
Leistung mit dem geringsten Kostenaufwand erzielt werden. Dem- 
gemäss empfehlen sie die Errichtung eines Systems bezirklicher 
Kassen zur Versicherung gegen Krankheit, Invalidität und Tod. 
Diese Theorie stösst aber auf den Widerstand der bestehenden 
Versicherungsträger, welche natürlich nicht zum Verschwinden 
verurteilt sein. wollen und bei der Beratung des Gesetzes eine starke 
Agitation zur Verteidigung ihres Bestandes und zur Sicherung 
ihrer Hinübernahme in. das Pflichtversicherungssystem entfalten. 
Eine tabula-rasa-Politik ist gefährlich, weil sie eine ernste Gegner- 
schaft gegen den Gedanken der Versicherungspflicht wachruft. So 
gelangt man im allgemeinen zu einem Kompromiss, auf Grund 
dessen die verschiedenen Kassentypen je nach Zahl und Stärke 
der vorhandenen freien, Versicherungsträger, je nach dem all- 
gemeinen Verwaltungssystem, je nach der politischen Mehrheit und 
den Traditionen des einzelnen Landes nebeneinander bestehen 
können, 
Sind die vorhandenen beruflichen oder Vereinskrankenkassen 
hinlänglich zahlreich und stark, so kann das die Versicherungs- 
pflicht einführende Gesetz sich auf ihre Anerkennung als gesetz- 
liche Versicherungsträger beschränken und von der Errichtung 
neuer Versicherungsträger absehen. 
Dieser Fall ist ziemlich selten. Trotz der Bedeutung ihrer 
Arbeit haben die Hilfsvereine der Arbeitgeber und der Gewerk- 
schaften im allgemeinen. kein dichtes, über das ganze Staatsgebiet 
verbreitetes Kassennetz aufzurichten vermocht. ‚Dieses weist 
durchweg, besonders in den ländlichen Bezirken, grosse Lücken 
auf. Deshalb ist im allgemeinen zur Erfassung der Versiche- 
rungspflichtigen, welche die freie Versicherung nicht gewinnen 
konnte, die Errichtung neuer Versicherungsträger nötie.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.