Full text : Wirtschaft als Leben

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,Die  Herrschaft  des  Wortes' 1 ,

Menschheitsleben  und  Geschichte,  das  steht  in  keinem
anderen  Verhältnisse  zueinander,  als  daß  hier  die  zwei  möglichen
Auffassungen  eines  Dritten  vorliegen.  Nur  dieses  Dritte  jedoch  ist
Stoff  unseres  Denkens,  dem  letzteren  gegeben:  Die  Welt  des
Handelns  nämlich,  die  eben  nur  die  Eine  ist,  als  das  Eine  und  große
Gewebe  der  Erlebnissel  Diese  Welt  hat  keine  „Gebiete“  und  keine
„Seiten“.  Davon  spricht  man  stets  nur  im  kürzenden  Sinne,  aber
keineswegs  immer  im  abgeklärten;  und  spricht  überall  dort  davon,  wo
in  Wahrheit  nur  die  Unterschiede  in  der  Erkenntnis,  oder
ein  engerer  Wechsel  der  Beschauung,  alleinig  scheidet  und  sondert.
So  kann  man  das  eine  Mal  in  der  Geschichte,  das  andere  Mal  im
Menschheitsleben  den  Gegenstand  einer  Wissenschaft  erblicken.  Allein
man  sei  sich  klar,  daß  da  und  dort  die  nämliche  Welt  des  Handelns
den  Stoff  beisteuert,  der  jedesmal  nur  aus  einem  anderen  Gesichtspunkte ­
  beschaut  wird.  In  beiden  Fällen  entspringt  hier  der  Gesichtspunkt ­
  aus  dem  Stoffe  selber.  So,  wie  er  unserem  Denken  gegeben
ist,  zwingt  er  das  Streben  nach  der  Einheit  auf.  Aber  die  Einheit
läßt  sich  nicht  anders  erfassen  als  nur  im  Sinne  jener  Auslese  oder
im  Sinne  jenes  Zusammenballens.  Dem  einen  Gesichtspunkt  entspricht
die  Auffassung  der  Welt  des  Handelns  als  Geschichte,  dem  anderen
wieder  als  Menschheitsleben.
Hier  ist  also  in  die  Erledigung  des  Stoffes  kein  fremder
Gesichtspunkt  hineingetragen;  in  diesem  Geiste  ist  die  Erkenntnis
da  und  dort  eine  erfahrungswissenschaftliche.  Vor  der  Welt
des  Handelns  sind  als  reine  Erfahrungswissenschaften  nur  jene
beiden  möglich:  die  eine  mit  der  Geschichte,  die  andere  mit  dem
Menschheitsleben  als  Vorwurf.  Auf  einen  Fall  anderen  Schlages  habe
ich  mit  dem  Beispiele  der  Jurisprudenz  hingewiesen.  Da  ließ  sich
der  Gesichtspunkt  der  Regelung  des  Handelns  als  jener  andeuten, ­
  der  irgendwie  voransteht.  Gleich  von  Haus  aus  tritt  aber  dieser
Gesichtspunkt  auch  dort  hinzu,  wo  sich  das  juristische  Denken  mit
der  Erfahrung  verbindet,  wie  in  der  Rechtsgeschichte.  In  ähnlicher ­
  Art,  wie  es  die  Jurisprudenz  tut,  bleibt  auch  die  Ethik  der
unzerfällenden  Erkenntnis  treu.  Ihr  steht  der  Gesichtspunkt  der
Weisung  des  Handelns  voran.  Nicht  das  Geschehen  als  solches,
aber  auch  nicht  das  Um  und  Auf  seines  Vollzuges,  sondern  das  Streben,
das  in  ihm  atmet,  das  fällt  für  die  Ethik  in  Betracht.
Die  Welt  des  Handelns,  Ethik  und  Moral,  das  läßt  sich  nicht  voneinander ­
  trennen.  Mit  der  ersteren  liegt  ja  der  Allzusammenhang ­
  des  Handelns  vor,  der  uns  Alle  für  Jeden,  und  Jeden  für  uns
Alle  da  sein  läßt,  im  buchstäblichsten  Sinne;  und  das  Spiel  dieser
            
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