4, Buch. V. Teil. Die Steuern.
des Individuums nicht in Anspruch zu nehmen; er würde in das
kaleidoskopisch-labyrinthische Gefüge der individuellen Verhältnisse
eindringen müssen, wenn er die Beachtung aller die Leistungs-
fähigkeit beeinflussenden Momente sich zur Aufgabe stellte. Es
gibt kein Individuum, bei dem infolge gewisser obschwebender Ver-
hältnisse das arıthmetische Maß nicht seine Dienste versagen würde.
1000 Mark können bei A eine höhere Leistungsfähigkeit bedeuten,
wie bei B, dagegen eine geringere wie bei C. Der Staat kann in
das Abwägen dieser Verhältnisse kaum eingehen; in der Regel
betrachtet er nur den objektiven, allgemeinen Wert der’ betreifen-
den Summen; er untersucht nur, welchen Wert 10000 Mark für
jeden auf dem Markt, im Verkehr bedeuten, höchstens nimmt er
einige hochwichtige, prägnante Momente in Betracht, wie Anzahl
der Kinder, Gesundheitszustand, Zivilstand, Differenz von fundiertem
und unfundiertem Einkommen usw. Außerdem gibt es aber noch
viele Faktoren, deren Einfluß die Leistungsfähigkeit erhöht bzw.
vermindert. Dasselbe Einkommen bedeutet höchst verschiedene
Steuerfähigkeit, wenn in dem einen Fall aus demselben alle Be-
dürfnisse befriedigt werden müssen, in dem anderen die Bedürfnis-
befriedigung in natura unentgeltlich geschieht, so daß das Geld-
einkommen vollständig frei zur Verfügung steht. Diese Momente
beeinflussen auch die Verwendung des Einkommens, Konsumtion
und Kapitalbildung. Unter gegebenen Verhältnissen wird derselbe
Betrag eine größere Steuerkraft repräsentieren, also bei der Kon-
sumtion oder der !Kapitalbildung sich kräftiger geltend machen,
daher auf diesem Wege eine größere Steuerlast auf sich nehmen,
natürlich immer vorausgesetzt, daß Gegenstände des dringendsten
Lebensbedarfes nicht besteuert sind; würden ja sonst trotz der
größeren Steuerlast die schwächeren Steuerkräfte gezwungen sein,
auch einen großen Teil der Verzehrungssteuern auf sich zu nehmen.
Andererseits kann es aber nicht bezweifelt werden, daß in dieser
Beziehung, wie wir oben sahen, eine Steuererleichterung für die
überlasteten Steuerkräfte nur dann zu erreichen ist, wenn sie einem
gewissen Verbrauch oder Genuß entsagen; wollen sie sich dem
nicht anbequemen, so werden sie natürlich gezwungen sein, auch
von den Verzehrungssteuern einen entsprechenden Teil auf sich zu
nehmen und die individualisierende Wirkung der Verzehrungssteuer
wird unterbleiben; sie werden die Steuer ebenso tragen, wie die
am schwächsten belasteten Steuerkräfte. Aus jener Auffassung, daß
die Verzehrungssteuer nur jenen Teil des Einkommens in Anspruch
nehmen will, welcher der Ertragssteuer usw. entging, würde not-
wendigerweise folgen, daß soferne jemand den Beweis erbringen
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