Full text : Wirtschaft als Leben

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( Die  Herrschaft  des  Wortes“,

nebenher.  Es  ist  auch  der  andere  Fall  möglich,  daß  im  Kreise  der
Dauerstreben,  die  einem  Ausgleiche  unterliegen,  das  eine  Streben  die
gemeinsame  Tochter  aller  übrigen  vorstellt.  Sein  Zweckgehalt
beruht  darin,  alle  anderen  Dauerstreben  erfüllbarer  zu  machen.
In  die  Zahl  aller  übrigen  „Zwecke“  ist  dann  auch  der  „Erwerbszweck“ ­
  eingeschlossen.  Das  ist  natürlich  nur  unter  bestimmten  Voraussetzungen ­
  möglich,  die  früher  anzudeuten  waren:  „Geld“!  Man
darf  aber  diesen  Ausdruck  nur  als  das  „Stichwort“  eines  hochverwickelten ­
  Sachverhaltes  nehmen.
Für  das  persönliche  Gebaren,  das  unter  dem  Hergange  des
Haushaltens  waltet,  wirkt  jener  Wechsel  überaus  einschneidend.  Da
macht  es  einen  gewaltigen  Unterschied  aus,  ob  ein  Vielerlei  des
Handelns  vollzogen  wird,  von  dem  sich  jedes  auf  eigene  Faust  zum
Erfolge  durchschlägt;  oder  ob  es  an  den  Erfolg  der  einen  Art
Handeln  gebunden  ist,  in  welchem  Ausmaße  alles  andere  sich  vollziehen
läßt:  ob  also  ein  „Erwerben“  eingreift,  das  nach  seinem  einheitlichen ­
  Bezug  auf  das  Geschehen,  über  den  Ausgleich  aller  Dauerstreben
hinweg,  als  jenes  „Einwerben“  erscheint,  das  im  Gebilde  gut  und  bös
Wetter  macht.  Aber  trotzdem  in  diesem  Fall  auch  der  Hergang  des
Werbe  ns  einspielt,  wird  davon  immer  nur  die  besondere  Art  des
Ausgleiches  berührt.  Für  den  Hergang  des  Haushaltens  ändert  sich
nichts,  weil  es  auf  den  besonderen  Zweckgehalt  der  Dauerstreben
gar  nicht  ankommt.  Es  tritt  der  „Erwerbszweck“  aufs  Haar  so  in
Wettbewerb  mit  allen  übrigen,  wie  es  etwa  der  „Wohnzweck“  oder
irgendein  anderer  „Zweck“  tut.  Nach  wie  vor  bleibt  das  Haushalten
die  eigentümliche  Oberstufe  des  Wertens;  denn  im  Grundsätze
ändert  sich  nicht  das  mindeste.
Wohl  in  derTatsache  aber  kann  etwas  Platz  greifen,
das  uns  auf  jene  dritte  Formel  verweist.  Ich  schalte  den
Hinweis  ein,  daß  jederzeit  eines  der  Dauerstreben,  die  vom  Ausgleich
umklammert  sind,  den  Anlaß  zum  Sprossen  eines  Tochtergebildes
geben  kann:  ein  Gebilde,  das  trotz  seiner  eigenen  Gliederung  noch  in
jener  des  ursprünglichen  Gebildes  eingehängt  bleibt.  Im  rollenden
Kreise  rotiert  dann  ein  kleinerer  irgendwie  mit.  Damit  ist  nur  eine
der  mancherlei  Verwicklungen  gestreift,  denen  ich  hier  nicht  nachgehen
kann.  Auch  jenes  Tochtergebilde  ist  dann  für  sich  erfaßbar;  einmal
als  eine  Gesellung,  mit  der  zugleich  irgendeine  Personalunion  io
Kraft  steht,  und  das  andere  Mal  als  Haushalt  für  sich.  Es  wird  ihm
auch  seine  eigene  „technische  Formel“  entsprechen.  Diese  kann
recht  einfach  sein,  wenn  es  nur  ein  einzelnes  Dauerstreben  war,  über
dem  das  Gebilde  als  Schößling  des  Muttergebildes  aufgewachsen  ist-
            
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