Full text: Finanzwissenschaft

4, Buch.  V. Teil. Die Steuern. 
des Individuums nicht in Anspruch zu nehmen; er würde in das 
kaleidoskopisch-labyrinthische Gefüge der individuellen Verhältnisse 
eindringen müssen, wenn er die Beachtung aller die Leistungs- 
fähigkeit beeinflussenden Momente sich zur Aufgabe stellte. Es 
gibt kein Individuum, bei dem infolge gewisser obschwebender Ver- 
hältnisse das arıthmetische Maß nicht seine Dienste versagen würde. 
1000 Mark können bei A eine höhere Leistungsfähigkeit bedeuten, 
wie bei B, dagegen eine geringere wie bei C. Der Staat kann in 
das Abwägen dieser Verhältnisse kaum eingehen; in der Regel 
betrachtet er nur den objektiven, allgemeinen Wert der’ betreifen- 
den Summen; er untersucht nur, welchen Wert 10000 Mark für 
jeden auf dem Markt, im Verkehr bedeuten, höchstens nimmt er 
einige hochwichtige, prägnante Momente in Betracht, wie Anzahl 
der Kinder, Gesundheitszustand, Zivilstand, Differenz von fundiertem 
und unfundiertem Einkommen usw. Außerdem gibt es aber noch 
viele Faktoren, deren Einfluß die Leistungsfähigkeit erhöht bzw. 
vermindert. Dasselbe Einkommen bedeutet höchst verschiedene 
Steuerfähigkeit, wenn in dem einen Fall aus demselben alle Be- 
dürfnisse befriedigt werden müssen, in dem anderen die Bedürfnis- 
befriedigung in natura unentgeltlich geschieht, so daß das Geld- 
einkommen vollständig frei zur Verfügung steht. Diese Momente 
beeinflussen auch die Verwendung des Einkommens, Konsumtion 
und Kapitalbildung. Unter gegebenen Verhältnissen wird derselbe 
Betrag eine größere Steuerkraft repräsentieren, also bei der Kon- 
sumtion oder der !Kapitalbildung sich kräftiger geltend machen, 
daher auf diesem Wege eine größere Steuerlast auf sich nehmen, 
natürlich immer vorausgesetzt, daß Gegenstände des dringendsten 
Lebensbedarfes nicht besteuert sind; würden ja sonst trotz der 
größeren Steuerlast die schwächeren Steuerkräfte gezwungen sein, 
auch einen großen Teil der Verzehrungssteuern auf sich zu nehmen. 
Andererseits kann es aber nicht bezweifelt werden, daß in dieser 
Beziehung, wie wir oben sahen, eine Steuererleichterung für die 
überlasteten Steuerkräfte nur dann zu erreichen ist, wenn sie einem 
gewissen Verbrauch oder Genuß entsagen; wollen sie sich dem 
nicht anbequemen, so werden sie natürlich gezwungen sein, auch 
von den Verzehrungssteuern einen entsprechenden Teil auf sich zu 
nehmen und die individualisierende Wirkung der Verzehrungssteuer 
wird unterbleiben; sie werden die Steuer ebenso tragen, wie die 
am schwächsten belasteten Steuerkräfte. Aus jener Auffassung, daß 
die Verzehrungssteuer nur jenen Teil des Einkommens in Anspruch 
nehmen will, welcher der Ertragssteuer usw. entging, würde not- 
wendigerweise folgen, daß soferne jemand den Beweis erbringen 
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