Über die „Grundbegriffe“ V.
III
ein Anlaß, in der Nationalökonomie von „Grundbegriffen“ zu reden, in einem
ernsten, nationalökonomiscb - methodologischen Sinne, dann würde dieser
möglichen Sache des Namens „Grundbegriffe“ offenbar kein Haar gekrümmt,
trotzdem die Kritik, wie es immer klarer wird, die herkömmliche Bezeich
nung „Grundbegriffe“ logisch zu erdrosseln sucht, und später auch den auf
zählenden Worten hart zusetzen wird! In jener ersteren Hinsicht aufzuklären,
und in der letzteren zu beruhigen, das war der Zweck dieser Randglosse.
Nun werden die Fälle absehbar, in denen ein Zusammenhang
möglich ist, zwischen der Bezeichnung „Grundbegriffe“ auf der einen
und der Artgemeinschaft der Eingeborenen Fachausdrücke auf der an
deren Seite. Es ist ein Sachverhalt da, der für die Pflege der national
ökonomischen Wissenschaft in irgendeiner Form in Kraft steht, und
dem jenes Verhältnis der bloßen Worte nur die Schale bedeutet. Die
Bezeichnung „Grundbegriffe“ kann sich unmittelbar auf diese Schale
beziehen, als der Ausdruck dieses Verhältnisses der bloßen Worte.
Diese Bezeichnung kann sich aber auch unmittelbar auf den Kern be
ziehen, als der Ausdruck jenes Sachverhaltes. Dann ist nur ein mittel
barer Bezug auf die Artgemeinschaft der Eingeborenen Fachausdrücke
vorhanden, und offenbar im Sinne einer Erklärung dieser Artgemein-
schaft. Denn vom Boden der Kritik aus sondert sich ja Schale und
Kern im Sinne von Tatbestand und Erklärung.
Das sind die beiden möglichen Fälle des Zusammenhanges. So
ersteht die Frage, ob die Bezeichnung „Grundbegriffe“ mit der Schale,
oder mit dem Kern jenes Sachverhaltes zu tun hat. Im Munde der
Kritik erhält diese Frage die Form: Ist die Bezeichnung „Grundbe
griffe“ als der Ausdruck des festgestellten Tatbestandes anzusehen,
oder bedeutet sie, weil sie als der Ausdruck des dahingestellten Sach-
wäre, schon die Erklärung der Artgemein -
Fachausdrücke ? Die Trennung dieser beiden
grundsätzlich gemeint; es kann eben nur der
ome oder der andere wirklich zutreffen. Es steht schon in zweiter
Linie, ob vielleicht eine tatsächliche Vermischung dazwischen eintritt,
so etwa, daß jene Bezeichnung Ausdruck des Tatbestandes wäre, und
nur dem Scheine nach den letzteren erklärt.
Dieser Frage kommen die früheren Nachweise zu Hilfe. Es hat
sich ja gezeigt, wie fraglich es um diese Bezeichnung bestellt ist; daß
sie auf jeden Fall nur von dem Range eines Sammelnamens wäre, sei
es für was immer, und auf jeden Fall auch einen ganz offen liegenden
Tatbestand zur Seite haben muß. Alles Dies mildert den Eindruck
denn sonst müßte auch diese Frage ganz widersinnig erscheinen. Was
• «naites
anzuerkennen
schaff der Eingeborenen
Möglichkeiten ist streng: