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Elftes Buch. Zweites Kapitel.
königlichen Generalvikar ernannt; und im Jahre 13283 erschien,
von Ludwig als Vikar gesandt, ein Ritter Berthold von Neiffen.
Natürlich führte das Doppelregiment, nun von Ludwig
wie von päpstlich-franzöfischer Seite mit wachsenden Kräften
immer ernstlicher betont, alsbald zu den schwersten Wirren.
Da griff der Papst durch. Johann XXII., einer reichen
Bürgerfamilie in Cahors entstammend“, war über siebenzig—
jährig auf den Stuhl Petri gelangt, klein, kahlköpfig, gebückt,
beständig leis vor sich hermurmelnd, ein hinfälliger Greis von
schlaffen Muskeln. Aber in dem gebrechlichen Haus dieses
Körpers wohnte eine Feuerseele. Der Papst schlief kaum; er
kannte keine Zerstreuung; Arbeit war ihm Genuß. Und rücksichts—
los ging er namentlich gegen die Deutschen, gegen Ludwig vor.
Am 8. Oktober 1323 ließ er, damit Ludwig sich nicht mit
Unkenntnis entschuldigen könnte, ein umfangreiches Schriftstück
an die Thüren des Doms von Avignon anschlagen, da der
Zugang zu Ludwig nicht sicher sei, Versäumnis aber Gefahr
bringe, und dann den päpstlichen Rektoren und Befehlshabern
in Italien, den deutschen und italienischen Bischöfen, dem Erz⸗
bischof von Gran und dem König von Frankreich übermitteln.
Darin führte er aus: Bei zwiespältiger deutscher Königswahl
falle die Prüfung der Wahl wie die Billigung oder Zurück—
weisung des Erwählten dem Papste zu. Ludwig habe diese
Prufung nicht nachgesucht; obwohl nur Erwählter, habe er sich
König genannt, sich königliche Rechte angemaßt, ja kaiserliche
Rechte in Italien auszuüben sich unterfangen. Er solle bei Strafe
des Banns sein Regiment binnen drei Monaten niederlegen,
es sei denn, daß er vom Papste vorher bestätigt werde.
Zunächst schien es, als wollte Ludwig nachgeben und sich
in Verhandlungen mit der Kurie einlassen. Er schickte Gesandte
an den Papst, die ehrerbietigst um eine angemessene Frist bitten
sollten, damit er durch Prokuratoren sich verteidigen und seine
Unschuld beweisen könnte. Aber kurze Zeit darauf, am
18. Dezember 1323, noch ehe die am 12. November bevoll⸗
1E. Albe, Annales de daint-Louis-des-Français, Juillet 1902,
p. 346 8.