Full text: Wirtschaft als Leben

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( Die Herrschaft des Wortes“, 
nebenher. Es ist auch der andere Fall möglich, daß im Kreise der 
Dauerstreben, die einem Ausgleiche unterliegen, das eine Streben die 
gemeinsame Tochter aller übrigen vorstellt. Sein Zweckgehalt 
beruht darin, alle anderen Dauerstreben erfüllbarer zu machen. 
In die Zahl aller übrigen „Zwecke“ ist dann auch der „Erwerbs 
zweck“ eingeschlossen. Das ist natürlich nur unter bestimmten Vor 
aussetzungen möglich, die früher anzudeuten waren: „Geld“! Man 
darf aber diesen Ausdruck nur als das „Stichwort“ eines hochver 
wickelten Sachverhaltes nehmen. 
Für das persönliche Gebaren, das unter dem Hergange des 
Haushaltens waltet, wirkt jener Wechsel überaus einschneidend. Da 
macht es einen gewaltigen Unterschied aus, ob ein Vielerlei des 
Handelns vollzogen wird, von dem sich jedes auf eigene Faust zum 
Erfolge durchschlägt; oder ob es an den Erfolg der einen Art 
Handeln gebunden ist, in welchem Ausmaße alles andere sich vollziehen 
läßt: ob also ein „Erwerben“ eingreift, das nach seinem einheit 
lichen Bezug auf das Geschehen, über den Ausgleich aller Dauerstreben 
hinweg, als jenes „Einwerben“ erscheint, das im Gebilde gut und bös 
Wetter macht. Aber trotzdem in diesem Fall auch der Hergang des 
Werbe ns einspielt, wird davon immer nur die besondere Art des 
Ausgleiches berührt. Für den Hergang des Haushaltens ändert sich 
nichts, weil es auf den besonderen Zweckgehalt der Dauerstreben 
gar nicht ankommt. Es tritt der „Erwerbszweck“ aufs Haar so in 
Wettbewerb mit allen übrigen, wie es etwa der „Wohnzweck“ oder 
irgendein anderer „Zweck“ tut. Nach wie vor bleibt das Haushalten 
die eigentümliche Oberstufe des Wertens; denn im Grundsätze 
ändert sich nicht das mindeste. 
Wohl in derTatsache aber kann etwas Platz greifen, 
das uns auf jene dritte Formel verweist. Ich schalte den 
Hinweis ein, daß jederzeit eines der Dauerstreben, die vom Ausgleich 
umklammert sind, den Anlaß zum Sprossen eines Tochtergebildes 
geben kann: ein Gebilde, das trotz seiner eigenen Gliederung noch in 
jener des ursprünglichen Gebildes eingehängt bleibt. Im rollenden 
Kreise rotiert dann ein kleinerer irgendwie mit. Damit ist nur eine 
der mancherlei Verwicklungen gestreift, denen ich hier nicht nachgehen 
kann. Auch jenes Tochtergebilde ist dann für sich erfaßbar; einmal 
als eine Gesellung, mit der zugleich irgendeine Personalunion io 
Kraft steht, und das andere Mal als Haushalt für sich. Es wird ihm 
auch seine eigene „technische Formel“ entsprechen. Diese kann 
recht einfach sein, wenn es nur ein einzelnes Dauerstreben war, über 
dem das Gebilde als Schößling des Muttergebildes aufgewachsen ist-
	        
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