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,Die Herrschaft des Wortes' 1 ,
Menschheitsleben und Geschichte, das steht in keinem
anderen Verhältnisse zueinander, als daß hier die zwei möglichen
Auffassungen eines Dritten vorliegen. Nur dieses Dritte jedoch ist
Stoff unseres Denkens, dem letzteren gegeben: Die Welt des
Handelns nämlich, die eben nur die Eine ist, als das Eine und große
Gewebe der Erlebnissel Diese Welt hat keine „Gebiete“ und keine
„Seiten“. Davon spricht man stets nur im kürzenden Sinne, aber
keineswegs immer im abgeklärten; und spricht überall dort davon, wo
in Wahrheit nur die Unterschiede in der Erkenntnis, oder
ein engerer Wechsel der Beschauung, alleinig scheidet und sondert.
So kann man das eine Mal in der Geschichte, das andere Mal im
Menschheitsleben den Gegenstand einer Wissenschaft erblicken. Allein
man sei sich klar, daß da und dort die nämliche Welt des Handelns
den Stoff beisteuert, der jedesmal nur aus einem anderen Gesichts
punkte beschaut wird. In beiden Fällen entspringt hier der Gesichts
punkt aus dem Stoffe selber. So, wie er unserem Denken gegeben
ist, zwingt er das Streben nach der Einheit auf. Aber die Einheit
läßt sich nicht anders erfassen als nur im Sinne jener Auslese oder
im Sinne jenes Zusammenballens. Dem einen Gesichtspunkt entspricht
die Auffassung der Welt des Handelns als Geschichte, dem anderen
wieder als Menschheitsleben.
Hier ist also in die Erledigung des Stoffes kein fremder
Gesichtspunkt hineingetragen; in diesem Geiste ist die Erkenntnis
da und dort eine erfahrungswissenschaftliche. Vor der Welt
des Handelns sind als reine Erfahrungswissenschaften nur jene
beiden möglich: die eine mit der Geschichte, die andere mit dem
Menschheitsleben als Vorwurf. Auf einen Fall anderen Schlages habe
ich mit dem Beispiele der Jurisprudenz hingewiesen. Da ließ sich
der Gesichtspunkt der Regelung des Handelns als jener an
deuten, der irgendwie voransteht. Gleich von Haus aus tritt aber dieser
Gesichtspunkt auch dort hinzu, wo sich das juristische Denken mit
der Erfahrung verbindet, wie in der Rechtsgeschichte. In ähn
licher Art, wie es die Jurisprudenz tut, bleibt auch die Ethik der
unzerfällenden Erkenntnis treu. Ihr steht der Gesichtspunkt der
Weisung des Handelns voran. Nicht das Geschehen als solches,
aber auch nicht das Um und Auf seines Vollzuges, sondern das Streben,
das in ihm atmet, das fällt für die Ethik in Betracht.
Die Welt des Handelns, Ethik und Moral, das läßt sich nicht von
einander trennen. Mit der ersteren liegt ja der Allzusammen
hang des Handelns vor, der uns Alle für Jeden, und Jeden für uns
Alle da sein läßt, im buchstäblichsten Sinne; und das Spiel dieser