Haushalten und Unternehmen, XIII.
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schiedenen „Zwecke“ klar, denen das Gebilde mit seiner Struktur angepaßt
erscheint, als „Einrichtung“. Dauerstreben können auch aus der Gliede
rung selber abgeleitet sein. Sie entspringen dann dem Wechselspiel
zwischen Wiederkehr, Not und Macht; man denke an „Leitung“, an „Ord
nung“, an „Buchführung“; aber z. B. auch an die „Rüstung für Angriff und
Verteidigung“, die sich scheinbar auf kaum Absehbares bezieht; in dieser
mittelbaren Art wird überhaupt auch aus dem „Unvorhersehbaren“ ein Moment
des Strebens, und somit der Struktur. Jene abgeleiteten Streben drängen
noch im Kreise der übrigen zur Gliederung. Zugleich bedeuten sie den
Umweg, auf dem sich auch die „wirtschaftlichen und „gesell
schaftlichen“ Zusammenhänge für die Struktur des Gebildes zur Geltung
bringen. Auch sie regeln dann die Umformung und bedingen die Art, wie
das Handeln nun im engeren Sinne, an der Hand der Umformungen, zu-
ständlich erfaßbar wird.
Diese abgeleiteten Streben treten um so deutlicher hervor, je um-
spannender das Gebilde ist; je bedeutsamer also schon die Gliederung
ist, die ihm unterliegt. Bei den umspannendsten Gebilden sind wir dann
leicht geneigt, überhaupt nur diese abgeleiteten Streben in Rücksicht zu
nehmen! Wir gelangen damit zu der trügerischen Vorstellung, als ob ein
„privates“ Leben von einem „öffentlichen“, „politischen“ Leben gleichsam
überwölbt wäre; und weiter, als ob der „Staat“, die „Gemeinde“ mit
nichts anderem als jenem Überbau zu tun hätte; der natürlich nicht als
das früher erwähnte „Übereinander“ des umgeformten Geschehens gemeint
wäre. In Wahrheit ist auch nach unten hin die Eine Allbedingnis innerhalb
des Gebildes rege, unmittelbar, oder irgendwie vermittelt. Unser „privates“
Leben, wie wir es führen, ist im wesentlichsten Sinne, nicht bloß „seiten
weise“, aus seiner Eingliederung in „Staat“, „Gemeinde“ usw., bedungen.
Bedingungen, von denen es gar nicht ablösbar ist! Der
«staatenlose“ Zustand kann sich nicht etwa auf das „Tierleben“ berufen,
das ist auf ganz anderen, uns fremden Gleichungen des Zusammenhanges
aufgebaut: die Vorstellung selber ist ein Gedankenfehler, und
jener Zustand nur in schwacher Annäherung als das „Chaos“ ausmalbar,
dem sofort Gebilde neu entsteigen müßten!
Jene Vorstellung ist ein Widerspruch in sich, dem aber die Bahn ge
ebnet ist, eben durch den Trug jener Scheidung zwischen dem „privaten“
und einem „öffentlichen“ Leben. Auch die letztere besagt eine Willkür, die
unter Umständen klärend wirkt; wir müssen oft genug von „öffentlichem“
und „privatem“ Leben sprechen, 'um uns im wogenden Geschehen zurecht
zufinden. Zum Trug wird auch diese Scheidung erst, sobald man an ihren
sachlichen Ernst glaubt. Es liegt aber nahe, wenn es in Kürze auch nicht
darzulegen geht, daß uns in solchem Trug am meisten noch die juristische