Ausblicke, III.
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verweise ich einfach auf das juristische Denken. Von der anderen
Seite her ist die Welt des Handelns nur soweit Stoff unseres Denkens,
als unzerfällende Erkenntnis in Frage kommt. Dann aber liegt
mit dem Handeln ein Stoff vor, so wuchtig gegeben, wie gar kein zweiter L
Ich erwäge hier ausschließlich das grundsätzliche Verhältnis. Meine
Erwägung kümmert sich also um die Schwierigkeiten nicht, zur
Gegebenheit dieses Stoffes vorzudringen; sei es auf dem
Wege der Information, oder der Umfrage, oder der Überlieferung, oder
etwas anderem. Das betrifft Sorgen der Methode; um die handelt es
sich nicht 1 Ehe man den Vollzug einer Erkenntnis, gleichsam die
Wege der Forschung erörtert, muß die Möglichkeit dieser Erkenntnis
außer Zweifel stehen, also gleichsam das Ziel der Forschung. Darauf
allein kommt es hier an.
Mit dem Blicke auf das Erleben liegt d:e Welt v f dieser
nicht bloß als der im Wesen einerlei Stoff gegeben ’
Stoff ist auch durch und durch Einer, aus eitel Zusammenha g
in sich abgeschlossen. Was aber so im Grundwesen Eines ist kann
nicht mehr im grundsätzlichen Sinne vereinfacht werden; oder es wi
im Wesen verkannt. Bei Strafe des Fehlers im Grundsätze verbietet
es sich dann, eine „Unifikation“ als das letzte zu erstreben. Erken ’
ist hier einzig in dem Sinne möglich, daß sich uns lese in ei
selber erschließt: der Eine Zusammenhang alles Erlebten.
Hier wird der Gegensatz zwischen der unzerfällenden Erkenntnis
und der Naturwissenschaft ein viel zu schroffer, um ihn gänzlich außer
Spiel zu lassen. Näher kann ich es freilich nicht ausführen, in welchem
Sinne die Naturwissenschaft von einem Vielerlei des Geschehens aus
geht, und zu einem Einerlei hinstrebt; während ja das unzerfallende
Denken sofort bei dem Handeln einsetzt, wie es uns nach dem Verbilde
unseres eigenen erschließbar ist, um nun dessen Einheit zu erbissen.
Auch dabei, wie hier eigentlich überall, handelt es sich um Dinge,
die ihre wiederholte und meisterhafte Erledigung in der Literatur
gefunden haben; was aber nicht hindert, daß so Längsterkanntes stets
von neuem verkannt wird. In bezug auf jenen Zwiespalt, der innerha b er
erfahrungswissenschaftlichen Erkenntnis klafft, gebricht es leider noch an
einer einheitlichen Fassung der Ansichten. Sonst konnte
Slc h auch der Wahn, als ob „Wissenschaft" und „Gesetz-
unzertrennliche Dinge wären, nicht so zähe behauptenl
Er tut es nur zu sehr; und eben im Bunde mit Anschauungen, für die
jener unversöhnliche Gegensatz einfach nicht besteht. Höchstens, daß
man dabei einen erheblichen Unterschied im Grade der Verwicklung