Full text: Wirtschaft als Leben

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,Die Herrschaft des Wortes' 1 , 
Menschheitsleben und Geschichte, das steht in keinem 
anderen Verhältnisse zueinander, als daß hier die zwei möglichen 
Auffassungen eines Dritten vorliegen. Nur dieses Dritte jedoch ist 
Stoff unseres Denkens, dem letzteren gegeben: Die Welt des 
Handelns nämlich, die eben nur die Eine ist, als das Eine und große 
Gewebe der Erlebnissel Diese Welt hat keine „Gebiete“ und keine 
„Seiten“. Davon spricht man stets nur im kürzenden Sinne, aber 
keineswegs immer im abgeklärten; und spricht überall dort davon, wo 
in Wahrheit nur die Unterschiede in der Erkenntnis, oder 
ein engerer Wechsel der Beschauung, alleinig scheidet und sondert. 
So kann man das eine Mal in der Geschichte, das andere Mal im 
Menschheitsleben den Gegenstand einer Wissenschaft erblicken. Allein 
man sei sich klar, daß da und dort die nämliche Welt des Handelns 
den Stoff beisteuert, der jedesmal nur aus einem anderen Gesichts 
punkte beschaut wird. In beiden Fällen entspringt hier der Gesichts 
punkt aus dem Stoffe selber. So, wie er unserem Denken gegeben 
ist, zwingt er das Streben nach der Einheit auf. Aber die Einheit 
läßt sich nicht anders erfassen als nur im Sinne jener Auslese oder 
im Sinne jenes Zusammenballens. Dem einen Gesichtspunkt entspricht 
die Auffassung der Welt des Handelns als Geschichte, dem anderen 
wieder als Menschheitsleben. 
Hier ist also in die Erledigung des Stoffes kein fremder 
Gesichtspunkt hineingetragen; in diesem Geiste ist die Erkenntnis 
da und dort eine erfahrungswissenschaftliche. Vor der Welt 
des Handelns sind als reine Erfahrungswissenschaften nur jene 
beiden möglich: die eine mit der Geschichte, die andere mit dem 
Menschheitsleben als Vorwurf. Auf einen Fall anderen Schlages habe 
ich mit dem Beispiele der Jurisprudenz hingewiesen. Da ließ sich 
der Gesichtspunkt der Regelung des Handelns als jener an 
deuten, der irgendwie voransteht. Gleich von Haus aus tritt aber dieser 
Gesichtspunkt auch dort hinzu, wo sich das juristische Denken mit 
der Erfahrung verbindet, wie in der Rechtsgeschichte. In ähn 
licher Art, wie es die Jurisprudenz tut, bleibt auch die Ethik der 
unzerfällenden Erkenntnis treu. Ihr steht der Gesichtspunkt der 
Weisung des Handelns voran. Nicht das Geschehen als solches, 
aber auch nicht das Um und Auf seines Vollzuges, sondern das Streben, 
das in ihm atmet, das fällt für die Ethik in Betracht. 
Die Welt des Handelns, Ethik und Moral, das läßt sich nicht von 
einander trennen. Mit der ersteren liegt ja der Allzusammen 
hang des Handelns vor, der uns Alle für Jeden, und Jeden für uns 
Alle da sein läßt, im buchstäblichsten Sinne; und das Spiel dieser
	        
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