fullscreen: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

200 Zweiter Teil. Handel. VIII. Der Wettbewerb im Handel rc. 
5. Die Firmenverschleierung wiederum besteht darin, daß der illoyale 
Geschäftsmann zwischen dem Namen seiner eigenen Firma und demjenigen seines 
Konkurrenten eine Konfusion hervorruft, so daß eine Verwechselung beider 
Etablissements stattfindet. 
Ein Kaufmann in Mainz versendet das Wasser der Salzquelle zu Kronthal im 
Taunus als „Apollinarisbrunnen" und bewirkte dadurch eine Verwechselung mit der 
Aktiengesellschaft „Apollinarisbrunnen, vormals Kreuzberg" zu Remagen. Auf den 
Krügen, Zinnkapseln, Korken und Etiketten brachte er sogar eine dem angemeldeten 
Warenzeichen der letzteren nachgebildete Marke an. — In Berlin machen einem 
Kleiderhändler, der sein Geschäft „Zum Pascha" nannte, nacheinander Geschäfte mit 
der Bezeichnung „Zum Kleiderpascha" und „Zum feinen Kleiderpascha" Konkurrenz. 
— In einer französischen Stadt betreibt ein Restaurateur ein gutgehendes Restaurant 
unter dem Namen „Aux Gourmets“; in seiner Nähe eröffnet ein Konkurrent ein 
Geschäft unter dem Schilde „Aux drais Gourmets“. — In einer Straße von Paris, 
in der bereits ein „Cafd des dames“ existiert, eröffnet ein Konkurrent ein 
„Nouveau cafd des dames“. 
Vielbesprochen sind die Prozesse, die die weltbekannte Bleistiftfirma A. W. Faber 
in Stein gegen verschiedene Konkurrenten wegen Namensmißbrauchs geführt hat. 
Die letzteren hatten eine wahre Jagd auf Personen, die den Namen „Faber" trugen, 
angestellt und sich mit ihnen jeweilig assoziiert, einzig, um ihren Namen verwenden 
und auf diese Weise der Originalfirma die Kundschaft abspenstig machen zu können. 
— Ein ähnliches Vorkommnis hat im Jahre 1892 in der Klagesache des Champagner 
hauses Louis Roederer in Rheims gegen Mercier L Co. in Epernay gespielt. 
Letztere hatte einen Zeitungsausträger in Straßburg, namens Charles Roederer, 
aufgetrieben, von ihm sich das Recht, seines Namens sich bedienen zu dürfen, notariell 
übertragen lassen, ihm eine Wohnung in Rheims gemietet und verkauften Cham 
pagner mit der Marke „Charles Roederer, Rheims". 
6. Auf derselben Linie bewegt sich der Versuch, die Bezeichnungen, mit denen 
im Verkehr die Waren zur Unterscheidung von anderen versehen werden, dazu zu 
benutzen, um eine Verwechselung der Produkte herbeizuführen. Solche 
Warenbenennungen sind der Name, die Marke, die Herkunftsbezeichnung. 
Professor Jäger und Pfarrer Kneipp haben wiederholt gegen Konkurrenz 
produkte mit der Bezeichnung „System Jäger", „System Kneipp" protestiert. — Die 
Höchster Farbwerke bringen seit einiger Zeit Migränintabletten in den Handel, vor 
deren Nachahmung sie bereits öffentlich haben warnen müssen. — Apotheker Dörings 
Eulenseife wurde durch eine minderwertige Adlerseife in die Enge getrieben. — 
Modegeschäfte, vielfach auch Hutmachereien, nähen in Damenhüte Kopffutter ein, das 
den Namen von imitierten Pariser Firmen aufweist. — Eine Strumpfwarenfabrik 
in Chemnitz legte den unter dem Namen „Estremadura" geführten Fabrikaten ein 
Kärtchen mit aufgewickeltem Garn bei, auf diese Weise den Käufern gleich das 
Stopfgarn anbietend. Die Kärtchen trugen den Namen „Hauschildsche Estremadura" 
und erweckten die unberechtigte Annahme, daß die Strümpfe ebenfalls aus Hau- 
fchildfchem Garn gefertigt waren. 
Sehr üppige Schößlinge treibt dieses Verfahren durch falsche Bezeichnung eines 
Produktes mit Rücksicht auf seine lokale Herkunft. Es ist unter Fabrikanten und 
Kaufleuten eine beliebte Sitte, Waren fälschlicherweise mit dem Namen einer Gegend, 
deren Erzeugnisse sich eines besonderen Rufes erfreuen, zu bezeichnen, auch wenn sie 
gar nicht aus jenen Gegenden stammen. So namentlich im Handel mit Tabak und 
mit Wein. Indes auch zahlreiche Genußmittel, wie Liköre, Tee, Schokoladen, Luxus 
artikel, Parfümerien, Seifen, selbst Gegenstände des täglichen Gebrauches, wie Butter, 
Honig, Nudeln, Zahnbürsten, kommen in den Handel mit ganz anderen Herkunfts-
	        
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