Full text: Wirtschaft als Leben

Über die „Grundbegriffe“ V. 
III 
ein Anlaß, in der Nationalökonomie von „Grundbegriffen“ zu reden, in einem 
ernsten, nationalökonomiscb - methodologischen Sinne, dann würde dieser 
möglichen Sache des Namens „Grundbegriffe“ offenbar kein Haar gekrümmt, 
trotzdem die Kritik, wie es immer klarer wird, die herkömmliche Bezeich 
nung „Grundbegriffe“ logisch zu erdrosseln sucht, und später auch den auf 
zählenden Worten hart zusetzen wird! In jener ersteren Hinsicht aufzuklären, 
und in der letzteren zu beruhigen, das war der Zweck dieser Randglosse. 
Nun werden die Fälle absehbar, in denen ein Zusammenhang 
möglich ist, zwischen der Bezeichnung „Grundbegriffe“ auf der einen 
und der Artgemeinschaft der Eingeborenen Fachausdrücke auf der an 
deren Seite. Es ist ein Sachverhalt da, der für die Pflege der national 
ökonomischen Wissenschaft in irgendeiner Form in Kraft steht, und 
dem jenes Verhältnis der bloßen Worte nur die Schale bedeutet. Die 
Bezeichnung „Grundbegriffe“ kann sich unmittelbar auf diese Schale 
beziehen, als der Ausdruck dieses Verhältnisses der bloßen Worte. 
Diese Bezeichnung kann sich aber auch unmittelbar auf den Kern be 
ziehen, als der Ausdruck jenes Sachverhaltes. Dann ist nur ein mittel 
barer Bezug auf die Artgemeinschaft der Eingeborenen Fachausdrücke 
vorhanden, und offenbar im Sinne einer Erklärung dieser Artgemein- 
schaft. Denn vom Boden der Kritik aus sondert sich ja Schale und 
Kern im Sinne von Tatbestand und Erklärung. 
Das sind die beiden möglichen Fälle des Zusammenhanges. So 
ersteht die Frage, ob die Bezeichnung „Grundbegriffe“ mit der Schale, 
oder mit dem Kern jenes Sachverhaltes zu tun hat. Im Munde der 
Kritik erhält diese Frage die Form: Ist die Bezeichnung „Grundbe 
griffe“ als der Ausdruck des festgestellten Tatbestandes anzusehen, 
oder bedeutet sie, weil sie als der Ausdruck des dahingestellten Sach- 
wäre, schon die Erklärung der Artgemein - 
Fachausdrücke ? Die Trennung dieser beiden 
grundsätzlich gemeint; es kann eben nur der 
ome oder der andere wirklich zutreffen. Es steht schon in zweiter 
Linie, ob vielleicht eine tatsächliche Vermischung dazwischen eintritt, 
so etwa, daß jene Bezeichnung Ausdruck des Tatbestandes wäre, und 
nur dem Scheine nach den letzteren erklärt. 
Dieser Frage kommen die früheren Nachweise zu Hilfe. Es hat 
sich ja gezeigt, wie fraglich es um diese Bezeichnung bestellt ist; daß 
sie auf jeden Fall nur von dem Range eines Sammelnamens wäre, sei 
es für was immer, und auf jeden Fall auch einen ganz offen liegenden 
Tatbestand zur Seite haben muß. Alles Dies mildert den Eindruck 
denn sonst müßte auch diese Frage ganz widersinnig erscheinen. Was 
• «naites 
anzuerkennen 
schaff der Eingeborenen 
Möglichkeiten ist streng:
	        
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