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,Die Herrschaft des Wortes“,
das Schwanken. Es läßt sich nicht schnell genug darlegen, wie diese
„symptomatische“ Bedeutung nur damit zu tun hat, daß in ihrer
besonderen Art auch diese „Gesetze“ eine offene Tür einrennen: Sie
bestätigen mittelbar den Gemeinplatz, daß im Handeln Alles mit Allem
zusammenhängt; genau so, wie rieselnde Sandkörner eben nur darauf
hin einen Kegel ergeben, daß sie in Berührung miteinander bleiben.
Nun deuten aber diese „Gesetze“ auf jenen Allzusammenhang im
Handeln hin, der als solcher für „Gesetzeserklärung“ viel zu gut ist.
In diesem Sinne bedeuten jene „Gesetze“ ihre eigene Verhöhnung.
Wenn man glaubt, wenigstens von „Entwicklungsgesetzen“, „histo
rischen Gesetzen“ u. dgl. sprechen zu dürfen, so ist dies im Grunde
nichts als ein recht wortseliges Zugeständnis an jene Irrung durch
Mark und Bein. Damit nur ja der unzerfällenden Erkenntnis der Auf
putz jenes Wortes „Gesetz“ nicht entgehe 1 Einerlei und Einheit, im
Sinne jenes Gegensatzes, der abermals nicht aus den Worten zu klügeln
ist, sondern aus unserer Sache zu verstehen, das läßt sich nicht unter
einen Hut bringen. Nichts anderes aber versuchen diese ausflüchtigen
Wendungen. Sofern der Ausdruck „Gesetz“ nur irgendwie auf das
Streben nach dem Einerlei gemünzt ist, während der Ausdruck „histo
risch“ der richtigen Auffassung Raum geben will, dem Streben nach
der Einheit, dann schielt man zur gleichen Zeit nach dem Einerlei
und nach der Einheit. Ebensogut wie von einem „historischen Gesetze“,
kann man von einem nassen Feuer reden.
Wer den unversöhnlichen Gegensatz verkennt, zwischen
zerfällender und unzerfällender Erkenntnis, der versagt sich natürlich
auch den Blick für alle Vorzüge, die der unzerfällenden Erkenntnis
gerade aus diesem Gegensätze erblühen. Der Form nach setzt die
unzerfällende Erkenntnis gleich dort ein, wo die zerfällende erst hin
strebt ! Das war oben gestreift worden. Schon in der Form steht auch
das Erfassen der Einheit höher als jenes bloße Erfassen der
Einheitlichkeit, wie es mit dem Streben nach dem Einerlei vor
liegt, auf dem Wege des vereinfachenden „Gesetzes“. Die Vorzüge
liegen aber auch greifbarer da.
Wenn irgendeine Abfolge der Erscheinungen ihrer Verall
gemeinerung standhält; wenn ich also weiß, auf A folgt immer B: hat
damit meine Erkenntnis etwas gewonnen? Doch nur mittelbar; nur
soweit, als ich die Erkenntnis dem Handeln unterstelle, zum
Heile seiner strebigen Zusammenhänge. Wie eine weitere Zerlegung
jener Abfolge schließlich auch nicht geradeaus mein Erkennen befriedigt)
da alle Zerlegung wieder nur vor Abfolgen hinführt, deren Eintreffe 11
mir gar nichts sagt; wie hier abermals nur das Handeln den Vorteil