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ZWEITER TEIL
und den Anweisungen über das Verhalten der Kranken Folge
leisten. Die Voraussetzungen des Anspruchs auf Krankengeld
bilden den Inhalt des ersten Kapitels. Der Versicherte, der die
Bedingungen für die Bewilligung erfüllt, hat einen Anspruch
auf Krankengeld. Die Höhe der Entschädigung ist durch Gesetz
bestimmt. Der Versicherte erhält allenfalls den Mindestbetrag der
Entschädigung. Er bezieht die Entschädigung während eines
bestimmten Zeitraumes, der gesetzlich festgelegt ist. Unter gewissen
Umständen kann. das Krankengeld durch einen andern Vorteil,
der dem Kranken zugewendet wird, ersetzt werden. Andererseits
kann das Krankengeld herabgesetzt werden, falls das Bedürfnis
des Kranken sich vermindert. Versicherungsträger, die ihre Mittel
zweckmässig verwalten, können den Betrag des Krankengeldes
erhöhen und seine Bezugsdauer verlängern. Das zweite Kapitel
handelt vom Betrag und der Bezugsdauer des Krankengelds. In
einer grossen Anzahl von Ländern tritt die Krankenversicherung
auch ein, um die Kosten des Begräbnisses des Versicherten und
seiner Familienangehörigen zu decken. Diese Versicherungsleistung
ist im allgemeinen obligatorisch, obwohl sie nur eine Nebenleistung
darstellt. Das dritte Kapitel wird das Sterbegeld behandeln.
Gegenüber den andern Leistungen der Versicherung sind die
Sachleistungen an die erste Stelle gerückt. In allen Versicherungs-
gesetzen. wird den Versicherten ein mehr oder weniger ausge-
dehnter Anspruch auf Arzthilfe und Versorgung mit Arznei gegeben.
Über das Mindestmass an Krankenpflege hinaus können die Mittel
der Versicherung dazu verwendet werden, um Heilverfahren in einer
der den Bedürfnissen des Kranken besser angepassten Form zu ge-
währen oder um Sachmehrleistungen zu verteilen. Das vierte
Kapitel gibt eine Darstellung der Sachleistungen. Der Lohnarbeiter
als Familienvater läuft nicht nur: Gefahr, selbst zu erkranken,
sondern auch Gefahr, dass seine Familienangehörigen, die in
seinem Haushalt leben, erkranken. Aus der Krankheit seiner
Angehörigen entsteht dem Arbeiter nicht nur ein Kostenaufwand
für Arzt und Arznei, sondern auch der Gesundheitszustand seines
Heims wird gefährdet, ja er selbst der Gefahr der Erkrankung
und des Verlustes der Erwerbsfähigkeit ausgesetzt. Die Familien-
krankenhilfe ist von grosser sozialer Bedeutung; das bringen die
Vorschriften zum Ausdruck, womit Familienkrankenhilfe einge-
führt wird. Das fünfte Kapitel ist der Familienkrankenhilfe gewid-
met. Wie oben bereits ausgeführt ist, sorgt die Krankenver-
sicherung für Mutter und Kind und wacht darüber, dass die Ent-
bindung sich unter guten hygienischen Verhältnissen vollzieht.